Spezialität aus NRW: „Aachener Puttes“ ab sofort EU-weit geografisch geschützt

Umweltministerium veröffentlicht neue Broschüre „So schmeckt Heimat“

12. Juli 2016

Der „Aachener Puttes“ ist ab sofort als Spezialität EU-weit geschützt. Damit hat die Europäische Kommission die 19. Lebensmittelspezialität aus Nordrhein-Westfalen in das europäische Schutzregister aufgenommen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Der „Aachener Puttes“ ist ab sofort als Spezialität EU-weit geschützt. Damit hat die Europäische Kommission die 19. Lebensmittelspezialität aus Nordrhein-Westfalen in das europäische Schutzregister aufgenommen. „Ich gratuliere der Schutzgemeinschaft Aachener Aixtra Fleischer zu ihrem Engagement und dem damit verbundenen Erfolg“, begrüßte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel die Entscheidung der EU-Kommission. Zuletzt wurde im Februar 2016 bereits die Aachener Weihnachts-Leberwurst neu in das EU-Register aufgenommen. Auch die Aachener Printe führt das EU-Siegel.
 
„Die Vielfalt der regionalen Spezialitäten in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass unser Land in der Liga von Champagner und Parmaschinken mitspielen kann. Alle regionalen Spezialitäten stehen für einen ganz besonderen Genuss“, sagte Minister Remmel. „Die Regionen zwischen Rhein und Weser haben ihre ganz eigene Esskultur. Die Charaktere der Menschen und Landschaften haben über viele Jahre hinweg auch die regionaltypischen Rezepturen traditioneller Lebensmittel geprägt. Diese regionalen Besonderheiten wollen wir als wertvolle und identitätsstiftende Erzeugnisse schützen und sie über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bekannt zu machen.“
 
Der „Oecher Puttes“ – wie er in seiner Herkunftsregion genannt wird – ist eine würzige Blutwurst. Er kommt mit Äpfeln, Kartoffeln und Zwiebeln oder Kartoffelpüree und Sauerkraut auf den Tisch und ist auch beliebt beim Picknick und in der Karnevalszeit. Den Aachener Puttes gibt es frisch, als Konserve oder geräuchert. Seine Herstellung hat eine 200 Jahre lange Tradition. Zu Beginn der Industrialisierung diente er den schwer körperlich arbeitenden Fabrik- und Bergarbeitern als eiweiß- und kalorienreiche Ernährung. Traditionelle Rezepte wurden bis heute von Generation zu Generation weitergegeben.
 
Das vergebene Gütezeichen "geografisch geschützte Angabe (g.g.A.)“ steht für die enge Verbindung eines Produkts mit dem Herkunftsgebiet: Mindestens eine der Produktionsstufen Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Das Gütezeichen sichert die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Lebensmittels und informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über seine besonderen Merkmale. Zudem schützt es vor Nachahmung.
 
Alle EU-geschützten Lebensmittel-Spezialitäten aus Nordrhein-Westfalen stellt die neue Broschüre „So schmeckt Heimat – NRW is(s)t gut!“ vor: Auf 60 Seiten präsentiert sich die ganze nordrhein-westfälische Vielfalt der Menschen und ihrer Esskulturen. Die traditionellen Speisen und Getränke werben dabei für ihre jeweilige Heimat: So wie man bei „Kölsch“ an die Domstadt am Rhein denkt und einem bei „Printe“ sofort Aachen einfällt, sind auch alle anderen Spezialitäten die besten Botschafter für ihre Herkunftsorte. 20 traditionelle Produkte - 19 bereits geschützt, eine noch im Antragsverfahren - führen durch die Städte und Landschaften zwischen Rhein und Weser und zeigen dabei das Beste, was Nordrhein-Westfalen zu bieten hat: Vom Westfälischen Knochenschinken über den Steinhäger und den Nieheimer Käse bis hin zum Düsseldorfer Senf und zum Rheinischen Apfelkraut präsentiert sich NRW auf einer kulinarischen Reise - touristische Tipps inklusive.
 
Die Broschüre „So schmeckt Heimat – NRW is(s)t gut!“ finden Sie hier:
https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren/?broschueren_id=6783&backId=147&cHash=fefd87284e39c85e03d69249d9b32560

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