Wüst: „Kampf gegen Antisemitismus braucht Konsequenz und Klarheit“

Der Bundesrat hat einer Entschließung auf Initiative von Nordrhein-Westfalen zugestimmt, die bekräftigt, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel Voraussetzung für eine Einbürgerung ist. Angesichts des 2. Jahrestags des russischen Angriffskriegs erneuerte die Länderkammer zudem ihre Solidarität mit der Ukraine.

2. Februar 2024

„Ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher Staatsräson muss Voraussetzung für die Einbürgerung sein. Und das muss umgekehrt auch heißen: Wer dieses Bekenntnis nicht abgibt, der kann nicht deutscher Staatsbürger, deutsche Staatsbürgerin werden.“ Mit dieser klaren Aussage machte Ministerpräsident Hendrik Wüst im Bundesrat deutlich, welches Ziel der von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gemeinsam eingebrachte Entschließungsantrag „Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen“ hat. Das Existenzrecht Israels gehöre zu den Grundlagen Deutschlands – und wenn es um diese Grundlagen gehe, reichten allgemeine Formulierungen nicht aus, so Wüst. Gerade nach dem Terrorangriff der Hamas sei es vielmehr wichtig, das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels konkret zu benennen.

Wüst wies darauf hin, dass sich nach dem 7. Oktober in Deutschland eine Welle des Antisemitismus Bahn gebrochen habe. „In Israel waren die Toten und Verletzten noch nicht alle geborgen, da erklangen auf manchen Straßen in Deutschland Parolen, die in einer freiheitlichen Demokratie nichts verloren haben“, so der Ministerpräsident. „Jüdinnen und Juden hatten wieder Angst um ihre Sicherheit hier bei uns in Deutschland, mitten in Europa, heute. Ich finde das unerträglich“.

Es sei auch unerträglich, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland ihren Glauben nicht offen zeigen, ohne Sorge vor Anfeindungen und Angriffen zu haben. „Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, allen entgegenzutreten, die sich bei uns auf die Seite von Hass und Terror stellen“, so Wüst. Dieser Verantwortung nachzukommen bedeute auch, „dass der öffentliche Aufruf zur Vernichtung des Staates Israel, die öffentliche Leugnung des Existenzrecht Israels strafbar sein sollte. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auch auf zu prüfen, wie das durch eine Änderung des Straftatbestands der Volksverhetzung umgesetzt werden kann“.

Ein weiterer zentraler Tagesordnungspunkt im Bundesrat war ein Antrag aller Länder anlässlich des zweiten Jahrestags des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. „Das russische Regime kämpft gegen die Prinzipien, die Europa ausmachen. Deshalb kämpfen die Menschen in der Ukraine auch für uns“, erklärte Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, im Plenum des Bundesrates. Er unterstrich: „Wir lassen in unserer Unterstützung nicht nach“. Es sei ein gutes Zeichen, dass der Bundesrat der Ukraine erneut seine Solidarität ausspricht.

Liminski wies darauf hin, dass die Unterstützung für die Ukraine nicht nur seitens des Staates geleistet wird. Die Hilfe erhalte ihre Tatkraft durch die „vielen ehrenamtlichen Initiativen aus der Mitte unserer Gesellschaft“. Das Wirken dieser zivilgesellschaftlichen Initiativen sei unverzichtbar: „Sie setzen der Brutalität des russischen Angriffskriegs Solidarität und Nächstenliebe entgegen, und dafür gebührt Ihnen unser aller Dank“.

Der Minister stellte die Frage, ob „wir alle tatsächlich schon verinnerlicht haben, dass hier eine Zeitenwende stattgefunden hat?“ Was sei mit den Waffen, die Deutschland liefern könnte, aber es nicht tut, oder erst nach langem Zögern geliefert hat? Dabei sei unbestritten: „Deutschland leistet in der Hilfe in der Ukraine viel“. Am zweiten Jahrestag des Krieges sei es dennoch „auch an uns, immer wieder kritisch zu hinterfragen. Tut Deutschland alles, was es könnte, um die Ukraine in ihrem Überlebenskampf zu unterstützen? Der Mut der Ukrainerinnen und Ukrainer sollte auch uns ein Ansporn sein, selbst mutig zu sein“