Offshore-Daten ausgewertet: Land übergibt Ermittlungsergebnisse an Bundesländer
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hat die Ende 2025 angekauften Kundendaten von Offshore-Dienstleistern vollständig aufbereitet. In dem 1,45 Terabyte umfassenden Datenbestand wurden 398 Personen mit Bezug zu Deutschland identifiziert.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hat die Ende 2025 angekauften Kundendaten von Offshore-Dienstleistern vollständig aufbereitet. In dem 1,45 Terabyte umfassenden Datenbestand wurden 398 Personen mit Bezug zu Deutschland identifiziert. Die aufbereiteten Fälle gehen jetzt in einer ersten Tranche an die zuständigen Stellen der betroffenen Bundesländer. Allein auf Nordrhein-Westfalen entfallen 64 Fallkomplexe.
Die Daten stammen von Offshore-Dienstleistern mit Unternehmenssitzen auf den Cayman Islands, in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern. Die Firmen boten ihren Kundinnen und Kunden an, Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuergebieten zu gründen. Der Verdacht: Mit Hilfe dieser Strukturen sollte Vermögen vor dem deutschen Fiskus verschleiert und Steuerpflichten umgangen werden.
398 Personen, 64 Fallkomplexe in Nordrhein-Westfalen
Der Datenbestand umfasst insgesamt 3.320.148 Dateien und Ordner. Das LBF NRW hat dieses Material aufbereitet und bislang 398 Personen mit Deutschlandbezug zugeordnet. Die zuständigen Steuerfahndungsstellen und Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Länder prüfen nun im Einzelfall, ob und in welchem Umfang Steuern hinterzogen und Straftaten begangen wurden.
Aus der Prüfungserfahrung mit Daten aus früheren Offshore-Erwerben geht das Landesamt davon aus, dass sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, aber auch wegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergeben könnten. Es ist nicht auszuschließen, dass der Datenbestand weitere Erkenntnisse zu inländischen Personen oder Unternehmen liefert. Ein etwaiger Steuerschaden kann derzeit nicht beziffert werden.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wer sein Geld über Briefkastenfirmen in Steueroasen versteckt, muss wissen: Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen bleibt dran. 398 identifizierte Personen, sieben Offshore-Standorte, 64 Fallkomplexe allein bei uns im Land. Der Ankauf solcher Daten lohnt sich, für den Fiskus und für die Steuergerechtigkeit. Wer Einkünfte bisher verschwiegen hat, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige ernsthaft prüfen.”
Übergabe an die Länder
Die im LBF NRW aufbereiteten Informationen aus einem Datenerwerb des Landes Ende 2025 gehen als belastbare Fallpakete an die Steuerfahndungsstellen der jeweils betroffenen Länder. Die Auswertung des Datenbestands erfolgt fortlaufend weiter, weitere Fallzuordnungen sind zu erwarten.
Stephanie Thien, Leiterin des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen: „Mehr als drei Millionen Dateien, 1,45 Terabyte. Wir haben den Datenbestand aufbereitet und können den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern jetzt fertige Fallpakete übergeben. Der Bestand ist noch nicht vollständig ausgeschöpft. Wir arbeiten weiter.”
Selbstanzeige bleibt möglich
Sofern festgestellt wird, dass Einkünfte nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben wurden, empfehlen die Finanzbehörden, diese Gewinne im Rahmen einer Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung beim zuständigen Finanzamt nachzuerklären.
Hintergrund: Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
Das LBF NRW bündelt seit dem 1. Januar 2025 die gesamte Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen mit rund 1.200 Beschäftigten. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik. Das Landesamt führt Steuerfahndung, Geldwäschebekämpfung und die Verfolgung von Terrorismusfinanzierung unter einem Dach zusammen. Neben der Auswertung von Massendaten koordiniert das LBF NRW die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft, in deren Auftrag das Landesamt aktuell an rund 40 komplexen internationalen Verfahren wegen Umsatzsteuerbetrug mitwirkt.