Auf NRW-Initiative beschließt der Bundesrat ein Gaststaatgesetz für bessere Bedingungen zur Ansiedlung internationaler Organisationen

Gesetzentwurf zu einem Gaststaatgesetz

12. Mai 2017
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Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zu einem Gaststaatgesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz sollen bessere Bedingungen bei der Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland erreicht werden. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf geht auf die Initiative Nordrhein-Westfalens zurück.

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Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zu einem Gaststaatgesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz sollen bessere Bedingungen bei der Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland erreicht werden. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf geht auf die Initiative Nordrhein-Westfalens zurück, das Land hatte einen entsprechenden Vorstoß im März im Bundesrat eingebracht (http://url.nrw/ZcD). Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.
 
Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: „Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Internationale Einrichtungen sind eine wichtige Bereicherung des Standortes, sie schaffen Arbeitsplätze vor Ort und vernetzen die Region international. Wenn wir im Wettbewerb um die Ansiedlung dieser Einrichtungen bestehen wollen, brauchen wir in Deutschland einen transparenten Rechtsrahmen, der Ansiedlungsvorhaben erleichtert.“
 
Viele Staaten sind für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen bereit, besondere Zugeständnisse zu gewähren. Internationale Organisationen können zum Beispiel Vorrechte bei den Einreise- und Einwanderungsbestimmungen erhalten oder von der inländischen Sozialversicherung befreit werden. Das Gaststaatgesetz bildet einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, damit die mit der Ansiedlung verbundenen Rechtsfragen nicht mehr wie bisher in jedem Einzelfall zeitaufwändig ausgehandelt werden müssen.
 
Minister Lersch-Mense: „Der Beschluss des Bunderates ist ein gutes Signal für den internationalen Standort Bonn. Ein Gaststaatgesetz mit transparenten Vorrechten und Erleichterungen für internationale Organisationen würde Bonn als Standort für internationale Organisationen noch attraktiver machen.“
 
Nach dem Beschluss des Bundesrates geht der Gesetzentwurf nun ins weitere Verfahren. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter.
 

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