Nordrhein-Westfalens Bundesratsinitiative zu PCB findet breite Zustimmung der Länder

Neue Genehmigungspflicht für bestimmte silikonverarbeitende Betriebe soll Gefahr der Freisetzung eindämmen

5. Juni 2020

Mit einer breiten Mehrheit ist der Bundesrat dem Antrag Nordrhein-Westfalens gefolgt, der eine Regelungslücke schließen soll, um die Gefahr einer unbeabsichtigten Freisetzung von Polychlorierten Biphenylen (PCB) zu minimieren.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mit einer breiten Mehrheit ist der Bundesrat am Freitag (5. Juni 2020) dem Antrag Nordrhein-Westfalens gefolgt, der eine Regelungslücke schließen soll, um die Gefahr einer unbeabsichtigten Freisetzung von Polychlorierten Biphenylen (PCB) zu minimieren. Damit verbunden ist eine neue Genehmigungspflicht für bestimmte silikonverarbeitende Betriebe. „Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates unserem Ziel näherkommen, in angemessener Weise und bereits vorsorglich im Rahmen von Genehmigungsverfahren schädliche PCB-Emissionen verhindern zu können“, sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser angesichts der erfolgreichen Initiative.
 
Mit der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) soll angesichts der von silikonverarbeitenden Anlagen ausgehenden möglicherweise schädlichen PCB-Emissionen ein bundeseinheitliches Vorgehen zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen sichergestellt werden. Das dient letztendlich auch der Wettbewerbsgleichheit innerhalb der betroffenen Branche. Vergleichbare Anlagen existieren in mehreren Bundesländern. Bereits in den Ausschuss-Beratungen der Länderkammer zeichnete sich eine breite Zustimmung der Bundesländer für den Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen ab, der mit wenigen Änderungen verabschiedet wurde.
 
Derzeit besteht die paradoxe Situation, dass die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCB durch EU-Recht grundsätzlich verboten sind. Wenn PCB jedoch nicht zielgerichtet hergestellt werden, sondern unbeabsichtigt bei der Silikonherstellung entstehen, ist die Rechtslage sehr komplex und die Hürde für ein behördliches Eingreifen höher. Nach dem Vorstoß Nordrhein-Westfalens und der Zustimmung durch den Bundesrat ist jetzt die Bundesregierung am Zug, den Beschluss im Rahmen einer Änderung der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umzusetzen. Hierfür müssen silikonverarbeitende Betriebe in den Kreis der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen aufgenommen werden.
 
Dass die Initiative aus Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich ist, belegen Untersuchungen im Umfeld der betreffenden Anlagen. So wurden aufgrund festgestellter PCB-Belastungen auf Pflanzen bereits in der Umgebung eines Betriebes Verzehrempfehlungen für selbstangebautes Gartengemüse, wie Grünkohl, Spinat oder Blattsalate ausgesprochen. Für weitere Standorte sind vorsorgeorientierte Verzehrsbeschränkungen angesichts aktueller Befunde in Vorbereitung. Um gesicherte Erkenntnisse über die Umweltbelastung in der Nachbarschaft der Betriebe zu erhalten, wurde an allen Standorten ein Löwenzahnscreening durch das LANUV durchgeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
 
In Nordrhein-Westfalen werden Maßnahmenkonzepte zur Feststellung der Belastung und zur Vermeidung und Minimierung der Emissionen in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe koordiniert und landesweit durch die Überwachungsbehörden erarbeitet und umgesetzt.
 

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