Neue Regelungen entlasten Vereine und Ehrenamtliche

Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie und mehr Spielräume für Vereine und Ehrenamtliche / Minister Dr. Optendrenk: Engagement verdient Respekt sowie verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen

13. Januar 2026
Marcus Optendrenk

Ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Vereine profitieren seit Jahresbeginn von spürbaren Erleichterungen. Höhere Freibeträge, der Abbau bürokratischer Pflichten und mehr finanzielle Flexibilität verbessern die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement und schaffen mehr Planungssicherheit im Vereinsalltag.

Finanzen

Ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Vereine profitieren seit Jahresbeginn von spürbaren Erleichterungen. Höhere Freibeträge, der Abbau bürokratischer Pflichten und mehr finanzielle Flexibilität verbessern die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement und schaffen mehr Planungssicherheit im Vereinsalltag.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk erklärt: „Über fünf Millionen Menschen und 100.000 Vereine engagieren sich in Nordrhein-Westfalen freiwillig für unsere Gesellschaft. Dieses Engagement verdient Respekt sowie verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Mit höheren Freibeträgen, weniger Bürokratie und klaren Regeln unterstützen wir die Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Das ist ein starkes Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz und ihren unverzichtbaren Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ 

Die zentralen Verbesserungen gehen auf das Engagement Nordrhein-Westfalens zurück. Das Land hatte sich im Bundesrat für steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie starkgemacht und damit entscheidende Impulse gesetzt. 

Höhere Freibeträge für Einnahmen aus ehrenamtlichem Engagement

Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich. Bereits die letzte Erhöhung dieser Freibeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2021 ging auf das Betreiben Nordrhein-Westfalens zurück.

Entlastung kleiner und mittlerer Vereine

Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften wurde auf 50.000 Euro erhöht. Damit müssen viele Vereine weiterhin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen und können ihre Mittel gezielt für die eigentlichen Vereinszwecke einsetzen. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand.

Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung

Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro) sind künftig von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Das reduziert bürokratischen Aufwand deutlich und schafft finanzielle Spielräume.

Photovoltaik ohne Risiko für die Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine können jetzt ohne Höchstgrenze Mittel für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, etwa auf Vereinsheimen oder Reithallen. Bau, Betrieb und auch unvermeidbare Verluste haben keine Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Davon profitieren Vereine ebenso wie die Energiewende.

Unterstützung für das Ehrenamt vor Ort

Neben steuerlichen Verbesserungen setzt Nordrhein-Westfalen auf konkrete Hilfe im Alltag der Vereine. Bereits seit Anfang 2024 gibt es in jedem Finanzamt des Landes feste persönliche Ansprechpersonen, die bei steuerlichen Fragen unkompliziert und praxisnah weiterhelfen. Sie sind zentral erreichbar unter 0211 1655 1655, montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Ergänzend bietet die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW regelmäßige, kostenfreie Online-Schulungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht an. Informationsangebote wie Broschüren, Erklärvideos und FAQs runden das Unterstützungsangebot ab. Sie stehen unter www.finanzamt.nrw.de zur Verfügung.

„Nordrhein-Westfalen war einmal mehr die treibende Kraft, um den steuerpolitischen Rahmen für gemeinnütziges Engagement zu optimieren“, so der Minister. „Dem Steuerrecht wurde jetzt ein echtes Ehrenamt-Update aufgespielt.“ 

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