Für eine bessere länderübergreifende Mobilität: Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen stimmen LKW-Verkehre ab

9. September 2020
phb LKWs, Autobahn

Die Landesregierung hat zur Vermeidung wechselseitiger LKW-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Feiertagsfahrverbot angepasst. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November.

Verkehr

Die Landesregierung hat zur Vermeidung wechselseitiger LKW-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Feiertagsfahrverbot angepasst. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Künftig sind die Fahrverbotszeiten für LKW über 7,5 Tonnen an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigen Transitverbindungen A 1, A 2, A 30, A 31 und A 33. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen in einem Jahr auf einen Sonntag fällt.
 
„Das ist ein gutes Ergebnis für die Wirtschaftsstandorte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, mit dem wir die Mobilität länderübergreifend verbessern. Der LKW-Verkehr wird entzerrt, wichtige Transitverbindungen bleiben frei, und vielen Fahrerinnen und Fahrern bleiben lange Wartezeiten auf Rastplätzen erspart“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hatten vereinbart, ihre enge Abstimmung bei Verkehrsprojekten weiter zu vertiefen. Dazu haben beide Länder im Rahmen der „Osnabrücker Erklärung“ im November 2019 ein Transitabkommen beschlossen, das mit der Anpassung der Feiertagsfahrverbote jetzt umgesetzt wird.
 
Auf diesen Transitverbindungen dürfen LKW an den jeweils geltenden Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr fahren:
 
A 1      Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung
 
A 2      Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt und in entgegengesetzter Richtung
 
A 30    Vom Grenzübergang Bad Bentheim bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung
 
A 31    Vom Autobahnkreuz Schüttorf bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen und in entgegengesetzter Richtung
 
A 33    Vom Autobahnkreuz Osnabrück-Süd bis zur Anschlussstelle Dissen-Süd und in entgegengesetzter Richtung
 
Den Erlass des Verkehrsministeriums zum Feiertagsfahrverbot an Allerheiligen finden Sie hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18697&ver=8&val=18697&sg=1&menu=1&vd_back=N
Der niedersächsische Erlass zum Feiertagsfahrverbot wird im Laufe des Septembers veröffentlicht.
 

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