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Minister Pinkwart: Wollen Clearingstelle stärken und ihre Schlagkraft erhöhen

Die Clearingstelle Mittelstand hat eine große Bedeutung für die nordrhein-westfälische Wirtschaft, da sie mit ihren sogenannten Clearingverfahren relevante Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, des Bundes und der EU frühzeitig auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit prüft.

Die landesweite erste Clearingstelle zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Zuwanderern mit ungeklärtem Versicherungsstatus startet in Köln. Vor allem bei Personen, die aus Südosteuropa einreisen, aber auch bei Menschen aus Drittstaaten (Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) ergeben sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem, weil unklar ist, wer die Kosten trägt.

In Gelsenkirchen startet nach Köln, Duisburg und Dortmund die landesweit vierte Clearingstelle zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Zuwanderern mit ungeklärtem Versicherungsstatus. Vor allem bei Personen, die aus Südosteuropa einreisen, aber auch bei Menschen aus Drittstaaten ergeben sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem, weil unklar ist, wer die Kosten trägt. Mit der Einrichtung von insgesamt fünf durch das Land geförderten Clearingstellen soll modellhaft erprobt werden, wie die Gesundheitsversorgung für diesen Personenkreis schneller verbessert und der Versicherungsstatus zügiger geklärt werden kann.

In Duisburg startet nach Köln die landesweit zweite Clearingstelle zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Zuwanderern mit ungeklärtem Versicherungsstatus. Vor allem bei Personen, die aus Südosteuropa einreisen, aber auch bei Menschen aus Drittstaaten ergeben sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem, weil unklar ist, wer die Kosten trägt.

  • Pressemitteilung
  • 11.03.2013

Wirtschaftsminister Duin und Vertreter des Mittelstands haben die Vereinbarung zur Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand unterzeichnet. Die Clearingstelle ist Teil des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes und wird im April ihre Arbeit aufnehmen. Bei der Unterzeichnung erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Mittelstandsgerechte Regelungen, flexible Verfahren und eine dauerhaft unternehmensnahe Verwaltungspraxis sollen zum bundesweit anerkannten Markenzeichen nordrhein-westfälischer Wirtschaftspolitik werden. Mit dem neuen Mittelstandsförderungsgesetz haben wir die richtigen Instrumente, um diese Ziele zu erreichen. Jetzt geht es darum, sie ergebnis- und zielorientiert zu nutzen.“

Minister Pinkwart: Der Mittelstands-Check entlastet kleine und mittlere Unternehmen von komplizierten bürokratischen Verfahren und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit

Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Sie stellen mehr als die Hälfte aller Arbeits- und 70 Prozent aller Ausbildungsplätze bereit.

  • Pressemitteilung
  • 02.05.2013

Wirtschaftsminister Garrelt Duin und der Präsident der IHK NRW, Paul Bauwens-Adenauer, haben die Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW bei IHK NRW offiziell eröffnet. Die Clearingstelle wird künftig Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung in NRW schon frühzeitig im Interesse der mittelständischen Wirtschaft mitgestalten. Wirtschaftsminister Duin erklärte bei der Eröffnung: „Die Clearingstelle ist Sachwalterin der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Mittelstandsgerechte Lösungen, flexible Verfahren und eine unternehmensnahe Verwaltungspraxis sind das Markenzeichen nordrhein-westfälischer Wirtschaftspolitik. Die Clearingstelle wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Minister Pinkwart: Wir stärken den Mittelstand, damit er die Herausforderungen bei Digitalisierung und Klimaschutz besser bewältigen kann

Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, sie standen in den vergangenen Monaten aber auch vor besonderen Herausforderungen.

Minister Duin stellt Ergebnisse eines bundesweit einmaligen Pilotprojektes vor

Was kostet ein Gesetz? Diese Frage ist in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotvorhabens bundesweit erstmals umfassend beantwortet worden. Ermittelt wurden die Gesamtkosten, die durch eine EU-Verordnung in den Unternehmen und bei Landes- und Kommunalverwaltungen ausgelöst werden.