Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler seit 1. Januar in Kraft

Nordrhein-Westfalen begrüßt mehr Rechtssicherheit und drängt auf weitere Verbesserungen

5. Januar 2026
PHB Optendrenk, Marcus - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert.

Finanzen

Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag.

Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen, begrüßt das Inkrafttreten der Regelung ausdrücklich. „Dass die neue Homeoffice-Regelung nun gilt, ist ein wichtiges Signal für die Menschen in der Grenzregion. Sie schafft Rechtssicherheit und berücksichtigt endlich die Realität moderner Arbeitsformen. Nordrhein-Westfalen setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Grenzpendler nicht durch steuerliche Hürden ausgebremst werden. Dieser Schritt zeigt, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat“, so der Minister.

Nordrhein-Westfalen hatte frühzeitig auf Bundesebene auf die bestehenden Probleme hingewiesen und sich dafür starkgemacht, die während der Corona-Pandemie geltenden Übergangsregelungen nicht ersatzlos auslaufen zu lassen. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen hatten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden mussten.

Die nun geltende 34-Tage-Regelung reduziert diesen Aufwand deutlich, bleibt aus Sicht des Landes aber ein erster Schritt. Auch die niederländische Seite hat deutlich gemacht, dass sie sich für weitergehende Lösungen einsetzen will, die es Grenzpendlern ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Minister Dr. Optendrenk unterstreicht diesen Anspruch. „Unser Ziel bleibt eine einfache und faire Besteuerung für Grenzpendler, die echte Planungssicherheit bietet. Wer grenzüberschreitend arbeitet, soll frei entscheiden können, wo und wie gearbeitet wird. Nordrhein-Westfalen wird sich weiterhin beim Bund und im europäischen Kontext dafür einsetzen, dass die steuerlichen Regeln mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt Schritt halten.“

Die Ankündigung der niederländischen Regierung, das Thema auch auf Ebene der OECD, der Europäischen Union sowie im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, wird in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich begrüßt. Das Land sieht darin eine Chance, langfristig tragfähige und alltagstaugliche Lösungen für Grenzpendler zu erreichen und den Wirtschafts- und Lebensraum in der Grenzregion weiter zu stärken.

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