Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Entscheidungen vom 24. Oktober 2025 die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete durch die Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung in Bayern für unwirksam erklärt. Das Gericht stellt fest, dass es dem Bundesverordnungsgeber obliegt, zügig eine Neuregelung zu schaffen, auf deren Grundlage dann wirksame Gebietsausweisungen durch die Bundesländer erfolgen können.