Entlastung für Städte und Gemeinden: Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Straßenbau mit 132 Millionen Euro

29. Mai 2020
PHB Straßenbau Reparatur

Die Landesregierung fördert in diesem Jahr 99 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 132 Millionen Euro.

Verkehr

Die Landesregierung fördert in diesem Jahr 99 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 132 Millionen Euro. Das Land übernimmt mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Kommunen, die als strukturschwach gelten, erhalten einen erhöhten Satz von 75 Prozent. Erst im vergangenen Jahr hatte das Verkehrsministerium die Fördersätze für den kommunalen Straßenbau erhöht.
 
„Mit der erhöhten Förderung ermuntern wir die Kommunen, auch bei klammer Haushaltslage ihre Straßennetze zu modernisieren. Eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur ist auch für die Kommunen ein herausragender Standortfaktor. Mit der Förderung des kommunalen Straßenbaus leisten wir gerne einen Beitrag für bessere Mobilität vor Ort“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Den Schwerpunkt des Jahresförderprogramms bildet wie in den Vorjahren der Aus- und Umbau von Straßen. Dazu zählen 37 der 99 Maßnahmen. Die grundhafte Erneuerung von 43 Straßenabschnitten wird gefördert. Darüber hinaus werden 2 Ortsumgehungen beziehungsweise Entlastungsstraßen neu gebaut. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Gehwege an Hauptverkehrsstraßen oder telematische Anlagen.
 
Alle neuen Vorhaben zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2020 finden Sie im Anhang und auf unserer Website.
 
Hintergrund
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist es, dass bei den Projekten Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.
 
Die Finanzierungsgrundlage für die kommunale Straßenbauförderung hat sich geändert. Mit dem Jahresförderprogramm 2020 fördert das Land den kommunalen Straßenbau zum ersten Mal vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln. Die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, aus denen das Land bislang zum größten Teil die Förderung des kommunalen Straßenbaus bestritt, sind im vergangenen Jahr ausgelaufen. Die Förderung aus eigenen Haushaltsmitteln hat das Land ab diesem Jahr als Folge der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen übernommen.
 

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