Um den Kommunen mehr Spielraum zur Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe zu geben, hat das Kabinett am 17. April 2018 Planänderungen auf den Weg gebracht, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte. Nach Auswertung dieser Anregungen hat das Kabinett die Änderung des LEP NRW beschlossen.