Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung – Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern schnelle Einführung

Aiwanger: Großer Nutzen der steuerlichen Förderung: bessere Energieeffizienz und Auftragszuwächse für regionale Betriebe

29. April 2019
phb Wohnen Baustelle Bauleiter

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordern vom Bund die rasche Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung. Ein gemeinsames Schreiben ging heute an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

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Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordern vom Bund die rasche Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung. Ein gemeinsames Schreiben ging heute an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
 
Minister Pinkwart: „In der Sanierung des Altbaubestands liegt ein großer Hebel zur Minderung von Treibhausgasemissionen: Denn 62 Prozent des Gebäudebestandes wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Und rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Gebäudesektor. Ein solcher Steueranreiz verbessert nicht nur die Rahmenbedingungen für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung, sondern setzt auch positive Impulse für das Handwerk und die lokale Wirtschaft und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen.“
 
Minister Aiwanger: „Rund ein Drittel des deutschen CO2-Ausstoßes entfallen auf Gebäude. Zeitgleich liegt die Sanierungsquote bei unter einem Prozent. Dieses Energieeffizienzpotenzial gilt es jetzt auszuschöpfen. Dafür brauchen wir auf Bundesebene eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen, die attraktiv, technologieoffen, niederschwellig und einfach umsetzbar ist.“
 
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung wird von vielen gesellschaftlichen Gruppen begrüßt und von einem breiten Bündnis der Verbände unterstützt.
 
Minister Aiwanger: „Steuererleichterungen schaffen nicht nur Anreize für Eigenheimbesitzer Modernisierungen vorzunehmen, sie führen auch zu mehr Aufträgen für Handwerksbetriebe und Baufirmen. Gerade in Zeiten, in denen eine Konjunkturabkühlung droht, ist dies ein positives Zeichen für Handwerk und Bauindustrie.“
 
Zusammengefasst schafft die steuerliche Förderung einen vierfachen Vorteil:

  • Sie sichert und steigert langfristig die Beschäftigung im Handwerk und in der regionalen Bauwirtschaft und erhöht die Wertschöpfung in den Regionen,
  • sie führt, laut Expertenschätzungen, zu Steuermehreinnahmen aufgrund zu erwartender Auftragszuwächse bei Handwerks- und Bauindustriefirmen,
  • sie leistet einen dauerhaften Innovationsschub in der Weiterentwicklung der Gebäudeenergieeffizienz (u. a. Dämmung, Anlagentechnik, Bauweise und Energiemanagement) und
  • sie trägt dazu bei, die Klima- und Energieziele im Gebäudesektor zu erreichen. 
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist verankert, die energetische Gebäudesanierung in dieser Legislaturperiode auch steuerlich zu fördern.
 
Minister Aiwanger: „Der Bund muss jetzt handeln und umsetzen, was er zugesagt hat. Die steuerliche Förderung weiterhin auf die lange Bank zu schieben, heißt, riesige Energieeffizienzpotenziale zu verschenken. Dies können wir uns angesichts der vereinbarten Klimaschutzziele gesellschaftlich nicht mehr leisten!“
 
Bei einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 12. März 2019 in München haben die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Staatsregierung von Bayern die zentralen Eckpunkte einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vereinbart.

Gemeinsames Eckpunktepapier des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung

Düsseldorf/München im April 2019

Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele, denn auf Gebäude entfallen rund ein Drittel des CO-Ausstoßes und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Etwa 62 Prozent des Gebäudebestandes wurden vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet. Die Sanierungsquote liegt seit Jahren unverändert unter 1 Prozent.

Um die Sanierungsrate zu steigern, fordern die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen die Einführung einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung mit folgenden Eckpunkten:
  1. Technologieoffene und progressionsunabhängige steuerliche Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden als Abzug von der zu zahlenden Einkommensteuer.
  2. Förderung von Maßnahmen nach den Standards der Gebäudesanierungsprogramme des Bundes in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten mit Abzugsfähigkeit über drei Jahre.
  3. Wird mit den Maßnahmen mindestens der energetische Standard eines Niedrigstenergiegebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht, erhöht sich die Förderung auf 30 Prozent – als Anreiz für umfassende Sanierungen mit hoher Klimaschutzwirkung.
  4. Deckelung der anrechenbaren Investitionskosten bei 50.000 Euro pro Förderfall.
  5. Laufzeit der Förderung über zehn Jahre – um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
  6. Absinken des Fördersatzes um jeweils 1 Prozentpunkt pro Jahr, beginnend drei Jahre nach Einführung – als Anreiz für eine zügige Inanspruchnahme.
  7. Einfaches Anrechnen durch Einreichung der Leistungs- und Zahlungsnachweise mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
  8. Abwicklung über das bewährte Qualitätssicherungssystem der Bundesförderprogramme – um technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen umzusetzen und spätere Bauschäden zu vermeiden.
Das vorgeschlagene Modell wird nach Expertenschätzung zu Steuermehreinnahmen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer sowie Sozialabgaben) führen und sich gesamtwirtschaftlich positiv auswirken.

Der Bund hat im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 finanzielle Mittel für die Umsetzung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vorgesehen. Diese Mittel sind nicht ausreichend und könnten durch einen Teil der freiwerdenden KfW-Mittel aufgestockt werden.

Für dieselben Maßnahmen ist eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen (Förderprogramme, EEG-Umlage, steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen etc.) auszuschließen.
 
 

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