Nordrhein-Westfalen sieht Chance für effektiven Grundwasserschutz durch effiziente Düngeregulierung

Ministerin Heinen-Esser: Eine differenzierte Herangehensweise ist die Voraussetzung für die Akzeptanz zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers

25. Februar 2020
phb Wasser Arbeiten Prüfen

Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bundesländer aufgerufen, rasch Rechtssicherheit und einheitliche Rahmenbedingungen bei der Anpassung neuer Düngeregeln zu schaffen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bundesländer aufgerufen, rasch Rechtssicherheit und einheitliche Rahmenbedingungen bei der Anpassung neuer Düngeregeln zu schaffen. „Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof gerade noch rechtzeitig abwenden zu können. Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern“, sagte die Ministerin. Voraussetzung sei die Bereitschaft aller Beteiligten zur Kooperation und zur Kommunikation.
 
Sie warb bei den Länderkolleginnen und –kollegen für konstruktive weitere Abstimmungen zu dem vom Bund zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegten Entwurf: „Wir werden unsere Expertise und unsere Erfahrungen bei der Überprüfung der Messstellen, der Modellierung und darauf aufbauend der Vorbereitung einer stärkeren Binnendifferenzierung einbringen. Einschneidende Maßnahmen sollten nur verursachergerecht angewandt werden müssen. Wer jetzt schon seine Felder schonend bearbeitet, muss von bestimmten Beschränkungen ausgenommen werden.“
 
Nach intensiven Verhandlungen hatte der Bund Ende vergangener Woche einen Vorschlag zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der sogenannten „Roten Gebiete“ vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert, um Maßnahmen nicht pauschal, sondern zielgerichtet auszurichten. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.
 
„Auch wenn wir zwischenzeitlich Erfolge bei den Bemühungen zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser feststellen können, besteht weiterer Handlungsbedarf zum Schutz unseres Grundwassers. Ich nehme hier eine große Bereitschaft der Landwirtschaft wahr, notwendige Beiträge zu leisten“, sagte Heinen-Esser. „Dabei ist eine differenzierte Herangehensweise die Voraussetzung für die Akzeptanz zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Alles andere ist den Landwirtinnen und Landwirten nicht vermittelbar.“ Erfreulicherweise sei es den zuständigen Bundesministerien in den Gesprächen mit der EU-Kommission augenscheinlich gelungen, hierfür auf europäischer Ebene Zustimmung zu erreichen.
 
Heinen-Esser zeigte sich zuversichtlich, dass es gelingen wird, die noch erforderlichen technischen Verwaltungsvorschriften zur bundeseinheitlichen Umsetzung der Binnendifferenzierung zeitnah zu formulieren. Parallel dazu plant Nordrhein-Westfalen schon jetzt eine Anpassung der Landesdüngeverordnung. Das entsprechende Verfahren soll bereits in den nächsten Tagen eingeleitet werden. „Übergeordnetes Ziel ist auch hier eine stärkere Fokussierung auf die Haupteintragsquellen. Mit Blick auf die sogenannten ‚roten Gebiete‘ ist davon auszugehen, dass durch eine stärkere Binnendifferenzierung die landwirtschaftliche Fläche, die von den künftigen zusätzlichen Anforderungen betroffen sein wird, reduziert wird“, sagte die Ministerin. Noch nicht absehbar sei jedoch, welche Veränderungen und Anpassungen diesbezüglich die künftige neue Gebietskulisse entsprechend der dann neuen Bundesdüngeverordnung mit sich bringen wird.

 

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