Startschuss für Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“

Landesregierung und Landessportbund unterzeichnen Absichtserklärung zur strukturellen Verankerung von mehr Bewegungszeiten im U7-Bereich

2. Mai 2022
Mehrer Schulkinder machen Dehnübungen auf einem Tartan-Platz.

Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind besonders für Kinder unter sieben Jahren (U7) elementar, denn sie fördern die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung, erhöhen nachweislich die Lern- und Bildungschancen und stärken die Gesundheit.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind besonders für Kinder unter sieben Jahren (U7) elementar, denn sie fördern die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung, erhöhen nachweislich die Lern- und Bildungschancen und stärken die Gesundheit.

Um die Notwendigkeit der Bewegungsförderung im U7-Bereich noch stärker in den Fokus zu rücken, haben sich die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Absichtserklärung darauf verständigt, Kindern täglich gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen. Hierzu beabsichtigen die Kooperationspartner über die aktuelle Legislaturperiode hinaus, das Thema frühkindliche Bildung durch Bewegung gemeinsam in engem Austausch weiterzuentwickeln und strukturell zu verankern.

„Jedes Kind hat einen natürlichen Bewegungsdrang. Durch Bewegung erschließen sich Kinder ihre Umwelt. Mit der Absichtserklärung zu einer Rahmenvereinbarung ‚Frühkindliche Bildung-Bewegung fördern!‘ geben wir den Startschuss, Kindern im U7-Bereich noch bessere Chancen für ihre jeweilige Entwicklung durch tägliches freies Bewegen und Spielen zu ermöglichen“, sagte die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz. „Unser Ziel ist es, den natürlichen Bewegungsdrang unserer Kinder in die frühkindliche Bildung als Selbstverständlichkeit zu integrieren.“

„Krabbeln, rennen, klettern – Bewegung durchzieht den gesamten Alltag von Kindern“, sagte Andreas Bothe, Staatssekretär für Flüchtlinge, Familie und Kinder. „Sie fördert die körperliche, aber auch die kognitive Entwicklung und wird damit zum Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und trägt zu Chancengerechtigkeit bei. Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind damit auch in der Kindertagesbetreuung elementarer Bestandteil der pädagogischen Praxis. Mit der Absichtserklärung zur Bewegungsförderung setzen wir gemeinsam mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei ein Zeichen für noch mehr Bildungsimpulse für unsere Jüngsten.“

„Dass Bewegung, Spiel und Sport – und zwar täglich – als unverzichtbarer Bestandteil auch der vorschulischen Bildung gelten, haben spätestens die Corona-Begleiterscheinungen nochmals verdeutlicht. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck unter anderem dafür ein, dass die Sportvereine solche altersgerechten Angebote absichern können und möglichst alle nordrhein-westfälischen Kindergärten zu Bewegungskindergärten werden. Vor diesem Hintergrund führt dieser gemeinsame Fokus auf die strategische Förderung von frühkindlicher Bildung und Bewegung genau in die gewünschte Richtung“, so LSB-Vorstand Martin Wonik.

Die Kooperationspartner einigten sich auf ein Arbeitsgremium der drei Häuser, die bei Bedarf noch Stakeholder mit ins Boot holen können, um im Sinne der Kinder für ein Mehr an Bewegung im U7-Bereich zu sorgen.

In Nordrhein-Westfalen ist Bewegung bereits einer der zehn Bildungsbereiche im Rahmen der Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in der Kindertagesbetreuung sowie in den Schulen im Primarbereich.

Kontakt

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de