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  • 28.10.2019
Neue verbindliche Regelungen und Lohnplus für knapp 4.500 Auszubildende im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk erneut für allgemeinverbindlich erklärt. „Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument.

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  • 16.09.2022
Verbindliche Ausbildungsvergütung für mehr als 6.700 Auszubildende im Gastgewerbe rückwirkend ab dem 1. August 2022

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr gemeinsam geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend zum 1. August 2022 für allgemeinverbindlich erklärt.

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  • 08.12.2020
Landeskabinett verabschiedet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einjährige generalistische Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag (8. Dezember 2020) die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einjährige Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Baustein für neue Bildungswege in die berufliche Pflege gelegt.

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  • 06.11.2023
Verbindliche Ausbildungsvergütung für rund 3.000 Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend ab dem 1. August 2023

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Friseur und Kosmetik Verband NRW und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk NRW zum 1. August 2023 geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.

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  • 06.12.2012

Erfolg im Kampf gegen den drohenden Pflegenotstand: Durch Einfüh­rung der Umlagefinanzierung wurde in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege um mehr als 20 Prozent gesteigert. Wegen des drohenden Pflegefachkräftemangels müssen in Nordrhein-Westfalen seit 1. Juli 2012 alle in der Pflege tätigen Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen, aus dem allen tatsächlich ausbilden­den Unternehmen die Ausbildungsvergütung erstattet wird.

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  • 01.06.2021
Minister Laumann: Die duale Ausbildung ist eine entscheidende Säule für den Erfolg vieler Unternehmen und zugleich wichtige Chance für eine gute berufliche Perspektive von Jugendlichen

Ab dem 1. Juni 2021 starten in 34 nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen, in denen die Lage auf dem Ausbildungsmarkt besonders herausfordernd ist, ausgewählte Bildungsträger in Zusammenarbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcentern mit der Akquise und Vermittlung von bis zu 1.000 zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen.

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  • 23.02.2023
Broschüre „Vergütung für Auszubildende“ des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums veröffentlicht

Eine neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums informiert über Ausbildungsvergütungen, Wochenarbeitszeiten und andere tarifliche Leistungen wie Urlaubsanspruch oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld in insgesamt 131 Branchen von A wie Abwrackgewerbe bis Z wie Zuckerindustrie.

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  • 19.08.2021
Minister Laumann: Junge Menschen, die keine geradlinige Schullaufbahn haben, unterstützen!

Am heutigen Donnerstag, 19. August 2021, haben Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Mitglied im Vorstand der RAG-Stiftung, im Rahmen des Ausbildungsprogramms NRW den Betrieb „G + S Fahrzeugtechnik GmbH“ in Herne besucht.

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  • 31.08.2018
Landesregierung stellt rund 65 Millionen Euro für die Förderung von 4.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bereit

Die Landesregierung startet ihr neues Ausbildungsprogramm NRW und stellt hierfür rund 65 Millionen Euro zur Verfügung. In den kommenden vier Jahren fördert das Programm jährlich rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen. Kooperationspartnerin ist die Bundesagentur für Arbeit.

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  • 04.05.2018
Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk wird allgemeinverbindlich

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. März 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.