Trotz schwieriger Haushaltslage: Nordrhein-Westfalen legt Fokus auf soziale Teilhabe

Ministerin Paul: Setzen mit dem Haushaltsplanentwurf ein klares Signal

22. Juni 2023
PHB Paul, Josefine - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Angesichts des russischen Angriffskriegs, der hohen Inflation und der Folgen der Corona-Pandemie ist die aktuelle Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen herausfordernd. Es ist gelungen, wichtige Vorhaben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in den Haushaltsplanentwurf 2024 aufzunehmen.

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Angesichts des russischen Angriffskriegs, der hohen Inflation und der Folgen der Corona-Pandemie ist die aktuelle Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen herausfordernd. Es ist gelungen, wichtige Vorhaben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in den Haushaltsplanentwurf 2024 aufzunehmen. Ministerin Josefine Paul erklärt dazu: „Wir setzen mit dem aktuellen Haushaltsplanentwurf auch in schwierigen finanziellen Zeiten für das Land ein klares Signal: Wir stellen Kinder, Jugendliche und Familien in den Mittelpunkt und sorgen für faire Chancen auf ein gutes Aufwachsen. Dabei kümmern wir uns auch um die Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen müssen und zu uns kommen. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verpflichtung, diesen Menschen Schutz zu bieten. Daneben machen wir uns stark für die Gleichberechtigung der Geschlechter und fördern unsere vielfältige, diverse Gesellschaft.“

Im Einzelnen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 unter anderem folgende Projekte berücksichtigt, die in besonderer Weise zentral sind:

Kita-Helfer: Ein Schwerpunkt der Landesregierung ist die Stärkung der Qualität im Bereich der frühkindlichen Bildung. Eine verlässliche soziale Infrastruktur lebt von den Menschen, die sie tragen. Das erfolgreiche Kita-Helferinnen und -Helferprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen bei einfachen, alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten zu entlasten. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird weiterhin ausschließlich von pädagogischen Kräften geleistet. Im Haushaltsplanentwurf für 2024 sind für die Fortführung des Kita-Helfer-Programms 140 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus ist die Finanzierung des Kita-Helfer-Programms bis 2027 in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Damit löst die Landesregierung ihr Vorhaben ein, dieses Programm zu verstetigen. Für das Kita-Helfer-Programm wurden den Trägern bisher zusätzliche Landesmittel in Höhe von insgesamt über 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Sprach-Kitas: Sprachförderung ist ein zentraler Baustein frühkindlicher Bildung, dabei spielen die vielfach gelobten Sprach-Kitas, die von Kindern mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden, eine wichtige Rolle. Der Bund fördert dieses Programm seit 2016, steigt allerdings zum 30. Juni 2023 aus der Förderung aus. Die Landesregierung hat daraufhin ihr Versprechen eingelöst, die Förderung zu übernehmen. Damit stellt Nordrhein-Westfalen die Fortführung dieses wichtigen Angebots sicher. Ab dem 1. Juli 2023 fördert Nordrhein-Westfalen die Einrichtungen bis Ende des Jahres. Im Haushaltsentwurf 2024 sind rund 38 Millionen Euro vorgesehen, um das Angebot im kommenden Jahr weiter zu finanzieren. Die künftigen Fördermodalitäten befinden sich noch in der Abstimmung. Zudem wird eine Verpflichtungsermächtigung für 2025 aufgenommen, die eine Finanzierung in 2025 für das Kindergartenjahr 2024/2025 ermöglicht. Rund 30 Prozent der Kinder in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen wachsen in Familien auf, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Über die Förderung in den Sprach-Kitas werden insbesondere Kinder in den Blick genommen, deren Eltern selbst keine oder eingeschränkte Deutschkenntnisse haben. Gleichzeitig können alle anderen Kinder von der Förderung profitieren. Inhaltliche Schwerpunkte sind die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit den Familien.

CSD-Förderung: Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sichtbarkeit für LSBTIQ*-Menschen die Vielfalt der Zivilgesellschaft zu stärken. Das zum überwiegenden Teil ehrenamtliche Engagement der vielen CSD-Vereine und Initiativen trägt zur Förderung von Sichtbarkeit und Akzeptanz bei. Um dieses Engagement zu unterstützen, fördern wir Christopher-Street-Days im ganzen Land. Seit diesem Jahr gewährt das Land daher Vereinen und Trägern, die einen CSD organisieren, pro Jahr eine finanzielle Förderung von maximal 5.000 Euro. Insgesamt stellt das Familienministerium dafür 145.000 Euro in diesem Jahr zur Verfügung. Die CSD-Förderung ist auch im Haushaltsplanentwurf für 2024 gesichert.

Unterstützung von Alleinerziehenden: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen baut die Unterstützungsangebote für Familien mit einem Elternteil weiter aus: Seit diesem Jahr fördert das Familienministerium die Landesfachstelle für Alleinerziehende in Trägerschaft des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter NRW e.V. (VAMV NRW e.V.). Für das Haushaltsjahr 2024 sind 121.500 Euro für die weitere Arbeit der Landesfachstelle vorgesehen. Alleinerziehende Mütter und Väter stehen oftmals besonderen Herausforderungen gegenüber und tragen eine große Verantwortung für die Familie, sei es bei der Kinderbetreuung, bei der höheren finanziellen Belastung oder bei der Organisation des Alltags. Allein in Nordrhein-Westfalen leben rund 327.000 Einelternfamilien mit minderjährigen Kindern (2021: 318.000, 2020: 303.000) und machen damit gemessen an der Gesamtzahl der Familien mit minderjährigen Kindern einen Anteil von rund 20 Prozent aus. Für Alleinerziehende ergeben sich immer wieder spezielle Fragestellungen und Bedarfe. Mit der Landesfachstelle für Alleinerziehende leistet die Landesregierung einen Beitrag zu einer besseren Unterstützung für Alleinerziehende. Kernanliegen der Landesfachstelle ist es, als kompetente Anlaufstelle kommunale Träger und Akteurinnen wie Akteure auf Fachebene zu beraten und dabei zu unterstützen, wirkungsvolle Angebote für Alleinerziehende vor Ort anzubieten.

Kompetenzzentren Frau und Beruf: Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein. Ein wichtiger Partner im beruflichen Bereich sind dabei die regionalen Kompetenzzentren Frau und Beruf in den 16 nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktregionen. Sie beraten kleine und mittlere Unternehmen unter anderem dabei, wie weibliche Fachkräfte gewonnen werden können. Um diese Arbeit gemeinsam mit den Kompetenzzentren weiterzuentwickeln, stellt die Landesregierung auch im kommenden Jahr die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Kompetenzzentren Frau und Beruf leisten seit 2012 einen wichtigen Beitrag zur Förderung weiblicher Fach- und Führungskräfte und damit auf dem Weg zur Gleichstellung in der Arbeitswelt. Ziel der Kompetenzzentren ist die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Erwerbstätigkeit von Frauen soll qualitativ und quantitativ verbessert, die Potenziale von Frauen sollen stärker genutzt werden. Die Zentren bringen dazu regionale Akteurinnen und Akteure miteinander in Kontakt und unterstützen sie mit Informationen und konkreten Hilfestellungen.

Unterbringung von Geflüchteten: Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, die bei uns Zuflucht vor Krieg, Gewalt, Terror und Verfolgung suchen, bei uns Schutz zu gewähren. Das Land hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mehr als 230.000 Menschen aus der Ukraine in NRW aufgenommen. Darüber hinaus fliehen auch Menschen aus anderen Krisen- und Kriegsregionen wieder vermehrt zu uns. Gerade die Kommunen stehen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten vor großen Herausforderungen. Für den Erhalt und den Ausbau der landeseigenen Kapazitäten schafft das Land Vorsorge und plant jährlich bis 2027 zusätzlich weitere 50 Millionen Euro für die Unterbringung von Geflüchteten ein.

Mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 setzt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration seinen Kurs konsequent fort, auch in schwieriger finanzieller Lage, in der Familien-, Integrations-, Flucht- und Gleichstellungspolitik für faire Chancen für alle Menschen zu sorgen. Hier wurden auch im aktuellen Jahr wichtige Akzente gesetzt. So wird die Landesregierung für die Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine die Brückenprojekte für junge Geflüchtete weiterhin finanzieren. Brückenprojekte sind niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung oder vergleichbaren Lebenslagen, die bisher noch keinen Platz in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung bekommen haben. Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz, dem bundesweit modernsten Integrationsrecht, sorgt Nordrhein-Westfalen für mehr Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Innovation. Es wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Dynamisierung auf Basis der ursprünglich festgeschriebenen 130 Millionen Euro abgesichert. Hierfür sollen im nächsten Jahr rund 138,3 Millionen Euro bereitstehen. Ziel sind dabei die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Stärkung des Diversitätsbewusstseins und der antidiskriminierenden Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ein zentraler Bestandteil ist der flächendeckende Ausbau des bundesweit einzigartigen Kommunalen Integrationsmanagements, mit dem die Vernetzung aller maßgeblichen integrationspolitischen Akteure zur Umsetzung von Integration als Querschnittsaufgabe vorangetrieben wird. Hierfür hat NRW im Jahr 2023 Mittel im Rahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes in Höhe von rund 75 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Summe soll auch kommenden Jahr zur Verfügung stehen.

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