Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum
Besonnenheit beim Welpenkauf statt spontaner Entscheidungen
Der Countdown bis zum Weihnachtsfest 2025 läuft und viele Menschen haben bereits ihre Wunschlisten erstellt, auf denen häufig auch Haustiere zu finden sind. Hund, Katze, Vogel und Co. sind jedoch keine Weihnachtsgeschenke. Dr. Gerlinde von Dehn, die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, betont: „Ein Tier gehört nicht unter den Weihnachtsbaum! Die Entscheidung für ein Haustier sollte wohlüberlegt und unabhängig vom Fest getroffen werden. Tiere brauchen Fürsorge, ein liebevolles Zuhause und dauerhafte Pflege.“ Stattdessen empfiehlt die Landestierschutzbeauftragte, sich gründlich über die Bedürfnisse eines Tieres vor der Anschaffung zu informieren beispielsweise durch einen Besuch im Tierheim oder durch Gespräche mit engagierten Personen vor Ort.
Dr. Gerlinde von Dehn appelliert an Eltern: „Die Entscheidung für ein Haustier bringt langfristige Verpflichtungen mit sich. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Verantwortung, die Tierhaltung erfordert, wenn der Wunsch nach einem Haustier geäußert wird. Neben dem Zeitaufwand sollten auch finanzielle Verpflichtungen bedacht und besprochen werden, einschließlich Tierarztkosten, Versicherungen, Futter und Zubehör.“
Besonnenheit beim Welpenkauf statt spontaner Entscheidungen
Vorsicht ist geboten bei der Herkunft des Tieres; ist diese nicht transparent nachvollziehbar oder zweifelhaft, sollten die Alarmglocken läuten. „Kaufen Sie Tiere bitte nicht aus zweifelhafter Herkunft! Schauen Sie im Tierheim nach einem Tier, dem Sie ein liebevolles Zuhause geben können und machen Sie sich in diesem Zuge ein Bild von der hervorragenden Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.“, so Dr. Gerlinde von Dehn.
Die Zahl der illegal gehandelten Welpen und die Nachfrage nach den Tieren sind ungebremst hoch, das Internet und dessen Anonymität öffnen dem illegalen Handel Tür und Tor. Die unter schlechten Bedingungen gezüchteten und transportierten Tiere sind oft krank und haben Verhaltensstörungen. Folgen sind eine Vielzahl von „Problemtieren“ und die Aufnahme beschlagnahmter, verlassener oder abgegebener Tiere durch die Tierheime, was eine erhebliche Belastung für sie darstellt, da ihre Kapazitäten bereits vielerorts erschöpft sind.
Gerade vor Feiertagen boomen fragwürdige Angebote im Internet. Es besteht die Gefahr, unwissentlich den illegalen Handel und somit Tierleid zu fördern.
Tipps für den Welpenkauf:
- Verzichten Sie auf Käufe über Internetportale oder soziale Netzwerke oder auch über Parkplätze und weitere öffentliche Orte.
- Keine „Expresslieferung“ des Tieres nach Hause oder an öffentliche Treffpunkte.
- Die Mutterhündin sollte vor Ort sein, verweigerter Kontakt ist ein Alarmsignal! (Sieht das gezeigte Tier auch wie eine Mutterhündin aus?)
- Gesundheits-Check: Muttertier und Welpen sollten einen gesunden und gepflegten Eindruck machen, der Wurfbereich muss sauber und sicher sein.
- Richtiges Alter: Welpen dürfen frühestens mit der achten Lebenswoche abgegeben werden, dies ist u. a. wichtig für ihre Sozialisierung. Die Welpen sollten kein ängstliches Verhalten zeigen.
- Dokumentation: Die Welpen müssen entwurmt, geimpft und gechipt sein (EU-Heimtierausweis vorhanden?); verantwortungsvolle, seriöse Züchterinnen und Züchter lassen ihre Tiere freiwillig kennzeichnen.
- Die Adoption des Tieres sollte mit einem Kaufvertrag bestätigt werden, der u. a. die Identität der Züchterin/des Züchters enthält.
„Nehmen Sie sich die Tipps zu Herzen und werden Sie so zum Partner im Kampf gegen illegalen Handel und Qualzuchten. Überlegen Sie sich gut, ob Sie bereit sind, ein Tier bei sich aufzunehmen und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Geben Sie den Tierheimen vor Ort eine Chance; dort können die Tiere mehrfach besucht werden, es findet eine Beratung statt und vielleicht wartet dort Ihr neues Familienmitglied auf Sie“, so die Landestierschutzbeauftragte.
Auf EU-Ebene gibt es inzwischen erfreuliche Neuigkeiten: Mit einer EU-Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihrer Rückverfolgbarkeit wurde eine wegweisende Vereinbarung beschlossen, welche die Einführung wichtiger Schutzmaßnahmen beinhaltet. Unter anderem sind die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung, ein Online-Verifizierungssystem für alle online verkauften Hunde und Katzen, Tierwohl-Mindeststandards für Haltung und Zucht in Zuchtbetrieben sowie das Verbot des Verpaarens von Wild- mit Haustieren und weitere Einschränkungen für Inzucht und schmerzhafte Verstümmelungen als Maßnahmen geplant. Das ist ein wichtiges Signal, um dem illegalen Tierhandel und Qualzuchten in Europa Einhalt gebieten zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mlv.nrw.de/themen/landestierschutzbeauftragte/.
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