Steuerschätzung 2026 - Oktober-Steuerschätzung: Einnahmen steigen moderat, Spielräume bleiben eng

4. November 2026
Finanzen Geld Münzen

Für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein gemischtes Bild: Ab 2027 steigen die Steuereinnahmen moderat gegenüber dem Haushaltsplanentwurf.

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Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine neue Prognose für die Jahre 2026 bis 2031 vorgelegt. Für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein gemischtes Bild: Ab 2027 steigen die Steuereinnahmen moderat gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Neue Handlungsspielräume entstehen daraus nicht, weil Gegeneffekte die Mehreinnahmen nahezu vollständig binden. Für das laufende Jahr 2026 liegen die Einnahmen aufgrund zwischenzeitlich in Kraft getretener Bundesgesetze unter dem Haushaltsansatz.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagte vom 20. bis 22. Oktober 2026 zu seiner 171. Sitzung. Grundlage der Schätzung ist die Herbstprojektion 2026 der Bundesregierung, die für das laufende und das kommende Jahr von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung ausgeht als noch im Frühjahr erwartet. Die deutsche Wirtschaft wächst, aber verhalten. Der Aufschwung wird fast ausschließlich von Exporten und öffentlichen Ausgaben getragen, während der private Konsum schwach bleibt und die Inflation weiter über zwei Prozent liegt. Das reale Bruttoinlandsprodukt soll 2026 um 1,3 Prozent wachsen, ab 2028 flacht die Dynamik bereits wieder ab.

Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt. Dass die Steuereinnahmen ab 2027 etwas höher ausfallen als veranschlagt, ändert daran wenig: Bereits beschlossene Entlastungen und geplante Steuerrechtsänderungen binden die zusätzlichen Mittel. Der Landeshaushalt bleibt eng. Umso wichtiger ist es, jeden Euro dort einzusetzen, wo er für die Menschen in Nordrhein-Westfalen am meisten bewirkt: in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und verlässliche Kommunalfinanzen.“ 

Steuereinnahmen für Nordrhein-Westfalen

Gegenüber dem Haushaltsplan 2026, dem Haushaltsplanentwurf 2027 und der mittelfristigen Finanzplanung ergibt sich folgendes Bild: Für 2026 liegen die geschätzten Einnahmen rund 403 Millionen Euro unter dem bisherigen Ansatz. Ursache sind zwischenzeitlich in Kraft getretene Steuerrechtsänderungen des Bundes, darunter die Länderbeteiligung an der temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Diese Rechtsänderungen waren bei Aufstellung des Haushaltsplans 2026 nicht absehbar. Die Steuermindereinnahmen werden durch Minderausgaben im Haushaltsvollzug ausgeglichen.

Für das Jahr 2027 sind konjunkturbedingt Mehreinnahmen von rund 592 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf zu erwarten. Gegeneffekte binden diesen Spielraum jedoch nahezu vollständig: Die konjunkturbedingte Kreditermächtigung sinkt, die Zinsausgaben steigen, die Bundesergänzungszuweisungen gehen zurück. Im Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2030 ergeben sich weitere Mehreinnahmen von 209, 259 und 349 Millionen Euro. 

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Grundlage der Oktober-Steuerschätzung ist die Herbstprojektion 2026 der Bundesregierung. Gegenüber der Frühjahrsprojektion hat die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose für 2026 und 2027 nach oben korrigiert. Für das laufende Jahr rechnet sie mit einem realen Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent, für 2027 von 1,1 Prozent. Die Erholung wird vor allem durch robuste Exporte und öffentliche Ausgaben für Infrastruktur und Verteidigung getragen. Der private Konsum bleibt trotz steigender Reallöhne schwach, weil die Verbraucherpreise weiter anziehen.

Der Aufschwung ist zeitlich begrenzt: Ab 2028 dürfte das reale Wachstum nur noch bei 0,6 Prozent liegen. Die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft ist in erster Linie strukturell bedingt. Das Produktionspotenzial liegt im Jahresdurchschnitt zwischen 2026 und 2031 bei rund 0,5 Prozent, deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 1,2 Prozent.

Hintergrund: Die Steuerschätzung

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagt zweimal jährlich, im Mai und im Oktober. Ihm gehören Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Länderfinanzministerien, der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, des Statistischen Bundesamts, der Deutschen Bundesbank und der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute an. Die Schätzung basiert auf dem jeweils geltenden Steuerrecht. Noch nicht verabschiedete Gesetze und laufende Gesetzgebungsverfahren fließen nicht ein, werden aber über Korrekturpositionen in der Haushaltsplanung des Landes berücksichtigt.

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