Länder fordern Bürokratieabbau bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Finanzministerkonferenz hat sich auf Initiative Nordrhein-Westfalens für ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen. Das neue Verfahren soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

11. September 2026
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Nordrhein-Westfalen hat sich bei der Finanzministerkonferenz erfolgreich für eine Entlastung von Importeuren stark gemacht. Gemeinsam mit Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern hat es eine Initiative für das sogenannte Verrechnungsmodell eingebracht, die bei der FMK in Berlin beschlossen wurde.

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Nordrhein-Westfalen hat sich bei der Finanzministerkonferenz erfolgreich für eine Entlastung von Importeuren stark gemacht. Gemeinsam mit Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern hat es eine Initiative für das sogenannte Verrechnungsmodell eingebracht, die bei der FMK am Donnerstag, 10. September 2026, in Berlin beschlossen wurde.

Bislang müssen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll vorstrecken und sich den Betrag anschließend über ihre Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen. Diesen Liquiditätsnachteil kennen Importeure in vielen anderen EU-Staaten nicht: Dort wird die Einfuhrumsatzsteuer direkt in der Steueranmeldung verrechnet, ohne dass Geld fließen muss. Die Folge: Deutsche Häfen und Logistikstandorte verlieren Warenströme an die Konkurrenz im europäischen Ausland.

Künftig sollen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer direkt mit ihrem Vorsteueranspruch verrechnen können. Die aufwendige Vorfinanzierung entfällt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Konzept erarbeitet und am 20. August 2026 vorgelegt. Die Finanzministerkonferenz hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern die nötigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.

Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Wer Waren über deutsche Häfen importiert, darf dafür keinen Wettbewerbsnachteil haben. Allein über den Duisburger Hafen, den größten Binnenhafen Europas, laufen jedes Jahr Güter im Wert von vielen hundert Millionen Euro. In vielen Fällen mussten Unternehmen bislang hierfür Einfuhrumsatzsteuer vorstrecken, die ihnen ohnehin zusteht. Das ändern wir jetzt.“

Nordrhein-Westfalen hat den Beschlussvorschlag gemeinsam mit Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern in die Finanzministerkonferenz eingebracht. Die fünf Länder vereinen die wichtigsten deutschen See- und Binnenhäfen und haben ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an wettbewerbsfähigen Importbedingungen.

Der Bund ist nun gefordert, die Gesetzesanpassungen zügig vorzulegen. Parallel müssen Bund und Länder die technische Umsetzung in den IT-Systemen der Steuerverwaltung vorbereiten. 

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