Ministerin Gorißen: Erhöhte Vorsicht vor Newcastle-Krankheit geboten

12. März 2026
Durch die Masche eines Zaunes sieht an einen Hahn mit rotem Kamm und braunem Gefieder

Laut Friedrich-Löffler-Institut sind nach 30 Jahren ohne Ausbrüche im Februar 2026 erste Ausbrüche in Hühner- und Putenbeständen in Brandenburg und Bayern registriert worden.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Geflügelwirtschaft spielt eine wichtige Rolle für die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Rund 19 Millionen Geflügeltiere werden in Nordrhein-Westfalen gehalten, darunter rund 4,7 Millionen Legehennen, rund 2 Millionen Mastputen und zwölf Millionen Jungmasthühner. Auch wenn gegenwärtig die Zahlen der Geflügelpest-Ausbrüche landesweit rückläufig sind, ist es weiterhin wichtig, konsequent Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben umzusetzen, denn das Risiko eines Eintrags des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) wird nach wie vor als hoch eingeschätzt. Diese Maßnahmen stellen zudem eine wichtige Prävention gegen andere Tierseuchen dar, zu denen auch die Newcastle-Krankheit (ND) gehört. Laut Friedrich-Löffler-Institut sind nach 30 Jahren ohne Ausbrüche im Februar 2026 erste Ausbrüche in Hühner- und Putenbeständen in Brandenburg und Bayern registriert worden. Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere Betriebe der Geflügelwirtschaft haben in den letzten Monaten mit großen Herausforderungen zu kämpfen gehabt. Auch wenn sich die Aviäre Influenza in Nordrhein-Westfalen langsam auf dem Rückzug befindet, müssen Landwirtinnen und Landwirte weiter wachsam bleiben aufgrund der in einigen europäischen Ländern und nun auch in anderen Teilen Deutschlands auftretende Newcastle-Krankheit. Damit Nordrhein-Westfalen weiterhin frei von dieser Tierseuche bleibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in den eigenen Betrieben konsequent zu überprüfen und auch den Impfschutz der eigenen Geflügelbestände gegen die ND zu kontrollieren und bei Notwendigkeit zu aktualisieren.“

In Deutschland zählt die ND-Impfung zu den Pflichtimpfungen für Geflügelhalterinnen und -halter. Vor dem Hintergrund des ersten Ausbruchs der ND seit 1996 in Deutschland wird angeraten zu prüfen, ob eine Auffrischung der Impfung geboten ist. Darüber hinaus ist die Kontrolle von Biosicherheitsmaßnahmen wichtig, dazu zählt auch die Überprüfung von Personenkontakten im eigenen Betrieb sowie des Austauschs von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen.

Das Impfgebot für Hühner- und Putenbestände gegen die ND gilt unabhängig von der gehaltenen Tierzahl. Zur Auffrischung des Schutzes muss basierend auf den Angaben des Impfstoffherstellers die Impfung regelmäßig wiederholt werden. Die bestandsbetreuenden Tierärzte und Tierärztinnen stehen für die Umsetzung beratend zur Verfügung.

Die Symptome der Newcastle-Krankheit sind denen der Geflügelpest sehr ähnlich. Abhängig von der Virulenz (Aggressivität) des Erregers, der Vogelart, dem Alter und dem Immunstatus der Tiere geht die Erkrankung mit allgemeiner Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Atemstörungen und Durchfall einher. Im späteren Verlauf treten Lähmungen und zentralnervöse Störungen auf. Innerhalb von drei bis sieben Tagen können die Tiere verenden. Es können aber auch mildere Verläufe mit unspezifischen Krankheitszeichen auftreten.

Die allgemeine Wachsamkeit bleibt ein zentraler Pfeiler des Schutzes: Auch in Newcastle-geimpften Beständen sollte bei unklaren Todesfällen oder plötzlichen Leistungseinbrüchen neben der Laboruntersuchung auf Geflügelpestviren die Untersuchung auf das Virus der Newcastle-Krankheit veranlasst werden. Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen.

Weitere Informationen zur Newcastle Krankheit sind auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/newcastle-krankheit-nd/.

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