KiBiz-Reform: Landesregierung bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das System der frühkindlichen Bildung auf vielen Ebenen zu entlasten und für mehr Verlässlichkeit und Stabilität zu sorgen: durch zusätzliche finanzielle Mittel, gut ausgebildetes Personal und mehr Flexibilität.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das System der frühkindlichen Bildung auf vielen Ebenen zu entlasten und für mehr Verlässlichkeit und Stabilität zu sorgen: durch zusätzliche finanzielle Mittel, gut ausgebildetes Personal und mehr Flexibilität. Dem nun eingebrachten Gesetzentwurf ging ein intensiver Dialog mit den Verbänden voraus. Die Landesregierung hat die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung sorgfältig ausgewertet, viele Anregungen und auch Kritik aufgenommen und den Gesetzentwurf an zentralen Stellen entsprechend angepasst. So legen wir nun ein überarbeitetes Gesetz vor, das für mehr Stabilität und Verlässlichkeit sorgen wird.
Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes wollen wir die Chancengerechtigkeit für die Kinder in unserem Land verbessern. Wir schaffen mehr Stabilität und Verlässlichkeit – für Kinder und ihre Familien, aber auch für die Einrichtungen und ihre Mitarbeitenden. Damit alle Kinder in Nordrhein-Westfalen die gleichen Chancen auf Bildung und ein gutes Aufwachsen haben, braucht es ein verlässliches System. Wir ermöglichen durch die Reform mehr finanzielle Sicherheit für die Träger und leisten einen essentiellen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden das System so aufstellen, dass wir für entlastende und flexiblere Strukturen sorgen und eine verlässliche und qualitative frühkindliche Bildung sicherstellen.
Wir erhöhen die Grundfinanzierung der Träger zur Finanzierung der Transformationskosten ab dem 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen grundständig auf ein neues, kindbezogenes System umgestellt wird. Der veränderte Gesetzentwurf nach Verbändeanhörung hebt die bisher vorgesehene Befristung auf ein Jahr auf. Die Sonderförderung für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, wird bestehen bleiben. Wir entlasten die Einrichtungen, indem wir auf zusätzliche Bürokratie verzichten. Rückmeldungen der Träger und am Kita-System Beteiligten nehmen wir im weiteren Prozess weiter sehr ernst."
Der Gesetzentwurf setzt auf dem Eckpunktepapier auf, das die Landesregierung gemeinsam mit freien Trägern, Kirchen und Kommunen erarbeitet und beschlossen hat. Dieser partnerschaftliche Dialog bildet weiterhin die Grundlage der Reform des Kinderbildungsgesetzes und soll auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.
Mehr finanzielle Mittel für das System
Für das Land Nordrhein-Westfalen haben Familien und Kinder Priorität. Allein für die frühkindliche Bildung sind für das Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Mit dem Gesetzentwurf plant die Landesregierung außerdem, 50 Millionen Euro für eine jährlich unterlegte Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung des Systems bereitzustellen.
Neben der Finanzierung der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro – hiervon 90 Millionen Euro in 2026 und 110 Millionen Euro in 2027 – pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Außerdem führt die Landesregierung einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Damit schafft das Land mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für Träger. Die Zahlung für diesen Zeitraum soll jeweils bis zum 31. März eines Jahres erfolgen. Das MKJFGFI plant ab 2028 mit rund 65 Millionen Euro jährlich.
Mehr gut ausgebildetes Personal in den Einrichtungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in das KiBiz zu integrieren. Zudem ist vorgesehen, dass das Land die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterhin fördert und diese Förderung erhöht. Für die Ausbildung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen wird rund eine Million Euro bereitgestellt. Darüber hinaus soll durch die finanzielle Unterstützung von Praxisanleitungen in den Kindertageseinrichtungen das Kita-Personal entlastet und eine bessere Anleitung der Auszubildenden sichergestellt werden.
Mehr Stabilität und Verlässlichkeit durch Flexibilität
Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation schafft das Land mehr Verlässlichkeit für Eltern und ihre Kinder – und setzt weiter auf Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Träger sollen die Möglichkeit erhalten, eigenverantwortlich innerhalb der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung Kern- und Randzeiten zu definieren. Dadurch kann das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei Bedarf flexibler und bedarfsgerechter eingesetzt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen schafft hier eine Option für mehr Flexibilität, die die Träger der Einrichtungen auf freiwilliger Basis nutzen können.
Für die Träger ergeben sich für die Nutzung dieses Optionsmodell keine finanziellen Änderungen: Die Kindpauschalen, die pro betreutem Kind bereitgestellt werden, bleiben im Falle einer Nutzung des Kern- und Randzeitenmodells identisch. Damit werden weiterhin in jedem Fall neun Stunden Kernzeit pro Tag finanziert – unabhängig wie das Optionsmodell genutzt wird..
Die Kernzeit sieht dabei an Wochentagen einen Umfang von täglich mindestens fünf aufeinanderfolgenden Stunden vor. Den Einsatz des Personals in den Randzeiten können die Träger optional flexibler anpassen – dabei müssen selbstverständlich die grundlegenden und hohen Anforderungen, wie Aufsicht und Kinderschutz, eingehalten werden. In den Randzeiten eingesetzte Ergänzungskräfte wie bspw. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger verfügen über eine mindestens zweijährige pädagogische Ausbildung.
Außerdem ermöglicht der Gesetzentwurf, dass Betreuungszeiten künftig in 5-Stunden-Schritten gebucht werden können. Sowohl für Eltern ermöglicht dies eine bessere Planungssicherheit. Die tatsächlichen Bedarfe der Familie werden so besser abgebildet.
Passgenauer Einsatz von Fördermitteln
Die Landesregierung macht es sich zur Aufgabe, die Verteilung von Fördermitteln neu zu ordnen, damit die Mittel genau dort ankommen, wo Kinder und Familien diese am dringendsten benötigen. Mit dem Gesetzentwurf verbessert und vereinfacht das Land die Fördermaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Ein Fokus wird dabei auf die Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen gesetzt. So sollen insbesondere Kinder aus Familien mit multiplen Herausforderungen mehr Teilhabe und eine bessere Chancengerechtigkeit erfahren. Konkret soll die Finanzierung der bisher über eine Förderrichtlinie geförderten Sprach-Kitas in das Kinderbildungsgesetz überführt und diese mit den plusKITAs zusammengelegt werden.
Chancen-Kitas für gezielte Förderung
Um allen Kindern gerechte Bildungschancen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder soziökonomischem Status, zu ermöglichen, plant das Land, Chancen-Kitas einzuführen. Einrichtungen in besonders herausfordernden Sozialräumen sollen noch gezielter gefördert werden. Konkret handelt es sich zukünftig um Kindertageseinrichtungen, die als plusKITA gefördert werden und zugleich als Familienzentrum zertifiziert sind. Sie verbinden vielseitige frühkindliche Sprachbildung, die Stärkung sozialer Teilhabe, Elternberatung und Netzwerkarbeit unter einem Dach. In diesen Einrichtungen bündelt das Land jetzt noch stärker personelle und finanzielle Ressourcen und setzt bedarfsgerechte Schwerpunkte, zum Beispiel bei der alltagsintegrierten Sprachbildung. Chancen-Kitas fungieren so als Orte integrierter Bildungs-, Erziehungs- und Unterstützungsarbeit – auch für Eltern und Familien.
Die Auswahl der Chancen-Kitas soll über den Kita-Sozialindex erfolgen, den das Land bis Mitte 2026 entwickeln wird.
Stärkung der Kindertagespflege
Der Gesetzentwurf knüpft außerdem an die sichtbare Stärkung der Kindertagespflege in den letzten Jahren an. Die Reform des KiBiz sieht vor, die Qualitätssicherung und Professionalisierung weiter zu stärken, indem Anschlussqualifikationen mitfinanziert und spezifische Rahmenbedingungen verbessert werden. Zum Beispiel werden die Vorgaben in Bezug auf die Vertretungsregelungen sowie die Vergütung in der Eingewöhnung konkretisiert, um mehr Sicherheit für die Eltern und die Kindertagespflegepersonen zu schaffen.
Weniger Bürokratie und Dokumentationspflichten
Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Einrichtungen bürokratisch entlastet werden. Zukünftig werden für die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungs- und Bildungsprozesse etablierte Verfahren verbindlich vorgegeben. So wird die parallele Anwendung unterschiedlicher Instrumente vermieden, der bürokratische Aufwand reduziert und die Qualität der prozessbegleitenden Dokumentation gesichert. Gleichzeitig entsteht ein klarer Rahmen, der Fachkräfte entlastet und zugleich ermöglicht, die Kinder individuell zu fördern und ihre Übergänge in die Grundschule gezielt zu gestalten.
Dem nun beschlossenen Gesetzentwurf ging die Verbändeanhörung voraus. Der Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Auch in diesem Schritt des Verfahrens setzt die Landesregierung ihren offenen, konstruktiven Austausch mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren fort.
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