Ministerin Steffens: Neues Landeskrebsregister wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Krebserkrankten

27. Januar 2016

Mit dem Aufbau eines Landeskrebsregisters (LKR) für Nordrhein-Westfalen wird es möglich, die Qualität und den Erfolg von Krebstherapien zu erfassen. Der Landtag hat das entsprechende Landeskrebsregistergesetz verabschiedet und damit eine Vorgabe des Bundes umgesetzt.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Mit dem Aufbau eines Landeskrebsregisters (LKR) für Nordrhein-Westfalen wird es möglich, die Qualität und den Erfolg von Krebstherapien zu erfassen. Der Landtag hat das entsprechende Landeskrebsregistergesetz verabschiedet und damit eine Vorgabe des Bundes umgesetzt. „Mit dem neuen Landeskrebsregister können wir in Zukunft die Qualität der Versorgung von Krebserkrankten sehr gut erfassen und bewerten. Wir werden sagen können, bei welchen Tumorarten und welchen Alters- und Patientengruppen welche Therapieansätze am wirksamsten sind. Die Daten werden Grundlage für die weitere Forschung aber auch für die Gesundheitspolitik sein. Das LKR kann entscheidend dazu beitragen, dass sich die Therapien für Krebserkrankte stetig verbessern, Prävention und Früherkennung effektiver werden und sich die Qualität von Innovationen noch stärker als bisher an dem Nutzen für die Patientinnen und Patienten messen lässt“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf.

Mit dem neuen Landeskrebsregister wird das seit zehn Jahren sehr erfolgreich arbeitende epidemiologische Krebsregister NRW um ein klinisches Krebsregister erweitert. Mit der Bezugsgröße von rund 18 Millionen Einwohnern und 1700 Meldestellen hat das LKR die Chance, eines der größten Krebsregister weltweit aufzubauen. Um für beide Register einheitliche Grundlagen zu schaffen, regelt das neue Landeskrebsregistergesetz (LKRG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die klinische und die epidemiologische Krebsregistrierung.

Krankenhäusern und niedergelassene Ärzteschaft sind zur Meldung zahlreicher Daten im Zusammenhang mit Krebserkrankungen verpflichtet, sodass verlässliche Grundlagen für die Qualitätssicherung der Versorgung sowie für Forschung und Entwicklung neuer Behandlungsansätze zur Verfügung stehen. Durch die Möglichkeit, die Daten des klinischen Krebsregisters personenbezogen speichern zu lassen, wird das LKR zukünftig in der Lage sein, Patientinnen und Patienten individuell zu ihrer Krebserkrankung zu informieren.

Das EKR in Nordrhein-Westfalen war bundesweit das erste Register, das ausschließlich elektronische Meldungen angenommen und verarbeitet hat. Dieses Know-how hat sowohl fachlich als auch im Bereich der IT-Technik und der Datensicherheit bundesweit Standards gesetzt, auf die bei der Einrichtung des neuen Registers aufgebaut wird.

Neben dem Nutzen für die Wissenschaft und den hohen Anforderungen an den Datenschutz, betont Ministerin Steffens die Chancen für eine patientenorientierte Optimierung der Versorgung. „An der Diagnose, Behandlung und Nachsorge in der Krebsmedizin sind viele Fachdisziplinen beteiligt. Betroffene wechseln häufig zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Mit dem Landeskrebsregister wollen wir auch die Informationsverluste an den Übergängen minimieren und Therapien so verbessern, dass sie die Lebenswelt und -umstände der Patientinnen und Patienten stärker berücksichtigen“, so Ministerin Steffens.

Bis 2017 soll das EKR von Münster auf den Gesundheitscampus nach Bochum ziehen und dort gemeinsam mit dem neuen klinischen Krebsregister das Landeskrebsregister bilden. Statt der bisher 28 Beschäftigten sollen dort dann rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein.
 

Hintergrund

Krebs ist durch die älter werdende Bevölkerung besondere Herausforderung in der Versorgung.
  • ­    In NRW sterben jährlich ca. 52.000 Menschen an einer Krebserkrankung. Das ist jeder vierte Todesfall.
  • ­    Zahl der Krebserkrankungen hat von 2000 bis 2010 bei Männern um 21 Prozent, bei Frauen um 14 Prozent zugenommen.
  • ­    Häufigste Krebsdiagnosen sind Brustkrebs bei Frauen (32%) und Prostatakrebs bei Männern (23%)
(Quelle: Krebsregister NRW, Datenreport 2013, erschienen November 2015)
 
Epidemiologisches Krebsregister (EKR):
Anonymisierte Sammlung von Daten zur Häufigkeit von Krebserkrankungen und Todesfällen, Analyse zeitlicher und regionaler Entwicklungen
 
Klinisches Krebsregister (KKR):
Datensammlung zum Erfolg unterschiedlicher Krebstherapien, zum Beispiel auch, ob es Nebenwirkungen oder Rückfälle gibt. Betroffene können entscheiden, ob ihre Daten personenbezogen gespeichert werden. Bei personenbezogener Speicherung können Patientinnen und Patienten später beim Landeskrebsregister Informationen zu ihrem individuellen Krankheitsfall erhalten.
 
Finanzierung des Landeskrebsregisters
Kosten für Einrichtung und Aufbau des Landeskrebsregisters NRW werden auf etwa 2,65 Millionen Euro geschätzt.
  • Deutsche Krebshilfe wird sich daran voraussichtlich mit 950.000 Euro beteiligen. Den Rest trägt das Land.
Kosten für den laufenden Betrieb des klinischen Krebsregisters werden zu 90 Prozent von den Krankenkassen getragen, die übrigen Kosten übernimmt das Land NRW.

Kontakt

Pressekontakt

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-4338
E-Mail: presse [at] mhkbg.nrw.de

Bürgeranfragen

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-50
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de