Mit vereinten Kräften gegen die Afrikanische Schweinepest: Land unterstützt Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild
Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind mittlerweile Jägerinnen und Jäger aufgerufen, in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen, um die Wildschweinbestände weiter zu reduzieren. Hierzu hat Ministerin Gorißen in Olpe eine zusätzliche finanzielle Unterstützung aktuell betroffener Kommunen bei der Schwarzwildbejagung angekündigt.
Rund acht Monate ist es her, dass das erste mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein in Nordrhein-Westfalen bei Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden worden ist. Inzwischen sind rund 320 Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf die ASP getestet worden. Seit Beginn des Ausbruchs gelten in beiden Kreisen sowie im Hochsauerlandkreis Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der ASP. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Beteiligten vor Ort ist nach wie vor kein Hausschweinebestand in Nordrhein-Westfalen betroffen. Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind mittlerweile Jägerinnen und Jäger aufgerufen, in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen, um die Wildschweinbestände weiter zu reduzieren. Hierzu hat Ministerin Silke Gorißen am Freitag, 6. Februar 2026, in Olpe eine zusätzliche finanzielle Unterstützung aktuell betroffener Kommunen bei der Schwarzwildbejagung angekündigt.
„Wir haben von Anfang an eng und vertrauensvoll mit den Kreisen, der Jägerschaft, der Landwirtschaft, den Waldbesitzern und Forstleuten zusammengearbeitet“, so Ministerin Silke Gorißen. „Schon im Vorfeld des Ausbruchs hatten wir gute Strukturen zur Krisenbewältigung bei Tierseuchen aufgebaut – etwa durch die Ausbildung von hochprofessionellen Mensch-Hund-Suchteams beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, die helfen, verendete Wildschweine schnell und präzise zu finden, oder durch die Kooperation mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft, die im Auftrag der zuständigen Kreise ASP-Schutzmaßnahmen wie Zaunbauten umsetzt. Diese gute Vorbereitung hat sich ausgezahlt. Oberstes Ziel war und ist es, eine Ausbreitung der ASP zu verhindern. Das ist uns bislang gelungen.“ Die Ministerin weiter: „Jetzt treten wir in die nächste Phase der ASP-Bekämpfung: Je schneller der Bestand von Schwarzwild im Kerngebiet reduziert ist, umso schneller ist auch die Afrikanische Schweinepest besiegt.“
Land erstattet Kreisen Kosten bei der Bejagung
Deshalb beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen an Programmen der Kreise, die Jagdausübungsberechtigten einen Pauschalbeitrag pro erlegtem Wildschwein auszahlen.
Das Land erstattet den betroffenen Kreisen bereits seit dem vergangenen Sommer über eine Richtlinie Kosten, die im Zuge von Maßnahmen der Seuchenbekämpfung vor Ort entstanden sind, zum Beispiel bei der Errichtung von Zäunen. Diese Richtlinie wird jetzt erweitert durch eine zusätzliche Regelung: Zur weiteren Reduzierung der Schwarzwildpopulation beteiligt sich das Land an Programmen der Kommunen, bei denen Jägerinnen und Jägern Anreize geboten werden, mehr Wildschweine im Kerngebiet und in der Sperrzone II zu jagen. Erstattet werden den Kommunen bis zu 100 Euro pro Wildschwein, das im Kerngebiet erlegt wird, und bis zu 75 Euro pro Schwarzwild, das in der Sperrzone II und I geschossen wird. Die Kommunen zahlen diese Pauschalbeiträge pro erlegtem Wildschwein als Ausgleich für Schäden oder Einschränkungen in der Vermarktung von Wildbret aus. Abgewickelt werden die Erstattungen an die Kreise durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung.
Ministerin Silke Gorißen: „Wir brauchen mehr Einsätze der Jagdausübungsberechtigten in der Region, um die Tierseuche zu bekämpfen. Hierbei suchen wir weiterhin den engen Schulterschluss mit den Kreisen vor Ort, um mehr Anreize zur Bejagung von Wildschweinen zu setzen.“
Bejagungskonzepte der Kreise
Als wichtiger Baustein zur Bekämpfung der ASP sind mittlerweile Jägerinnen und Jäger aufgerufen, zur weiteren Reduktion des Wildschweinebestands in den betroffenen Gebieten verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Diese Bejagung erfolgt auf der Grundlage individueller Bejagungskonzepte der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe.
Bei der Bejagung kommen auch spezielle Fallen zum Einsatz. Laut Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) werden derzeit durch die landeseigene Jagdeinheit ASP im Kerngebiet fünfzehn Fänge und in Sperrzone II vier sogenannte Saufänge betreut. Dabei gibt es zwei Systeme: Kleinfänge und Netzfänge. Bei den Saufängen handelt es sich um etablierte Fangsysteme für die Entnahme von Wildschweinen. Die Fallen ermöglichen es, die Wildschweinpopulation störungsarm zu senken. Beide Systeme wurden bereits in anderen Bundesländern eingesetzt.
Suche mit Suchtrupps und Drohnen
Auch Drohnen sind seit dem vergangenen Sommer im Einsatz, um Wildschweine sowie Spuren von Wildschweinen zu identifizieren und somit einen Überblick über die Wildschweinpopulation zu gewinnen. In den kommenden Wochen soll nun eine weitere Befliegung des gesamten Kerngebietes mittels mit Wärmebildtechnik ausgestatteten Drohnen stattfinden, um einen Überblick über das momentane Wildschweinvorkommen zu gewinnen. Anhand der detektierten Wildschweine wird eine Mindestpopulationsgröße ermittelt. Dieses Wissen ist auch wichtig für die weitere Bejagung von Wildschweinen.
Neben Drohnen sind weiterhin Suchtrupps im Einsatz. Nordrhein-Westfalen verfügt seit 2022 über eine stetig wachsende Anzahl an speziell ausgebildeten und geprüften Kadaversuchhunden und entsprechenden Hundeführerinnen und Hundeführern. Die Kadaversuchhundeeinheit (KSH) ist beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen verortet. Die Teams werden im Tierseuchenfall für die Suche nach verendeten Wildschweinen eingesetzt. Die Kadaversuche mit Suchhundeteams läuft seit dem 14. Juni 2025 intensiv und andauernd. Weitere Suchhundeteams befinden sich zurzeit in der Ausbildung beim Landesbetrieb. Zudem unterstützen Suchhundeteams aus Rheinland-Pfalz. Bislang war der Einsatz der Teams in dem teils sehr unwegsamen Gelände erfolgreich.
Landesweites Monitoring
Direkt im Juni des vergangenen Jahres hat das MLV ein landesweites, intensiviertes Monitoring für Wildschweine gestartet. Jäger sind seitdem gebeten, Proben von allen erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen zur Untersuchung einzusenden. Das Land übernimmt die Kosten für Material und Analysen, um die Ausbreitung zu bekämpfen. Landesweit sind bereits mehr als 35.400 Wildschweine auf die ASP getestet worden. Davon waren bislang nur rund 320 Tiere ASP-positiv, die in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein aufgefunden wurden.
Aktuelle Zahlen zum ASP-Zaunbau im Sauerland
Zur Bekämpfung der ASP wurden Sperrzone II (Ausbruch der ASP im Wildschwein) und Sperrzone I (freie Zone als Puffer, 10 Kilometer Umkreis um die Sperrzone II) eingerichtet. Zentral in Sperrzone II wurde ein Kerngebiet angelegt, welches größtenteils mit Festzaun (216 Kilometer Zaunlänge) umzäunt wurde. Zäune sind in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein um das Kerngebiet herum gebaut worden, damit infizierte Wildschweine das Kerngebiet nicht verlassen können. Die Sperrzone II umfasst bislang ungefähr 664 km². Die außen liegende Sperrzone I hat eine Fläche von ungefähr 907 km². Zusätzlich zur Festzäunung wurden 45 Kilometer des Olper Zauns und 20 Kilometer des Siegener Zauns mit einer Elektrolitze an der Innenseite des Zauns versehen, um einen Kontakt zwischen Wildschweinen innerhalb und außerhalb der Zäunung zu verhindern.
Nach dem Fund von positiv getesteten Kadaverteilen zum Jahreswechsel außerhalb des eingezäunten Kerngebiets des Kreises Olpe bei Kirchhundem – rund acht Kilometer entfernt von der Grenze der Sperrzone II und rund 6,5 Kilometer entfernt von der ursprünglichen Kerngebietsgrenze – wurde das Kerngebiet des Kreises Olpe nach Westen erweitert. Der Zaun wird so errichtet, dass die Erweiterung des Kerngebietes komplett geschlossen wird. Nach derzeitigem Planungsstand bewegt sich die Länge des vorgesehenen Zauns im Bereich von knapp 30 Kilometern. Die Baumaßnahmen werden zeitnah fertiggestellt.
Appell an Landwirte und Bevölkerung
Das MLV appelliert nach wie vor an Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen.
Die ASP ist in den betroffenen Gebieten bislang noch nicht in Hausschweinbeständen aufgetreten. Schweinehalter haben im Rahmen des Früherkennungsprogramms ASP die Möglichkeit, bereits vor Ausbruch der ASP in der jeweiligen Region alle Bedingungen für erleichterte Verbringungen für den Fall des Auftretens der ASP zu erfüllen. Das Früherkennungsprogramm kann bei Ausbruch der ASP einen „Schweinestau“ in den Ställen und somit Tierschutzprobleme verhindern. Zudem besteht für Schweinehalter die Möglichkeit, Beihilfen von der Tierseuchenkasse für Biosicherheitsberatungen durch die bestandsbetreuende Tierarztpraxis oder den Schweinegesundheitsdienst zu erhalten. Auch für Ausschlussuntersuchungen von ASP im Rahmen des ASP-Früherkennungsprogramms können von der Tierseuchenkasse Beihilfen gewährt werden. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage der Tierseuchenkasse (https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#beratung).
Auch Bürgerinnen und Bürger in den Sperrzonen sind dazu aufgerufen, sich achtsam zu verhalten: Warnschilder weisen schon an vielen Orten im Wald auf die Gefahr der Ausbreitung der ASP hin. Achtlos weggeworfene Wurstbrote können Krankheitserreger wie das ASP-Virus verbreiten – das ist vor allem im Wald eine Gefahr. Fressen Wildschweine mit dem Virus infiziertes Fleisch, erkranken sie und verbreiten die für Schweine tödlich verlaufende Seuche. Im Wald weggeworfener oder zurückgelassener Abfall ist daher ein enormes Problem. An beliebten Wanderwegen stehen oft geschlossene Müllbehälter. Sind diese voll, bitte nicht den Müll danebenlegen, sondern mitnehmen! Ansonsten werden zusätzlich Tiere angelockt. Das Wegwerfen von Abfällen – auch Essensresten – im Wald kann, abhängig von der Menge, als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.
Zudem ist wichtig: Hunde müssen an die Leine. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern.
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