Verständliche Behördensprache: Nordrhein-Westfalen macht Finanzamts-Post lesbarer
Klare Sätze, nachvollziehbare Erklärungen, ein freundlicher Ton: An diesem Anspruch hat Nordrhein-Westfalen die Schreiben der Finanzverwaltung grundlegend neu ausgerichtet.
Mehr als 730 Textbausteine in Schreiben der Finanzverwaltung sind grundlegend überarbeitet worden. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen auf den ersten Blick verstehen, worum es geht und was sie tun müssen. Das Bund-Länder-Projekt wurde auf Initiative von Nordrhein-Westfalen eingerichtet und gemeinsam mit dem Bund geleitet. Eine wissenschaftliche Untersuchung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache bestätigt den Erfolg.
Klare Sätze, nachvollziehbare Erklärungen, ein freundlicher Ton: An diesem Anspruch hat Nordrhein-Westfalen die Schreiben der Finanzverwaltung grundlegend neu ausgerichtet. Auf Initiative des Landes haben Bund und Länder gemeinsam über 730 Textbausteine überarbeitet, die in der täglichen Korrespondenz der Finanzämter mit Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wer einen Brief vom Finanzamt öffnet, soll sofort verstehen, worum es geht und was zu tun ist. Über 730 Texte haben wir gemeinsam mit Bund und Ländern neu geschrieben, damit genau das gelingt. Verständliche Sprache ist Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihrem Staat vertrauen.“
Studie belegt: 90 Prozent finden die neuen Texte verständlicher
Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache hat die Überarbeitung wissenschaftlich begleitet und in einer Studie mit mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern überprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Rund 90 Prozent der Befragten bewerteten die neuen Formulierungen im direkten Vergleich als verständlicher und freundlicher. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten keinen beruflichen Bezug zur Finanzverwaltung. Ihre Einschätzung bildet also die Perspektive ab, die zählt: die der Bürgerinnen und Bürger.
Klare Sprache, schnellere Verfahren
Der neue Standard zeigt sich an konkreten Beispielen. Aus „Gemäß §§ 149, 150 AO in Verbindung mit § 25 Abs. 3 EStG ergibt sich für Sie eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung" wird: „Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben." Gleicher Inhalt, halbe Länge, sofort verständlich. Von der klareren Sprache profitieren beide Seiten. Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und die Finanzämter können Verfahren schneller abschließen.
Dauerhafte Aufgabe, dauerhafter Anspruch
Die Überarbeitung der Finanzamts-Post geht weiter. Bund und Länder haben vereinbart, neue Schreiben von Anfang an in verständlicher Sprache zu verfassen. Nordrhein-Westfalen wird diesen Prozess weiter vorantreiben.