Bundesrat beschließt nordrhein-westfälische Initiative gegen Finanzkriminalität

Länder wollen mehr Befugnisse für die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte sowie im Kampf gegen Untergrundbanken

30. Januar 2026
Geld und Taschenrechner liegen unter der Lupe

Der Bundesrat hat am Freitag, 30. Januar 2026, eine von Nordrhein-Westfalen und Sachsen eingebrachte Initiative für eine wirksame Abschöpfung illegal erlangter Vermögenswerte beschlossen.

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Der Bundesrat hat am Freitag, 30. Januar 2026, eine von Nordrhein-Westfalen und Sachsen eingebrachte Initiative für eine wirksame Abschöpfung illegal erlangter Vermögenswerte beschlossen. Damit fordern die Länder die Bundesregierung auf, den Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand zu geben – im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität, Geldwäsche und Untergrund-Zahlungssysteme wie Hawala-Banking.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk erklärt: „Wir wollen, dass der Rechtsstaat in den Fällen handeln kann, bei denen jeder weiß: Dieses Vermögen kann nur durch Straftaten entstanden sein. Wir erleben beispielsweise in der Praxis, dass kriminelle Gruppierungen Immobilien zu horrenden Preisen aufkaufen und so den Wettbewerb zu Ungunsten von Familien drastisch verzerren – aber eigentlich haben die Käufer gar keine legalen Einkünfte. Mehrere Länder sind unserem Antrag in den Beratungen beigetreten, eine breite Mehrheit hat ihm im Plenum des Bundesrats zugestimmt. Das zeigt: Diejenigen, die das absolute Gros der Ermittlungsarbeit in Deutschland machen, wollen und brauchen diese neuen Instrumente. Die Länder wollen nicht zahnlos sein, wenn es darum geht, illegale Geldströme zu kappen und Gerechtigkeit für die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger herzustellen.

Kernpunkt des Antrags ist eine verfassungskonforme Regelung zur administrativen Vermögensabschöpfung mit einer Beweislastumkehr. Minister des Innern Herbert Reul erklärt: „Organisierte Kriminalität lebt vom Geld. Bisher müssen unsere Ermittlerinnen und Ermittler mühsam nachweisen, dass schmutziges Geld unterwegs ist. Das ist langwierig, kostet wertvolle Zeit und Ressourcen. Mit der Beweislastumkehr wollen wir den Spieß umdrehen. Wer in Saus und Braus lebt, obwohl es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass legal verdientes Geld diesen Lebensstil finanziert, muss dann erklären, woher das Geld kommt. Wenn er das nicht kann, ist es weg. So müssen wir nicht mehr jahrelang jedem ergaunerten Euro hinterherlaufen, sondern können früh Konten einfrieren, Immobilien sichern und Untergrund-Bankensysteme trockenlegen. Das verschafft Polizei und Finanzbehörden endlich Zeit und Spielraum, um kriminelle Strukturen zu zerschlagen. Damit treffen wir Banden, Clans und Terrorfinanzierer dort, wo sie am empfindlichsten sind.“

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach erklärt, warum die Zeit für diese Regelung aus seiner Sicht gekommen ist: „Der Staat ist im Umgang mit ergaunertem Vermögen viel zu zahm, eine Beweislastumkehr ist aus Justizsicht überfällig. Die ist in Deutschland auch rechtlich umsetzbar. Wir brauchen dazu nur eine Rechtsänderung auf Bundesebene.“

Zu den notwendigen Gesetzesänderungen im Hawala-Banking erklärt Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „In Deutschland gibt es Schatten-Banken, die ohne große wirtschaftliche Risiken das sogenannte Hawala-Banking betreiben. Die rechtswidrig eingezahlten und transferierten Gelder verbleiben nach aktueller Rechtslage bei den Tätern. Das muss sich ändern.“

Neben den Neuregelungen im Bereich der Vermögensabschöpfung und des Hawala-Bankings fordern die Länder mit ihrer Entschließung zudem, die mögliche Feststellung eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung auf jede Steuerart auszuweiten, die in bandenmäßiger Form hinterzogen wird. Bislang kann dies nur auf Umsatz- und Verbrauchssteuern angewendet werden. 

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