Artenschutz-Prüfung per Knopfdruck: Wie das Land die Genehmigung von Windenergie-Anlagen beschleunigt

Neues Tool wertet die Daten und Schutzmaßnahmen für sensible Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Co. aus

19. März 2026
Windkraft

Mit dem neuen Artenschutzfachbeitrag-Tool (AFB-Tool) steht ab sofort ein digitales Instrument zur Verfügung, das Genehmigungsprozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Ein Baustein ist dabei die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Mit dem neuen Artenschutzfachbeitrag-Tool (AFB-Tool) steht ab sofort ein digitales Instrument zur Verfügung, das Genehmigungsprozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Das Instrument wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Auftrag gegeben. Entwickelt und umgesetzt wurde es vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Ziel ist es, die Prüfung von Artenschutzbelangen bei Windenergieprojekten digital, transparent und deutlich schneller zu gestalten.

„Damit schaffen wir zeitraubende Bürokratie ab und können Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen. An den hohen Standards für den Artenschutz ändert das nichts: Das Verfahren greift auf die landesweit verfügbaren Daten zu sensiblen Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäusen zu“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. 

„Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter bei der Windenergie in Deutschland. Grundlage für die anhaltend hohe Dynamik war von Beginn an die Arbeit mit der Task-Force Industrie- und Energietransformation. Auch die Idee für das neue Artenschutz-Tool ist hier entstanden. Es ist ein weiterer Beleg dafür, wie effektiv wir Stück für Stück Bremsen beim Windenergieausbau lösen und die Rahmenbedingungen weiter verbessern", unterstreicht Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.

„Das AFB-Tool zeigt, wie Naturschutz und Klimaschutz gemeinsam gelingen können“, betonte LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Dass beide Kompetenzen im LANUK gebündelt sind, ist eine besondere Stärke. So können wir die artenschutzrechtliche Prüfung digital vereinfachen und den naturverträglichen Ausbau der Windenergie unterstützen.“

Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen müssen mögliche Auswirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten geprüft werden. Der sogenannte Artenschutzfachbeitrag (AFB) ist ein zentraler Baustein der Genehmigung von Windenergieanlagen. Damit weisen Antragsteller nach, dass geschützte Arten durch die Anlage nicht gefährdet werden. Bisher mussten die Daten für jede Anlage oft mühsam im Rahmen von zeitraubenden Kartierungen neu erhoben werden. Diese Kartierung kann jetzt entfallen, da man über eine digitale Schnittstelle auf vorhandene Daten der öffentlichen Hand zugreifen kann. Zudem wird die Prüfung bei der Behörde digitalisiert und damit entscheidend vereinfacht. In Nordrhein-Westfalen wird damit das Beschleunigungspotential bestmöglich genutzt, das durch europarechtliche Vereinfachungen der Artenschutzprüfung beim Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht wird. 

So beschleunigt Digitalisierung das Verfahren

Mit dem neuen AFB-Tool können die behördlichen Prüfungen nun automatisiert durchgeführt werden. Per Knopfdruck erstellt das Tool automatisch – aber ohne Einsatz von KI – einen Artenschutz-Fachbeitrag, der die relevanten Arten im jeweiligen Gebiet sowie mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Es greift dabei direkt auf die Daten zu, die das Land in den Naturschutzdatenbanken bereithält. Das System bewertet auch notwendige Schutzmaßnahmen automatisch und rechtssicher nach landesweit einheitlichen Standards – und das in wenigen Sekunden. Es ergänzt damit die zahlreichen Maßnahmen, die im Rahmen der Ausbauoffensive des Landes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ergriffen wurden.

Das AFB-Tool ist ab sofort für alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten verpflichtend. Gutachterinnen, Gutachter und Fachleute aus den zuständigen Behörden werden ab dieser Woche darin geschult. Das System prüft automatisch die Regeln für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (§ 6b WindBG). Auch die fachliche Bewertung und die Erstellung artenschutzrechtlicher Stellungnahmen erfolgen fortan verbindlich über dieses einheitliche digitale Verfahren.

Beitrag zur Umsetzung europäischer Vorgaben

Das neue, bundesweit bislang einmalige Verfahren unterstützt auch die Umsetzung europäischer Vorgaben zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Die integrierte digitale Prüfung von Artenschutzbelangen ist ein wichtiger Baustein, um Genehmigungsprozesse rechtssicher und gleichzeitig deutlich schneller zu gestalten.

Windkraftausbau weiter auf Rekordniveau

2025 hat Nordrhein‑Westfalen einen neuen Rekord beim Ausbau der Windenergie erreicht. Mit Genehmigungen für insgesamt 6,1 Gigawatt konnte das Land die Leistung gegenüber 2024 (4,4 Gigawatt) deutlich steigern. Im Bundesländervergleich liegt Nordrhein-Westfalen damit an der Spitze: Mehr als jede dritte Windenergieanlage in Deutschland wurde mittlerweile in Nordrhein‑Westfalen genehmigt. Auch die Ausschreibungsergebnisse bestätigen die positive Entwicklung: 2025 erhielten Projekte mit einer Leistung von 4,2 Gigawatt einen Zuschlag. 

Weitere Informationen

Link zur Ausbau-Offensive des Landes: www.wirtschaft.nrw/themen/energie/task-force-ausbaubeschleunigung-windenergie.

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