Nordrhein-Westfalen erleichtert Finanzierung der Energiewende

Land öffnet Bürgschaften gezielt für kommunale Versorger / Befristetes Sonderprogramm für die Jahre 2026 und 2027

19. März 2026
Auf einer Tischplatte liegt eine einzelne, leuchtende Glühlampe

Nordrhein-Westfalen stärkt die Investitionskraft kommunaler Energieversorger und passt die Vergabe von Landesbürgschaften an die Anforderungen der Energiewende an.

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Finanzen

Nordrhein-Westfalen stärkt die Investitionskraft kommunaler Energieversorger und passt die Vergabe von Landesbürgschaften an die Anforderungen der Energiewende an. Für die Jahre 2026 und 2027 ermöglicht das Land erstmals gezielt Bürgschaften für kommunale Versorgungsunternehmen. Damit unterstützt die Landesregierung Investitionen in zentrale Infrastruktur wie Energieerzeugung, Wärmenetze, Breitband und Ladeinfrastruktur.

Hintergrund ist der stark gestiegene Finanzierungsbedarf: Kommunale Unternehmen tragen einen wesentlichen Teil der Energie- und Wärmewende, stoßen bei der Finanzierung großer Projekte jedoch zunehmend an Grenzen. Das Land reagiert darauf mit einem klar befristeten Sonderprogramm und erweitert die Nutzung eines bestehenden Instruments.

Künftig können Investitionskredite für entsprechende Vorhaben durch Landesbürgschaften abgesichert werden. Das Land übernimmt dabei bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos. Pro Vorhaben sind Bürgschaften bis zu 250 Millionen Euro möglich. Die Förderung ist strikt auf Investitionen begrenzt.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir nutzen mit den Landesbürgschaften ein bewährtes Instrument gezielt dort, wo es jetzt gebraucht wird. Die kommunalen Versorger stemmen zentrale Zukunftsaufgaben für unser Land. Wenn Finanzierung an Grenzen stößt, schafft das Land verlässliche Rahmenbedingungen und übernimmt Verantwortung, damit notwendige Investitionen umgesetzt werden können.“

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die Energiewende macht uns krisenfester und unabhängiger, erfordert aber auch beträchtliche Investitionen in die Energieinfrastruktur. Wie dringend notwendig diese Anstrengungen sind, zeigen uns die Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten leider gerade erneut sehr eindrücklich. Um ihr riesiges Potenzial voll ausschöpfen zu können, brauchen kommunale Versorgungsunternehmen ausreichenden Zugang zu Krediten ihrer Hausbanken. Ich freue mich sehr, dass wir hier mit dem Landesbürgschaftsprogramm künftig nicht nur Unternehmen Investitionen an unserem Standort erleichtern können, sondern auch kommunalen Versorgern zur Seite stehen – für eine zukunftssichere und resiliente Energieversorgung für unsere Unternehmen und alle Menschen in Nordrhein-Westfalen.“

Mit der neuen Regelung weicht das Land bewusst von der bisherigen Praxis ab. Bislang hatte es Bürgschaften für kommunale Unternehmen trotz der rechtlichen Möglichkeit nicht eingesetzt, um eine klare Trennung der Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommunen zu wahren. Angesichts der Dimension der Energiewende bewertet die Landesregierung diese Frage neu und schafft für einen klar definierten Zeitraum zusätzliche Unterstützung. Dabei stellt das Sonderprogramm einen ersten Baustein dar, der zukünftig durch weitere ergänzt werden kann. Denkbar sind Maßnahmen im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung, die derzeit geprüft werden, um eine Unterstützung kommunaler Energieversorgungsunternehmen zu ermöglichen. 

Das Sonderprogramm konzentriert sich auf klar umrissene Bereiche:

  • Energieinfrastruktur und Energieerzeugung, insbesondere auch Wärmenetze
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, vor allem Breitbandausbau
  • Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Eigenbetriebe bleiben weiterhin ausgeschlossen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Die Landesregierung unterstreicht damit die zentrale Rolle der kommunalen Versorger für eine stabile und krisenfeste Infrastruktur. Sie sichern täglich die Versorgung von Menschen und Unternehmen mit Energie und leisten einen entscheidenden Beitrag für eine klimaneutrale Zukunft. Nordrhein-Westfalen schafft die Voraussetzungen, damit diese Leistungen auch unter den Bedingungen der Transformation zuverlässig erbracht werden können.

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