Seit Beginn der Pandemie hat das Land 48 größere Bürgschaften zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt

8. März 2021
Finanzen Geld stapeln

Das Land hat seit Beginn der Corona-Krise 48 Bürgschaften zu Krediten oberhalb von 2,5 Millionen Euro zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt und sich an acht parallelen Bund-Länder-Großbürgschaften ab jeweils 50 Millionen Euro beteiligt, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Land hat seit Beginn der Corona-Krise 48 Bürgschaften zu Krediten oberhalb von 2,5 Millionen Euro zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt und sich an acht parallelen Bund-Länder-Großbürgschaften ab jeweils 50 Millionen Euro beteiligt, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit.
 
Die Landesregierung bedauert vor diesem Hintergrund, dass TAKKO das Angebot der staatlichen Bürgen, einen Kredit für die betriebsnotwendige Liquidität zu besichern, nicht angenommen hat. Denn TAKKO ist ein leistungsfähiges Unternehmen mit engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
 
Üblich ist es in derartigen Fällen, dass sich die Bürgschaft auf die für den Fortbestand des Unternehmens erforderlichen Kreditmittel beschränkt. Regelmäßig ist dabei auch ein angemessener Beitrag des Unternehmenseigentümers erforderlich, ebenso Beiträge sonstiger Stakeholder.
 
Boni, Beratungskosten und Anleihezinsen, die aus dem Anteilserwerb resultieren, können nicht Gegenstand staatlicher Unterstützung sein. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler und die Mitarbeiter in angespannten Situationen die Hauptlast tragen müssen und der Anteilseigner weitgehend außen vor bleibt.
 
 

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