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Laut Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen umfasst das Aufgabenspektrum der Antisemitismusbeauftragten, präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung zu koordinieren und Ansprechpartnerin für Opfer von antisemitischen Taten zu sein. Sie legt dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor und empfiehlt in diesem Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus.