Ministerin Steffens: Gericht bestätigt Standortauswahl für Maßregelvollzugsklinik im Landgerichtsbezirk Dortmund - Klage der Stadt Lünen abgewiesen

28. März 2017

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage der Stadt Lünen gegen den vom Land ausgewählten Standort für eine Maßregelvollzugsklinik in Lünen abgewiesen.

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage der Stadt Lünen gegen den vom Land ausgewählten Standort für eine Maßregelvollzugsklinik in Lünen abgewiesen.
 
„Wir sind natürlich froh über die Entscheidung des Gerichts. Das Gericht hat unser Verfahren zur Standortauswahl voll umfänglich bestätigt. Alle rechtlichen Bedenken der Stadt Lünen gegen unser Verfahren und das Ergebnis der Standortauswahl für die notwendige Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik im Landgerichtsbezirk Dortmund wurden zurückgewiesen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Die Einrichtung soll auf der Fläche Victoria I/II an der Zwolle Allee errichtet werden.
 
Auch bei dem von der Stadt Lünen immer wieder als angebliche Alternative angeführten RWE-Grundstück hat das Gericht im Rahmen der Erörterung deutlich gemacht, es sei plausibel dargestellt, dass diese Fläche weniger geeignet sei. Das Gericht hat hierbei auch auf die Notwendigkeit der Schaffung neuer Maßregelvollzugsplätze hingewiesen und betont, dass langjährige neue Abstimmungsverfahren hierzu der Sache nicht dienliche Zeitverzögerungen bewirken würden.
 
„Vor diesem Hintergrund können wir nur hoffen, dass die Stadt Lünen im Sinne der Sache nunmehr ihren Konfrontationskurs gegen eine Einrichtung beendet, deren grundsätzliche Notwendigkeit die Stadt ganz aktuell selbst noch öffentlich betont hat“, sagte die Ministerin.
 
Für ausreichend Therapieplätze für Menschen zu sorgen, die aufgrund einer Erkrankung straffällig geworden sind, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die konkrete Umsetzung obliegt dem Land, ist aber nicht immer leicht zu verwirklichen, wie das Beispiel Lünen zeigt. Anders als in Lünen unterstützen in Hörstel und Wuppertal die vor Ort politisch Verantwortlichen aktiv die Errichtung neuer Maßregelvollzugskliniken. In zahlreichen weiteren Kommunen in Nordrhein-Westfalen tragen die vor Ort politisch Verantwortlichen dazu bei, dass forensische Kliniken nicht nur als notwendige, sondern als nachhaltig wichtige und deshalb positive Einrichtungen empfunden werden. Forensische Kliniken sind nicht nur zur Aufnahme und Behandlung kranker Straftäter erforderlich, sie dienen gleichzeitig dem Schutz der Bevölkerung. Nordrhein-Westfalen braucht ausreichend Maßregelvollzugsplätze. Dafür muss das Land sorgen. Dabei ist jede Unterstützung sehr wertvoll.
 
Erörtert wurde vor Gericht auch der für jede Klinik erforderliche Lärmschutz. Dazu gab es aber keine Beschlüsse. Gegenstand der Erörterung waren die Lärmimmissionen durch benachbarte Gewerbegebiete. Hier sieht das Land keine unlösbaren Probleme. Auch hier hat der Richter im Verfahren den Hinweis gegeben, dass nach seiner Erfahrung Lärmkonflikte in der Regel zu bewältigen seien. Der Lärm, den dort ansässige Firmen verursachen dürfen, ist schon jetzt - auch ohne Forensik - durch das nahe gelegene Wohngebiet gesetzlich beschränkt. Durch entsprechende bauliche Maßnahmen ist der für den Betrieb einer Maßregelvollzugsklinik erforderliche Lärmschutz sicherzustellen. Dafür ist bei jedem Bau einer Klinik Sorge zu tragen. Die vom Land ausgewählte Fläche bietet für entsprechende Schutzmaßnahmen genügend Raum. Diese Schallschutzmaßnahmen kommen dann sogar dem Wohngebiet zugute.
 

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