Nordrhein-Westfalen beschleunigt Genehmigungsverfahren für Seilbahnen

Minister Wüst: Seilbahnen sind ein Verkehrsmittel der Zukunft

21. Mai 2021
Hendrik Wüst

Mobilitätslösungen mit Seilbahnen boomen. Weltweit wird immer stärker an Mobilitätslösungen mit Seilbahnen gearbeitet – auch in Nordrhein-Westfalen.

Verkehr

Mobilitätslösungen mit Seilbahnen boomen. Weltweit wird immer stärker an Mobilitätslösungen mit Seilbahnen gearbeitet – auch in Nordrhein-Westfalen. Mit dem neuen Landesgesetz soll das Genehmigungsverfahren für Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden.
 
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Seilbahnen sind ein Verkehrsmittel der Zukunft und können ein wichtiger Baustein einer besseren, sicheren und sauberen Mobilität in Nordrhein-Westfalen sein. Deshalb geben wir jetzt dem Seilbahngesetz ein Update, um Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“
 
Welches Potenzial Seilbahnen für die Mobilität in Nordrhein-Westfalen haben, zeigt die Forschung am „upBus“ der RWTH Aachen für einen transmodularen Nahverkehr. Der „upBus“ ist ein hybrides Mobilitätskonzept, bei dem ein Fahrzeug zwischen einer Luftseilbahn und einem autonomen Busbetrieb wechselt. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Verbindung zwischen einem Seilbahnsystem und einem Omnibus, bei denen Fahrgäste aussteigen müssen, können Passagiere im „upBus“ beim Hybridfahrzeug in der Kabine bleiben.
 
Minister Wüst: „Der ‚upBus‘ der RWTH Aachen ist ein Beispiel dafür, dass viele Innovationen für neue Mobilität in Nordrhein-Westfalen erforscht und entwickelt werden. Und sie sollen auch hier produziert werden, damit wir auch in Zukunft anspruchsvolle Arbeitsplätze anbieten und hochqualifizierte Arbeitskräfte in der Region halten und neu hinzugewinnen.“
 
Das Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen regelt die Planung, den Bau und Betrieb von Seilbahnen. Darunter fallen landesweit auch das Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Aufsicht von Seilbahnen. Mit der jetzt in die Wege geleiteten Novellierung wird das Seilbahn-Gesetz an geltendes EU-Recht angepasst. Die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens wird jetzt als vereinfachtes Verfahren in das neue Gesetz als Regelfall aufgenommen. Zudem wird die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Plangenehmigungsverfahrens auf Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch spezielle Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Das dient dem Ziel der Entbürokratisierung und der vereinfachten Durchführung von Vorhaben.
So können neue Lösungen für den ÖPNV schneller als bislang umgesetzt werden.
 
Hintergrund ÖPNV-Offensive
Im Dezember 2019 hat das Ministerium für Verkehr eine ÖPNV-Offensive gestartet. Dafür stehen 2 Milliarden Euro bis 2031 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. In der Offensive wird eine Vielzahl von Projekten gebündelt, die den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler machen. Ein besserer öffentlicher Personennahverkehr, sowohl in den urbanen Zentren als auch im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens, ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Für eine bessere, sicherere und sauberere Mobilität können auch Seilbahnen einen Baustein der Personenbeförderung darstellen. Deswegen hat das Ministerium für Verkehr jetzt eine Novellierung des Seilbahn-Gesetzes in den Landtag eingebracht.
 
 

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