Europäischer Gerichtshof bemängelt mangelnde Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie in Deutschland

Ministerin Heinen-Esser: Der Gewässerschutz, die Reduzierung der Nitratlast und geschlossene Nährstoffkreisläufe sind zentrale Themen mit Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird hier weiter vorangehen

21. Juni 2018

Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie verurteilt. Die Nitratrichtlinie, die die Belastungen von Gewässern durch die Landwirtschaft vermindern soll, wird in Deutschland durch die sogenannte Düngeverordnung umgesetzt. Diese wurde im vergangenen Jahr umfassend novelliert, die Novelle trat im Juni 2017 in Kraft. Das Urteil bezieht sich noch auf die alte, bis 2017 gültige Düngeverordnung. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof gerügten Mängel durch die neue Verordnung bereits behoben wurden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

In einer ersten Reaktion auf das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Unabhängig von der Frage, ob und in welchen Punkten die novellierte Düngeverordnung aufgrund des Urteils nachgebessert werden muss, sind der Gewässerschutz, die Reduzierung der Nitratlast in betroffenen Gebieten und geschlossene Nährstoffkreisläufe für mich zentrale Themen mit Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird hier weiter vorangehen.“
 
Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie verurteilt. Die Nitratrichtlinie, die die Belastungen von Gewässern durch die Landwirtschaft vermindern soll, wird in Deutschland durch die sogenannte Düngeverordnung umgesetzt. Diese wurde im vergangenen Jahr umfassend novelliert, die Novelle trat im Juni 2017 in Kraft. Das Urteil bezieht sich noch auf die alte, bis 2017 gültige Düngeverordnung. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof gerügten Mängel durch die neue Verordnung bereits behoben wurden.
 
„Die neue Düngeverordnung setzen wir in Nordrhein-Westfalen konsequent und zielgerichtet um. Mit einer zusätzlichen Landesverordnung, die Ende dieses Jahres in Kraft treten soll, wird das Land in Gebieten mit erhöhter Grundwasserbelastung zusätzliche Maßnahmen vorschreiben“, sagte die Ministerin. Künftig sollen zudem alle Nährstoffbilanzen, die die Betriebe jährlich erstellen müssen, zentral erfasst und ausgewertet werden. Zur Kontrolle der Düngung wurde die personelle Ausstattung in den vergangenen Jahren mit zehn zusätzlichen Stellen ausgeweitet, jährlich werden mehr als 2600 Betriebe systematisch auf Basis einer umfassenden Risikoauswahl kontrolliert.
 
Die Landwirtschaftskammer hat im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Landwirtinnen und Landwirte zur neuen Düngeverordnung geschult. Auch wurden verschiedene Instrumente und EDV-Programme zur Optimierung der landwirtschaftlichen Düngung und Umsetzung der Düngeverordnung erstellt, die kostenfrei genutzt werden können. Durch die Einrichtung von Modellbetrieben können erfolgreiche Maßnahmen beispielhaft umgesetzt und demonstriert sowie die Wirkungen evaluiert werden.
 
Nach den Ergebnissen des im Frühjahr veröffentlichten aktuellen Nährstoffberichts kann insbesondere der Einsatz von Mineraldünger deutlich reduziert werden. „Durch den effizienteren Einsatz von Wirtschaftsdüngern können die Pflanzen mit deutlich weniger Mineraldünger ausreichend versorgt werden“, sagte Ministerin Heinen-Esser. Unter anderem fördert Nordrhein-Westfalen innovative Ausbringungstechniken, bei denen am Güllefass integrierte Messsysteme während der Ausbringung den Stickstoffgehalt der Gülle erfassen und so eine genau bemessene und gezielte Düngung ermöglichen. Auch die geeignete Lagerung von Wirtschaftsdünger und effiziente Fütterungstechniken tragen dazu bei, Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden.
 
Ein entscheidender Schlüssel für eine umweltverträgliche und zugleich wirtschaftliche Nutzung von Gülle, Mist und Ernterückständen besteht in geschlossenen Nährstoffkreisläufen. „Ziel muss es sein, Wirtschaftsdünger im Idealfall direkt vor Ort zu verwerten oder ihn speicher- und transportfähig zu machen, um ihn leichter dorthin bringen zu können, wo die Böden ihn benötigen“, sagte Heinen-Esser. Das Land unterstützt die zentrale Nährstoffbörse in Nordrhein-Westfalen und neue Techniken zur Aufbereitung der Gülle. In Velen entsteht derzeit eine der modernsten Aufbereitungsanlagen ihrer Art in Europa.
 
Fortschritt im Gewässerschutz ist aber auch abseits des Ordnungsrechts durch kooperative Zusammenarbeit möglich, wie zahlreiche Beispiele aus Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in Wasserschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen belegen. In Trinkwasserschutzgebieten arbeiten 11.600 Landwirtinnen und Landwirte sowie Gärtnerinnen und Gärtner in 114 Kooperationen mit 160 Wasserversorgungsunternehmen eng zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern zusammen. „Diese Kooperationen wollen wir weiter fördern und ausbauen“, betonte die Ministerin.
 
„Der Gewässerschutz erfordert ein Bündel an Maßnahmen. Beratung und Kooperation, die gezielte Förderung innovativer Technik und eine konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung des landwirtschaftlichen Fachrechts – mit diesen Instrumenten können wir sowohl die Umwelt schützen als auch der Landwirtschaft eine zukunftsfähige Perspektive bieten“, sagte Heinen-Esser.
 

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