Kabinett beschließt 19. Schulrechtsänderungsgesetz

Ministerin Feller: Wir stärken die Demokratiebildung und geben unseren Schulen Handlungssicherheit bei Konflikten

5. Juni 2026
Dorothee Feller

Die Landesregierung hat den Entwurf des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes gebilligt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Demokratiebildung gestärkt, die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler verbessert und ein wohnortnahes sowie differenziertes Schulangebot gesichert werden.

Schule und Bildung

Die Landesregierung hat den Entwurf des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes gebilligt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Demokratiebildung gestärkt, die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler verbessert und ein wohnortnahes sowie differenziertes Schulangebot gesichert werden. Darüber hinaus schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit für Schulen und stärkt die Handlungsmöglichkeiten von Lehrkräften und Schulleitungen.

Schulministerin Dorothee Feller: „Wir entwickeln unser Schulsystem Schritt für Schritt weiter. Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz schaffen wir gute Bedingungen für die Arbeit in unseren Schulen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Lehrkräfte und Schulleitungen gezielt unterstützen, damit unsere Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Bildungsbiografie erhalten.“

Dem Kabinettsbeschluss war eine umfassende Verbändeanhörung vorausgegangen. Die Stellungnahmen der Verbände wurden sorgfältig ausgewertet und in die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen. Einwände, die eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs erfordert hätten, wurden dabei nicht erhoben. Ministerin Feller: „Die Verbändeanhörung ist für uns nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiger Bestandteil guter Gesetzgebung. Wir nehmen Rückmeldungen ernst und achten auf das, was uns aus der Praxis gesagt wird. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf an einzelnen Stellen angepasst. Das stärkt die Akzeptanz und verbessert die Praxistauglichkeit der Regelungen.“

Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Demokratiebildung. Künftig werden Schulen verpflichtet, bereits in der Grundschule altersgerechte Beteiligungsgremien für Schülerinnen und Schüler einzurichten. Kinder lernen so frühzeitig, Verantwortung zu übernehmen, eigene Positionen zu entwickeln und demokratische Entscheidungen mitzugestalten.

Ministerin Feller: „Demokratie will gelernt sein. Wenn Kinder früh erleben, dass ihre Stimme zählt und sie Verantwortung übernehmen können, stärkt das nicht nur die Schulgemeinschaft, sondern auch unsere demokratische Kultur insgesamt.“

Zugleich stärkt das Gesetz die Handlungssicherheit von Schulen. Schulleitungen erhalten künftig die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen frühzeitig und entschlossen zu handeln. „Wir warten nicht erst, bis etwas passiert“, so erklärt Ministerin Feller, „sondern geben unseren Schulleiterinnen und Schulleitern die nötige Rechtssicherheit, damit sie schon im Vorfeld schwerwiegende Gefahren für den Schulbetrieb abwenden und die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligen schützen können.“ 

Zudem werden die bestehenden Regelungen zu erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nachjustiert. Künftig zählt der aufgrund einer Pflichtverletzung erforderlich gewordene Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht, von sonstigen Schulveranstaltungen oder dem Schulbesuch bis zum Ende des laufenden Tages zu den erzieherischen Einwirkungen und kann somit unter bestimmten Voraussetzungen von der Lehrkraft selbst entschieden werden. Damit setzt die Landesregierung ihren Kurs fort, Schulen im Umgang mit Gewalt, Bedrohungen und extremistischen Vorfällen konsequent zu unterstützen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung eines bedarfsgerechten Bildungsangebots vor Ort. Ziel ist es, auch künftig ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot sicherzustellen. Schulträger erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. So wird klargestellt, dass der Schulträger einzelne Schulen von dem Beschluss ausnehmen kann, auswärtige Schülerinnen und Schüler bei einem Anmeldeüberhang abzulehnen. Insbesondere Schulen mit einem besonderen Schulprofil und von überörtlicher Bedeutung können so für Schülerinnen und Schüler aus Nachbargemeinden zugänglich bleiben. Bei nordrhein-westfälischen Sportschulen können auch einzelne Profilklassen vom Schulträgerbeschluss ausgenommen werden, da ein eigenständiges Aufnahmeverfahren mit gesonderter Eignungsprüfung durchgeführt wird. 

Darüber hinaus schafft das Gesetz Klarheit bei den Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag. Künftig ist ausdrücklich klargestellt, dass das Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie eine Verhüllung des Gesichts die Erfüllung der Pflichten aus dem Schulverhältnis und insbesondere die Kommunikation im Unterricht nicht beeinträchtigen dürfen. Die Regelung knüpft an die bestehenden Mitwirkungspflichten der Schülerinnen und Schüler an und dient einem geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb.

Zur Stärkung der Chancengerechtigkeit werden zudem die Voraussetzungen für Nachteilsausgleich und Notenschutz erstmals im Schulgesetz verankert. Damit schafft Nordrhein-Westfalen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Nachteilsausgleich trägt durch angepasste Prüfungsbedingungen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen ihr individuelles Leistungsvermögen bestmöglich darstellen können. Notenschutz ermöglicht es, in bestimmten Fällen von einer Bewertung abgrenzbarer fachlicher Anforderungen eines Fachs abzusehen und dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus schafft das Gesetz die Grundlage für die Errichtung weiterer PRIMUS-Schulen. Künftig können bis zu zehn dieser Schulen in Nordrhein-Westfalen eingerichtet werden. PRIMUS-Schulen ermöglichen längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 10 und erweitern damit das differenzierte Bildungsangebot im Land.

Zudem werden Verfahren vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut. Künftig können Anerkennungsverfahren für Abschlüsse und Berechtigungen aus anderen Bundesländern sowie für ausländische Bildungsnachweise effizienter gestaltet werden.

Ministerin Feller: „Gute Bildung entsteht nicht allein durch große Reformen. Oft sind es gezielte Verbesserungen im Schulalltag, die einen echten Unterschied machen. Genau darum geht es bei diesem Gesetz: Wir stärken Demokratiebildung, schaffen mehr Handlungssicherheit und verbessern die Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Schulen – damit gute Bildung bei den Kindern und Jugendlichen ankommt.“

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht.

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