Nordrhein-Westfalen modernisiert die gymnasiale Oberstufe
Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung geht in den Landtag / Entwurf sieht neue Prüfungsformate, fünftes Abiturfach und Projektkurse vor / auch KI kann unter bestimmten Voraussetzungen in neuen Prüfungsformaten eingesetzt werden
Die Landesregierung hat den Entwurf einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt) in den Landtag eingebracht. Schulministerin Dorothee Feller stellte den Entwurf dem Ausschuss für Schule und Bildung vor.
Die Landesregierung hat den Entwurf einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt) in den Landtag eingebracht. Schulministerin Dorothee Feller stellte den Entwurf am Mittwoch, 22. April 2026, dem Ausschuss für Schule und Bildung vor. Damit legt die Landesregierung die Pläne für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vor. Zuvor hatte das Landeskabinett den Verordnungsentwurf gebilligt.
Schulministerin Dorothee Feller: „Die Landesregierung hält ihr Versprechen: Mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung stellen wir die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen neu auf. Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren mit allen Beteiligten einen intensiven und guten Austausch geführt. Das war ein langer, aber sehr fruchtbarer Prozess. Als Ergebnis können wir heute eine Reform vorstellen, die auf die zahlreichen und sehr konstruktiven Rückmeldungen aufbaut und ein Gewinn für alle ist. Wir stellen die gymnasiale Oberstufe zukunftsfest auf und sichern ein Abitur auf hohem Niveau.“
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung neuer Prüfungsformate in der Abiturprüfung: Zukünftig sollen in einem neuen 5. Abiturfach Präsentationsprüfungen die bewährten schriftlichen und mündlichen Prüfungsformate sowie die Besondere Lernleistung ergänzen.
Im Rahmen einer Präsentationsprüfung bereiten Schülerinnen und Schüler eine Präsentation vor, visualisieren Inhalte und halten einen Vortrag vor der Prüfungskommission. An die Präsentation durch den Prüfling schließt in einem zweiten Prüfungsteil ein Fachgespräch an. Beide Prüfungsteile zusammen dauern mindestens 20 bis maximal 30 Minuten. Präsentationsprüfungen können alternativ auch in Gruppen absolviert werden, wobei sich die Prüfungsdauer angemessen erhöht.
Umgesetzt wird das neue Prüfungsformat zukünftig in einem fünften Prüfungsfach im Abitur. Dies ermöglicht zugleich mehr und flexiblere Fächerkombinationen. Zwei Naturwissenschaften im Abitur? Ein stärkerer Fokus auf Gesellschaftswissenschaften oder Sprachen? All das wird künftig möglich sein. Durch das fünfte Abiturfach können Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Schwerpunkte noch individueller setzen und eigene Stärken und Interessen in die Prüfungen einbringen.
Neu sind außerdem verbindliche Projektkurse im Umfang von drei Stunden pro Woche im zweiten Jahr der Qualifikationsphase. Diese bereiten künftig in besonderem Maße auf die Präsentationsprüfungen vor und ermöglichen vertiefendes wissenschaftspropädeutisches, projektorientiertes Lernen. Allein oder in Gruppen erarbeiten Schülerinnen und Schüler dort individuelle Produkte: eine Studie, eine künstlerische Arbeit, ein technisches Modell, ein Konzept für ein soziales Projekt oder auch naturwissenschaftliche Experimente.
Die sogenannten „gleichwertigen komplexen Leistungsnachweise“ (GKL) sind ebenfalls neu. Dabei handelt es sich etwa um praktische, schriftliche und mündliche Ergebnisse auch kleinerer Unterrichtsprojekte wie z. B. ein Kunstprojekt, ein Debattenbeitrag oder ein Referat. Als neues Format der Leistungsüberprüfung ersetzen sie künftig in drei Fächern jeweils eine Klausur in der Einführungsphase und ebenso in der Qualifikationsphase.
Bei der Erstellung von Produkten für die Präsentationsprüfung wie auch bei den „gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen“ können die Schülerinnen und Schüler soweit vorgesehen auch Künstliche Intelligenz einsetzen unter der Voraussetzung, dass Art und Umfang kenntlich gemacht werden und der KI-Einsatz bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt wird.
Schließlich wird es in Zukunft einheitliche und kürzere Klausurdauern geben. In der Einführungsphase dauern Klausuren künftig 90 Minuten. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase dauern Klausuren im Grundkurs ebenfalls 90 Minuten, während für den Leistungskurs 135 Minuten vorgesehen sind. Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase gelten dann 135 Minuten im Grundkurs und 180 Minuten im Leistungskurs.
Abschließend erklärt Schulministerin Dorothee Feller: „Die Berufs- und Arbeitswelt ist ständig im Wandel. Das gilt aktuell zum Beispiel auch für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit der neuen Oberstufe bereiten wir Schülerinnen und Schüler zukünftig noch besser auf die Zeit nach der Schule, auf Ausbildung, Studium und Beruf, vor.“
Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung soll die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum 1. August 2027 zusammen mit 38 neuen Kernlehrplänen in Kraft treten. Die Neuregelungen würden dann erstmals für Schülerinnen und Schüler wirksam, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und im Jahr 2030 ihre Abiturprüfung ablegen. Dies gibt den Schulen genügend Zeit zur Erprobung und Umsetzung der Änderungen. Das Schulministerium wird diesen Prozess mit zahlreichen Unterstützungsangeboten und Implementationsformaten unterstützen und begleiten.
Dem jetzigen Entwurf vorausgegangen war ein bereits im März 2023 angestoßener umfassender Austausch- und Planungsprozess. In dessen Verlauf endete kürzlich auch das Verfahren der Verbändebeteiligung. Im gesamten Prozess konnten betroffene Akteure ihre Positionen umfassend einbringen, von denen zahlreiche auch berücksichtigt wurden.
Mit den geplanten Änderungen setzt Nordrhein-Westfalen auch den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur weiteren Angleichung der Oberstufen und der Abiturleistungen in den Bundesländern um. So verfügt die Mehrheit der anderen Bundesländer bereits über fünf Abiturfächer. Zur Sicherung der bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) im März 2023 die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ novelliert.
Weitere Informationen zur Modernisierung der gymnasialen Oberstufe finden Sie hier.