Minister Schneider: Lärmschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu häufig mangelhaft

Arbeitsschutzbehörde überprüfte 120 Betriebe in NRW

6. August 2015

Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat im zweiten Quartal 2015 insgesamt 120 Betriebe auf Einhaltung der Lärmschutzvorschriften am Arbeitsplatz überprüft. Das Ergebnis: In rund zwei Dritteln der Betriebe gab es Beanstandungen, insgesamt wurden 385 Mängel registriert, die abgestellt werden müssen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat im zweiten Quartal 2015 insgesamt 120 Betriebe auf Einhaltung der Lärmschutzvorschriften am Arbeitsplatz überprüft. Das Ergebnis: In rund zwei Dritteln der Betriebe gab es Beanstandungen, insgesamt wurden 385 Mängel registriert, die abgestellt werden müssen. „Das Ergebnis der Überprüfung ist unbefriedigend. Lärmschwerhörigkeit ist immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten. Die Folgen von Gehörschäden im privaten wie im beruflichen Bereich werden häufig unterschätzt. Lärmschutz wird offenbar immer noch zu sehr auf die leichte Schulter genommen“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider. Ein Drittel der Betriebe war völlig frei von Mängeln beim Lärmschutz. Bei einem weiteren Drittel waren aber jeweils mehr als drei Mängel zu verzeichnen. In den restlichen Betrieben wurden jeweils bis zu drei Mängel festgestellt. Das Mängelspektrum reicht dabei von formalen Versäumnissen bis zu gravierenden technischen Defiziten.
 
Trotz des technischen Fortschritts gibt es immer noch eine Vielzahl lärmintensiver Arbeitsplätze. Arbeitsminister Schneider hatte daher, gemeinsam mit den Regierungspräsidentinnen und -präsidenten, eine landesweite Überprüfungsaktion durch die Arbeitsschutzverwaltung zum Lärmschutz in Betrieben angeordnet. Die Aktion „So wenig Lärm wie möglich“ startete im April 2015 und lief bis Juni 2015. In dieser Zeit hat die Arbeitsschutzverwaltung Betriebe aufgesucht und überprüft, ob dort das Notwendige zum Lärmschutz veranlasst worden ist. Ausgewählt wurden Unternehmen aus den Bereichen Metallbearbeitung und -verarbeitung, dem Maschinenbau sowie Abfüllbetriebe für Getränke und sonstige Lebensmittel, also Betriebe, bei denen eine Lärmsituation zu erwarten war. Bei den Betriebsbesichtigungen zeigte sich, dass den Verantwortlichen in der Regel bewusst war, dass eine Gefährdung ihrer Beschäftigten durch Lärm besteht. Allerdings ließen die konkrete Beurteilung der Gefährdung und die ergriffenen Schutzmaßnahmen vielfach zu wünschen übrig.
 
Nur in jedem zehnten Betrieb war eine vollständige Gefährdungsbeurteilung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, durchgeführt worden. Auch die Qualität der durchgeführten Lärmmessungen war häufig unzureichend. Im Hinblick auf Schutzmaßnahmen wurde in den Betrieben häufig viel zu schnell auf Gehörschutzstöpsel zurückgegriffen anstatt erst einmal zu prüfen, ob technische Maßnahmen, zum Beispiel Beschaffung lärmarmer Arbeitsgeräte oder Kapselung einer Maschine möglich sind. Auch organisatorische Schutzmaßnahmen, wie z.B. die Verlagerung lärmintensiver Arbeiten in einen besonderen Raum, sind stets vorrangig zu prüfen. Individueller Gehörschutz sollte immer das letzte Mittel sein.
 
Die festgestellten Unzulänglichkeiten führten zu 73 Mängelschreiben. Viele Betriebe müssen nun qualifizierte Lärmmessungen durchführen, die Gefährdungsbeurteilung nachbessern und konsequente Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Arbeitsschutzverwaltung wird nun im Nachgang der Aktion dafür sorgen, dass in diesen Betrieben das Thema Lärm systematisch angegangen wird und die richtigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
 

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