Ministerin stellt Rahmenkodex für gute Beschäftigung vor

Ministerin Schulze lobt Kooperationswillen von Hochschulen und Landespersonalräten

3. Juni 2015

Ein neuer Rahmenkodex „Gute Arbeit“ wird erhebliche Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal in Nordrhein-Westfalen auslösen.

Kultur und Wissenschaft

Ein neuer Rahmenkodex „Gute Arbeit“ wird erhebliche Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal in Nordrhein-Westfalen auslösen. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber (Hochschulen) und der Arbeitnehmer (Landespersonalräte) erstmals einen gemeinsamen bindenden Kodex entwickelt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Dem Faktor „Gute Arbeit“ kommt im nationalen und globalen Wettbewerb von Wissenschaft und Forschung entscheidende und immer größere Bedeutung bei – darin waren sich alle Seiten einig.
 
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte: „Dass wir diese so eminent wichtige Maßnahme nun gemeinsam auf den Weg bringen, macht mich sehr stolz. Wissenschaft und Forschung sind entscheidende Schlüssel für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft. Diesem Anspruch müssen selbstverständlich auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gerecht werden. Ich danke deshalb sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern für ihren unbedingten Kooperationswillen.“
 
Mit dem zum 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetz waren die Voraussetzungen geschaffen worden, dass sich alle Seiten auf diese wichtige hochschulische Aufgabe verständigen. Die künftigen Fortschritte für die Beschäftigten liegen vor allem in fünf Bereichen: 

  • Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals
  • Verbesserungen für das unterstützende Personal
  • Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung
  • Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
  • Landesweiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel 
Der Rahmenkodex ist eine vertragliche Vereinbarung, die von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Vertragsparteien ausgehandelt wurde und von den Leitungen jeder Hochschule im Weiteren unterzeichnet werden soll. An den einzelnen Hochschulen soll dieser Rahmen passend zu den jeweiligen örtlichen Besonderheiten ausgefüllt werden.
 
Eine Kommission mit Mitgliedern aus Hochschule, Personalräten und Ministerium begleitet die Umsetzung und Fortentwicklung des Rahmenkodex und macht zum Beispiel weitere Verbesserungsvorschläge.
 
Einige wesentliche Erläuterungen zu den Inhalten des neuen Rahmenkodex:
  1. Abbau befristeter Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals:In der Qualifizierungsphase ist ein Großteil des wissenschaftlichen Personals befristet beschäftigt, oft kürzer als für die Dauer des Qualifizierungsvorhabens angemessen. Künftig werden grundsätzlich keine Verträge mit Laufzeiten von unter einem Jahr geschlossen. An die Stelle von oft mehreren kurzzeitigen Verträgen treten wenige mit längeren Laufzeiten.
     
  2. Verbesserungen für das unterstützende Personal:
    Hier sind vor allem studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gemeint. Diese Personalgruppe wird ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt und möglichst nicht mit Aufgaben betraut, die grundsätzlich dem unbefristet beschäftigten Hochschulpersonal obliegen.
     
  3. Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung:
    Geeignete Maßnahmen stellen sicher, dass Beschäftigte in Teilzeit nicht benachteiligt werden: zum Beispiel durch Konzepte zur Qualifizierung oder auch für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach einer Familienphase.

     
  4. Etablierung/Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen:
    Dies betrifft Bereiche wie Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, soziale Kompetenz, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsverhalten. Dazu gehören ein effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz etwa durch gesunde Kantinenkost oder Rückenschulungskurse ebenso wie flexible Arbeitszeiten und die Schulung von Führungskräften zu diesem Thema. 
     
  5. NRW-weiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel:
    Der Wechsel zu einer anderen Hochschule/zu einem anderen Arbeitgeber konnte Nachteile mit sich bringen in punkto Bezahlung oder mit einer erneuten Probezeit verbunden sein. Ein solcher Wechsel kann aus persönlichen und privaten Gründen oder auch aus Karriere-Gründen wünschenswert und sinnvoll sein. Hier sind die beschriebenen Nachteile zu vermeiden. Ausschreibungen sind allen Beschäftigten in einem landesweiten Hochschul-Stellenmarkt zugänglich.

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