Vorstellung des ersten Antisemitismusberichtes im Landtag Nordrhein-Westfalen

Leutheusser-Schnarrenberger: Einrichtung einer Meldestelle für antisemitische Vorfälle ist notwendiger denn je

18. Juni 2020
PHB Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „315 antisemitisch motivierte Straftaten wurden im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verzeichnet – 315 Menschen, die Opfer von Beleidigungen, Schmähungen und Gewalt geworden sind.”

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Statement der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zur Vorstellung des ersten Antisemitismusberichts des Landes am Donnerstag (18. Juni 2020) im Landtag:

„315 antisemitisch motivierte Straftaten wurden im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen verzeichnet – 315 Menschen, die Opfer von Beleidigungen, Schmähungen und Gewalt geworden sind. Gerne hätte ich heute den Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen einen positiven Ausblick für das Jahr 2020 gegeben.
 
Doch mit der rasanten Entwicklung digitaler Kommunikation und der sozialen Medien haben sich antisemitische Hetze und Hass, oft unter dem Schutz der Anonymität, in Köpfen festgesetzt. Betroffene müssen sich vor Rechtsextremisten, aber auch vor jihadistischen und salafistischen Extremisten fürchten. Im Rahmen der weltweiten Coronavirus-Pandemie sind alte antisemitische Vorurteile zu neuen Verschwörungsmythen avanciert. Der Davidstern wird von Impfgegnern und Corona-Leugnern für ihre Proteste missbraucht. Es ist unerträglich.
 
Hinter dem Titel meines ersten Berichtes als Antisemitismusbeauftragte ‚Fakten, Projekte, Perspektiven‘ stehen Aufklärung, Information und Prävention. Es ist essenziell, den jüdischen Gemeinden zu vermitteln, dass sie Unterstützung erhalten. Ebenso zentral ist es, Strukturveränderungen anzugehen, die längerfristig dabei helfen, Antisemitismus zu begrenzen und zu bekämpfen.

Dabei steht fest: Das Dunkelfeld antisemitischer Vorfälle muss ausgeleuchtet werden. Mein erklärtes Ziel ist, eine Meldestelle für antisemitische Vorfälle einzurichten, die sowohl strafrechtlich relevantes wie auch unterhalb der Strafrechtsgrenze liegendes Verhalten erfasst. Wir dürfen Judenfeinden keinen Raum geben – weder im Netz noch auf der Straße!”
 
 

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