Verbraucherschutzministerium weist auf Gesundheitsgefahren hin: Europäische Kommission verbietet chemischen Stoff in kosmetischen UV-Gelen für künstliche Nägel
Er ist in vielen UV-Gelen enthalten und sorgt für die schnelle und tiefe Aushärtung des Materials: Trimethylbenzoyl Diphenylphosphin Oxide – kurz TPO. Der chemische Stoff wird als so genannter „Photoinitiator“ zur Härtung in Gelen zur Modellage künstlicher Fingernägel unter UV-Licht eingesetzt.
Er ist in vielen UV-Gelen enthalten und sorgt für die schnelle und tiefe Aushärtung des Materials: Trimethylbenzoyl Diphenylphosphin Oxide – kurz TPO. Der chemische Stoff wird als so genannter „Photoinitiator“ zur Härtung in Gelen zur Modellage künstlicher Fingernägel unter UV-Licht eingesetzt. Da durch den Stoff gesundheitliche Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwarten sind, hat die Europäische Kommission zum 1. September 2025 ein Verbot von TPO in solchen Modellage-Gelen ausgesprochen.
„Ich begrüße die Entscheidung der Europäischen Kommission, TPO in kosmetischen Produkten wegen der Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbieten“, so Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. Das Verbot greift unmittelbar, es gibt keine Übergangsfristen seitens der EU-Kommission. Das Verbot betrifft sowohl den Verkauf der UV-Gele zur Modellage von Fingernägeln an gewerbliche und professionelle Anwender wie Nagelstudios als auch die Anwendung an Kundinnen und Kunden in solchen Studios. Das bedeutet, dass auch bereits vor dem 1. September 2025 erworbene TPO-Produkte nicht mehr verkauft und verwendet werden dürfen.
Da nicht auszuschließen ist, dass Kosmetik- und Nagelstudios über Lagerbestände verfügen, empfiehlt Verbraucherschutzministerin Gorißen: „Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich im Nagelstudio erkundigen, ob das verwendete Modellage-Gel frei von TPO ist, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.“
Der Inhaltsstoff wurde seit Jahren in den UV-Gelen für die professionelle Verwendung eingesetzt, da er unter UV-Licht zu einer schnellen Aushärtung und zur Farbstabilität der künstlichen Nägel beiträgt. Er war für die gewerbliche Verwendung als Mittel für künstliche Fingernagelsysteme mit einer Höchstkonzentration von 5 Prozent zugelassen.
Die Europäische Kommission hat nun die EU-Kosmetikverordnung geändert und TPO in allen Mitgliedsstaaten zum Schutze der menschlichen Gesundheit, insbesondere bei langfristiger und wiederholter Anwendung, als weiteren Stoff verboten. Der Grund: TPO kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und sogar ein Kind im Mutterleib schädigen – der Stoff gilt also als reproduktionstoxisch.
In der Liste der Bestandteile der Produkte wird TPO auf der Verpackung unter der Bezeichnung „Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide“ aufgeführt.
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium betont ferner, auch im privaten Gebrauch keine UV-Gele zu benutzen, die ausschließlich für die gewerbliche Anwendung bestimmt waren – insbesondere dann nicht, wenn die Liste der Bestandteile auf den Produkten nicht vorhanden ist. Falls keine Kennzeichnung auf den UV-Gelen mehr verfügbar ist, sollten die Produkte vorsorglich nicht mehr verwendet werden.
Im Rahmen der amtlichen Kontrollen durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen wird künftig bei gewerblichen Anwendern wie Nagelstudios geprüft, ob Produkte mit TPO verwendet werden und Informationen zu TPO – gegebenenfalls auch auf Internetseiten – entsprechend der Auslegung der EU-Kommission dargestellt werden.
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