Radwegebau in NRW weiter auf hohem Niveau: Neue Radwege an Landesstraßen für 9,4 Millionen Euro

18. April 2017
Fahrradweg

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr insgesamt 9,4 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen sowie auf stillgelegten Bahnstrecken und für Bürgerradwege bereit. Das sieht das Radwegebauprogramm 2017 vor.

Verkehr

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr insgesamt 9,4 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen sowie auf stillgelegten Bahnstrecken und für Bürgerradwege bereit. Das sieht das Radwegebauprogramm 2017 vor.
 
Verkehrsminister Michael Groschek sagte: „Allein durch die Bürgerradwege ist das nordrhein-westfälische Radwegenetz in den letzten zwölf Jahren um etwa 300 Kilometer ausgebaut worden. Tatkräftige Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die örtliche Bauwirtschaft packen gemeinsam an und werden dabei vom Verkehrsministerium finanziell unterstützt – unbürokratisch und zügig. Das ist eine Erfolgsgeschichte für NRW.“
 
Auf diese Weise entstehen 2017 insgesamt mehr als 21 weitere Kilometer an Bürgerradwegen. Das Verkehrsministerium stellt hierfür insgesamt 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Radwege auf stillgelegten Bahntrassen werden um weitere knapp 18 Kilometer ausgebaut, diese Maßnahmen werden mit rund 1,8 Millionen Euro finanziert.
Der größte Anteil in Höhe von sechs Millionen Euro der insgesamt 9,4 Millionen Euro für den Radwegebau wird an bestehenden Landesstraßen investiert. Die einzelnen Bauprojekte werden auf Vorschlag des Landesbetriebs Straßenbau NRW von den Regionalräten priorisiert. Somit soll die regional bestmögliche Verteilung der Mittel gewährleistet werden.
 
Zur Summe für Radwege an bestehenden Landesstraßen kommen noch Mittel für Radwege an Bundesstraßen hinzu, die vom Bund bezahlt werden (Ansatz 2017: 7,5 Millionen Euro, Vorjahresergebnis: 5,7 Millionen Euro).

Anlage:

Liste der für 2017 geplanten Info zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen: Die Priorisierungslisten sind bei den Geschäftsstellen der Regionalräte im Internet einsehbar.
 

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