Nordrhein-Westfalen hilft mittelständischer Wirtschaft schnell, unbürokratisch und wirksam

2. April 2020
Presse-Briefing: NRW-Soforthilfe 2020

Wirtschaftsminister Pinkwart: 2,33 Milliarden direkte Hilfen für kleine Betriebe – mehr als 70 Prozent der Antragsteller erhalten bereits heute das Geld.
Minister der Finanzen Lienenkämper: Mit ergänzenden Maßnahmen bei der Lohnsteuer stellen wir den Unternehmen eine weitere temporäre Liquiditätshilfe zur Verfügung.

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Die NRW-Soforthilfe 2020 stößt bei Kleinunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen auf enormes Interesse: Seit vergangenem Freitag (27. März 2020) haben mehr als 320.000 Kleinunternehmer, die angesichts der Corona-Krise unter Liquiditätsengpässen leiden, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt. 300.000 Anträge wurden dank des vollständig digitalen Antragsverfahrens und der Bearbeitung auch am Wochenende bereits bewilligt. Rund 225.000 Zuschüsse mit einem Volumen von 2,33 Milliarden Euro werden heute zur Auszahlung angeordnet. Damit erhalten mehr als 70 Prozent der Antragsteller bereits nach wenigen Tagen das dringend benötigte Geld.
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Zuschüsse helfen den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die Finanzierungslücke zu schließen und den Schaden durch die Corona-Krise etwas abzufedern. Wir haben den Unternehmen in dieser für uns alle so herausfordernden Krise schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Ich freue mich sehr, dass es uns dank des herausragenden Einsatzes der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen, bei IT.NRW, bei den Kammern und in meinem eigenen Ministerium gelungen ist, dieses Versprechen so schnell einzulösen. Das ist nicht nur eine starke Teamleistung, sondern zeigt auch, welch wichtigen Beitrag die Digitalisierung zur Leistungsstärke der Verwaltung leisten kann.“
 
Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Die kurzfristige Verbesserung der Liquiditätssituation in den nordrhein-westfälischen Unternehmen ist dringend erforderlich. Mit unseren ergänzenden Maßnahmen bei der Lohnsteuer stellen wir den Unternehmen eine weitere temporäre Liquiditätshilfe zur Verfügung. Zusammen mit unseren bisherigen Maßnahmen ein weiterer wichtiger Schritt für den Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land.“
 
Hintergrundinformationen zur NRW-Soforthilfe 2020:

  • Die meisten Anträge, die bewilligt wurden, kommen aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. 
  • 86 Prozent wurden von Kleinunternehmern mit bis zu fünf Mitarbeitern gestellt. Am Donnerstag ausgezahlt werden davon 1,75 Milliarden Euro. Neun Prozent der bewilligten Anträge stellten Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Am Donnerstag ausgezahlt werden 283 Millionen Euro. 
  • Sechs Prozent der bewilligten Anträge entfallen auf größere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die bis zu 25.000 Euro Soforthilfe aus dem durch die Landesregierung aufgestockten Programm beantragen können. Am Donnerstag ausgezahlt werden davon bereits 302 Millionen Euro. 
  • 225 000 Antragstellern wird noch am Donnerstag Geld angewiesen:
    knapp 85.000 davon entfallen auf den Regierungsbezirk Düsseldorf,
    knapp 50.000 auf den Regierungsbezirk Köln
    knapp 39.000 auf den Regierungsbezirk Arnsberg
    knapp 30.000 auf den Regierungsbezirk Münster
    knapp 23.000 auf den Regierungsbezirk Detmold 
  • Am stärksten nachgefragt ist die NRW-Soforthilfe bei Dienstleistern, die mehr als die Hälfte der bewilligten Anträge stellten. Allein auf Freiberufler entfiel ein Fünftel aller bewilligter Anträge. Auch im Einzelhandel (12 Prozent), Gastgewerbe (11 Prozent) und im Handwerk (10,5) ist der Bedarf groß. 
Noch bis 31. Mai 2020 können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona

Weitere Informationen:  
Zum Download öffnen Sie die Galerie bitte in der Mediathek.

Hintergrundinformationen zu steuerlichen Maßnahmen:
 
Auch die steuerlichen Maßnahmen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Für die bisherigen steuerlichen Maßnahmen liegen bereits 68.000 Anträge vor, von denen rund 80 Prozent bearbeitet worden sind. Stand 31.03. sind bereits über 880 Millionen Euro zur Auszahlung gebracht worden.

Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zusätzliche Liquidität zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber können eine zweimonatige Fristverlängerung für die zum 10.4.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen beantragen. Damit kann das Land den Unternehmen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich über 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
 
Von den bisherigen steuerlichen Maßnahmen wird bereits rege Gebrauch gemacht: Neben der Erstattung von bereits geleisteten Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer wird auch das erheblich vereinfachte, einseitige Antragsformular zur zinslosen Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stark genutzt. Zudem gibt es Erleichterungen bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer und der Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Weiterhin ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer.

Auch im Bereich Bankenregulatorik und Haftungsrahmen setzt sich die Landesregierung für weitere Verbesserungen ein. Das Land unterstützt die Forderungen der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union (EU) bei Bürgschaften bis zu einem Volumen von 800.000 Euro eine Erweiterung des Umfangs von Garantien auf bis zu 100 Prozent zu ermöglichen. Sobald die Europäische Kommission die beihilferechtlichen Voraussetzungen schafft, werden diese Instrumente den nordrhein-westfälischen Unternehmen so weit wie möglich zugänglich gemacht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Unterstützungen und Erleichterungen – noch mehr als bisher schon – bei den Betroffenen ankommen.
 

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