Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“

Die Expertenkommission hat den übergeordneten Auftrag, die gesamte Sicherheitsarchitektur mit dem Ziel eines jederzeit handlungsfähigen und wehrhaften Rechtsstaats im Einklang von Freiheit und Sicherheit zu überprüfen.

Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“

Auftrag

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Verantwortung, allen Menschen bestmögliche Sicherheit bei größtmöglicher Freiheit zu gewähren. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen spürbar zu verbessern, um unsere offene Gesellschaft dauerhaft zu erhalten. In Zeiten terroristischer Bedrohung und grenzübergreifender Kriminalität müssen die Sicherheitsbehörden über effiziente Ermittlungsinstrumente und die unabweisbar notwendigen rechtlichen Befugnisse verfügen. Dies umfasst auch und insbesondere den wirksamen Vollzug bestehender Befugnisse durch eine adäquate personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden und ihre wechselseitige Zusammenarbeit zwischen EU-Ebene, Bund und Ländern.
 
Der Ministerpräsident beruft aus diesem Grund eine Kommission mit renommierten Experten auf dem Feld der Inneren Sicherheit ein. Die Expertenkommission hat den Auftrag, eine vorbehaltslose Analyse bestehender Defizite vorzunehmen und im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen und Deutschland zu entwickeln.

Die Mitglieder der Regierungskommission

Organisation und Arbeitsweise

Die Expertenkommission arbeitet unabhängig ohne inhaltliche oder politische Vorgaben. Sie legt dem Ministerpräsidenten und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten zu den ihr übertragenen Aufgaben einen Bericht vor. Die Schwachstellenanalyse der Expertenkommission wie auch ihre Vorschläge zur Verbesserung der Inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen werden zu gegebener Zeit ebenso dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 
Zur Erfüllung ihres Auftrags erhält die Kommission eine Geschäftsstelle innerhalb der Staatskanzlei. Die Geschäftsstelle wird personell ausgestattet mit einem/r Geschäftsführer sowie einer Teamassistenz. Die Finanzierung erfolgt aus dem Etat des Ministerpräsidenten.

Aufgaben und Schwerpunkte

Die Expertenkommission hat den übergeordneten Auftrag, die gesamte Sicherheitsarchitektur mit dem Ziel eines jederzeit handlungsfähigen und wehrhaften Rechtsstaats im Einklang von Freiheit und Sicherheit zu überprüfen. Hieraus abgeleitet hat die Kommission konkrete Aufgaben zu folgenden Schwerpunkten.

Polizei und Ermittlungsarbeit

Die Expertenkommission überprüft und bewertet die Situation der Landespolizei sowie der Strafverfolgungsbehörden im Übrigen hinsichtlich Personal und Ausstattung sowie Auftrag und Befugnissen und ihres Vollzugs. Sie erarbeitet Vorschläge dazu, wie die Polizei ihren Auftrag, die innere Sicherheit zu gewährleisten, künftig noch besser erfüllen kann.

Dabei werden insbesondere folgende Themen berücksichtigt:

  • Verbesserung von Personal- und Sachausstattung
  • Verbesserung von Aus- und Fortbildung sowie ein effizienter Personaleinsatz
  • Äußere Aufbauorganisation
  • Umsetzung Null-Toleranz-Strategie gegen Kriminelle
  • Neue Kriminalitätsphänomene und ihre wirksame Bekämpfung
  • Neue Herausforderungen für Cyber-Sicherheit und Datensicherheit
  • Wohnungseinbruchskriminalität.

Zwischenstaatliche Zusammenarbeit

Einen weiteren Schwerpunkt wird die Kommission auf die Verbesserung der Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden aller Ebenen – Europa, Bund, Land und Kommune – legen. Nordrhein-Westfalen ist aufgrund seiner geografischen Lage und der gegebenen Herausforderungen für die Innere Sicherheit in besonderer Weise davon abhängig, dass diese Zusammenarbeit möglichst optimal funktioniert. Hiervon umfasst sind insbesondere:

  • Terrorismus und Islamismus
  • Bund-Länder-Zusammenarbeit (Schwerpunkt)
  • Zusammenarbeit der Polizei mit Justiz und Verfassungsschutz.

Politischer Extremismus

Die Kommission hat ebenso die Aufgabe, den Bereich des politischen Extremismus in den Blick zu nehmen. Hierbei erfolgt die Untersuchung folgender Themen:

  • Grundannahmen zu Rechts- und Linksextremismus sowie Islamismus und Ausländerextremismus
  • Extremismus-Prävention
  • Arbeit und Abstimmung der Nachrichtendienste im Bereich Terrorismus
  • Aufstellung des Bereichs „Extremismus“ in den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Einsatz von V-Leuten durch Nachrichtendienste und Ermittlungsbehörden
  • Phänomen der „Reichsbürger“.

Weitere Informationen

Ministerpräsident Armin Laschet beruft eine 15-köpfige Regierungskommission, die Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen und Deutschland entwickeln soll. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Kommission Wolfgang Bosbach, stellte er den Auftrag und die...