Kabinett bringt Haushaltsplanentwurf 2027 auf den Weg: Nordrhein-Westfalen stärkt Gemeindefinanzierung deutlich und setzt klare Prioritäten für die Zukunft des Landes
Minister Dr. Optendrenk: Wir investieren in die Chancen unserer Kinder, in gute Bildung, in Sicherheit, in starke Kommunen und in die Zukunft unseres Landes
Der geplante Etat umfasst rund 115,5 Milliarden Euro. Zugleich hat das Kabinett die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 gebilligt.
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 14. Juli 2026, den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2027 beschlossen. Der geplante Etat umfasst rund 115,5 Milliarden Euro. Zugleich hat das Kabinett die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 gebilligt. Mit dem Entwurf stellt die Landesregierung die finanzpolitischen Weichen für das kommende Jahr. Das Landeskabinett hat zudem einen Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 beschlossen, mit dem der Verbundsatz für die Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände auf 23,5 Prozent angehoben werden soll.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir investieren gezielt in Bildung, Kinder, Jugend und Innere Sicherheit, stärken unsere Kommunen und die Zukunft unseres Landes. Die Handlungsfähigkeit des Staates zeigt sich oft vor Ort, in den Städten, Kreisen und Gemeinden. Darum geht das Land trotz großer eigener finanzieller Belastungen bei der Unterstützung der Kommunen bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Die geplante Erhöhung der Kommunalzuweisungen um rund 360 Millionen Euro ist in diesem Jahr nach der Altschuldenübernahme ein weiteres klares Signal der Unterstützung. Mit diesem weiteren erheblichen Kraftakt werden wir den Kommunen wieder mehr Luft zum Atmen verschaffen und die Lebensqualität vor Ort sichern.“
Land steht an der Seite der Kommunen
Die Landesregierung stärkt auch 2027 die Städte, Gemeinden und Kreise. Die finanzielle Lage vieler Kommunen bleibt angespannt. Vor allem stark steigende, bundesgesetzlich veranlasste Sozialausgaben setzen die kommunalen Haushalte erheblich unter Druck. Deshalb setzt sich Nordrhein-Westfalen weiter für eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein. Mit der Zusicherung des Bundes, sich zukünftig am Grundsatz der Veranlassungskonnexität zu orientieren, wenn Gesetze Finanzauswirkungen größer als 200 Millionen Euro pro Jahr haben, ist ein erster wichtiger Schritt erfolgt. Darüber hinaus werden die Ausgabenbelastungen in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschussgesetz geprüft.
Da diese Maßnahmen kurzfristig keine Entlastungswirkung entfalten können, hat die Landesregierung beschlossen, zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2027 einen Gesetzentwurf zur nochmaligen Verbesserung der Gemeindefinanzierung einzubringen. Danach soll der sogenannte Verbundsatz, also die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes von 23 Prozent auf künftig 23,5 Prozent steigen. Insgesamt werden die Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz im kommenden Jahr rund 17,1 Milliarden Euro erhalten, mehr als je zuvor.
Bereits im laufenden Jahr hat das Land kommunale Altschulden in Höhe von fast 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld übernommen. Auch der Bund beteiligt sich 2026 bis 2029 mit jeweils 164 Millionen Euro jährlich an dem Schuldendienst für die kommunalen Liquiditätskredite. Zusätzlich stärkt der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur die kommunale Investitionsfähigkeit. In den kommenden zwölf Jahren fließen insgesamt 31,2 Milliarden Euro in die öffentliche Infrastruktur des Landes. Davon entfallen rund 21,3 Milliarden Euro auf die Städte und Gemeinden.
Auch die Refinanzierung der kommunalen Steuermindereinnahmen durch den Investitionsbooster ist ein Erfolg der nordrhein-westfälischen Landesregierung. So gleicht der Bund Steuermindereinnahmen von 372 Millionen Euro in 2026 aus. In 2027 sind es bereits 875 Millionen Euro und in 2028 rund 1,132 Milliarden Euro.
„Starke Kommunen sind die Grundlage eines starken Landes. Mit den erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, der Altschuldenentlastung und dem Nordrhein-Westfalen-Plan schaffen wir Handlungsspielräume für Investitionen vor Ort. Gleichzeitig muss der Bund seinen Beitrag leisten, damit die Sozialausgaben die Kommunen nicht dauerhaft überfordern. Auch durch den nachdrücklichen Einsatz der nordrhein-westfälischen Landesregierung gehen die jüngsten Signale aus Berlin hier nunmehr in die richtige Richtung“, so Minister Dr. Optendrenk.
Kinder, Bildung und Jugend bleiben zentrale Prioritäten
Ein besonderer Schwerpunkt des Haushaltsplanentwurfs liegt erneut auf Kindern, Bildung und Jugend. Für diesen Bereich sieht der Entwurf Mittel in Höhe von 44,4 Milliarden Euro vor. Ein Rekordwert und nochmals rund 800 Millionen Euro mehr als im Jahr 2026. Die Landesregierung stärkt gezielt Kitas, Schulen, Hochschulen und Angebote für junge Menschen. Die aktuelle Landesregierung hat damit die finanzielle Unterstützung in diesem Bereich seit Übernahme der Regierungsgeschäfte in 2022 kontinuierlich um insgesamt über 8,6 Milliarden Euro und somit um rund 24,2 Prozent gesteigert.
Allein der Offene Ganztag im Primarbereich wird mit knapp 1,1 Milliarden Euro ausgestattet. 444 neue Stellen werden eingerichtet, das Angebot weiter ausgebaut. Im Jahr 2027 stehen damit Mittel für knapp 550.000 Plätze im Offenen Ganztag zur Verfügung.
Der Schulbereich verzeichnet mit 1.323 zusätzlichen Lehrerstellen den größten Stellenzuwachs im gesamten Landeshaushalt 2027. Darunter fallen insbesondere 896 neue Stellen für den Grund- und Ganztagsbedarf sowie für die Inklusion in der Sekundarstufe I. Insgesamt arbeiten heute rund 12.600 Menschen mehr an den Schulen des Landes als 2022.
Auch die Ausgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung steigen um weitere 237 Millionen Euro. Insgesamt werden im Haushaltsplanentwurf 2027 damit knapp 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das bedeutet eine Steigerung um 2,1 Milliarden Euro beziehungsweise 48,5 Prozent im Vergleich zu 2022.
Die Zuschüsse an die Hochschulen erreichen mit 5,8 Milliarden Euro eine Rekordsumme und steigen damit gegenüber 2022 um 1,1 Milliarden Euro beziehungsweise 23,1 Prozent.
Minister Dr. Optendrenk: „Die wichtigste Investition in die Zukunft unseres Landes ist die Investition in unsere Kinder und jungen Menschen. Trotz angespannter Haushaltslage haben Bildung, Kinder und Jugendliche für die Landesregierung weiter höchste Priorität. Gute Bildung eröffnet Chancen, sichert Fachkräfte und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens weit über die Gegenwart hinaus.“
Innere Sicherheit stärken
Auch die Innere Sicherheit bleibt ein Schwerpunkt. Im Haushaltsplanentwurf 2027 sind dafür insgesamt rund 7,1 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen knapp 4,7 Milliarden Euro auf die Polizei. Die Landesregierung setzt damit ihren Kurs fort, Sicherheitsbehörden personell, technisch und organisatorisch zu stärken.
Durch die Einstellung von jährlich 3.000 neuen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wird – insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin zahlreichen Herausforderungen an die Polizeiarbeit – die kontinuierliche personelle Stärkung der Polizei weiterverfolgt. Berechnungen prognostizieren in den Kreispolizeibehörden zeitnah einen Rekordwert von rund 39.500 Planstellen. Neben der personellen Stärkung sorgt die Landesregierung ebenfalls für eine zukunftsfähige technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden.
Auch hier ergibt sich eine Steigerung gegenüber 2022 um über 1,4 Milliarden Euro und somit um knapp 25,7 Prozent.
Zukunftsinvestitionen sichern Handlungsfähigkeit
Der Haushaltsplanentwurf 2027 setzt weiter auf Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Investitionsausgaben im Kernhaushalt betragen 12,6 Milliarden Euro. Damit gelingt es, die hohe Investitionssumme zu stabilisieren (2026: 12,6 Milliarden Euro). Sie liegt rund 1,7 Milliarden Euro über den Investitionsausgaben im Soll 2025. Hinzu kommen Maßnahmen zur Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur im Umfang von knapp 860 Millionen Euro, die im Haushaltplanentwurf ebenfalls abgebildet werden. Die Zahlen zeigen: Die Zusätzlichkeit des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur ist gewahrt.
Mit den Investitionsausgaben stärkt die Landesregierung den Mittelstand, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Wissenschaft und Zukunftstechnologien. Nordrhein-Westfalen soll ein starker Industriestandort bleiben und zugleich neue Wertschöpfung, Innovation und Arbeitsplätze schaffen.
Mit dem neuen Aktionsprogramm Klimaschutz bündelt die Landesregierung verschiedene Maßnahmen, die neben einem positiven Beitrag für den Klimaschutz auch einen Anschub zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Im Rahmen des Aktionsplans werden Landesgebäude und Universitäten sowie kommunale Liegenschaften des Rheinischen Reviers saniert. Auch die weitere Förderung für Ladeinfrastruktur und der Zuschuss zum Jobticket für die Landesbeschäftigten sowie Programme für klimafreundliche Logistik im Schienengüterverkehr oder zur Förderung von Recyclingbaustoffen sind Bestandteile des Aktionsplans.
Damit die Investitionen zügig wirken, setzt das Land auf klare Strukturen, verlässliche Rahmenbedingungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Modernisierungsagenda ist ein wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen. Das Land geht noch weiter und stellt unter anderem sämtliche landesrechtlichen Dokumentations- und Berichtspflichten auf den Prüfstand, damit die Unternehmen ihre Ressourcen vor allem auf Innovationen und Investitionen konzentrieren können.
Minister Dr. Optendrenk: „Nordrhein-Westfalen verfügt über starke Unternehmen, exzellente Wissenschaft und eine moderne Verwaltung. Diese Stärken bauen wir aus. Mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz unseres Landes. Gute Haushaltspolitik reagiert auf aktuelle Herausforderungen und schafft zugleich die Voraussetzungen dafür, dass Nordrhein-Westfalen auch künftig erfolgreich, innovativ und handlungsfähig bleibt. Genau dafür steht der Haushaltsplanentwurf 2027.“
Verantwortlich haushalten in schwierigen Zeiten
Der Haushaltsplanentwurf 2027 entsteht in einem angespannten konjunkturellen Umfeld. Die mittlerweile längste wirtschaftliche Schwächephase seit Gründung der Bundesrepublik, hohe Energiepreise sowie, eine zunehmend protektionistische Handels- und Zollpolitik belasten Unternehmen, Beschäftigte, Verbraucher und öffentliche Haushalte. Das ist auch Folge internationaler Krisen sowie die Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Krieges im Nahen Osten mit der Beeinträchtigung wichtiger Handels- und Transportwege.
Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen und Krisen ist es durch gemeinsame Anstrengungen aller Ressorts gelungen, einen nachhaltigen und generationengerechten Haushaltsplanentwurf für 2027 vorzulegen. Verglichen mit den ursprünglichen Steuereinnahmeerwartungen für 2027 zu Beginn der Legislaturperiode, sieht das Ergebnis der Schematischen Regionalisierung der Steuerschätzung aus Mai 2026 die Steuereinnahmen rund 4 Milliarden Euro unter der seinerzeitigen Prognose.
Um die Haushaltsverschlechterungen infolge dieser Steuermindereinnahmen sowie aufgrund zwangsläufiger Mehrausgaben für zum Beispiel das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, für höhere Personalausgaben aufgrund der Umsetzung der Tarif- und Besoldungserhöhung oder für Reinvestitionen und Unterhaltungen beim Polizeifuhrpark abzufedern, haben die Ressorts für 2027 Einsparungen von rund 1,45 Milliarden Euro erbracht.
Gleichwohl nutzt der Haushaltsplanentwurf 2027 die verfassungsrechtlich vorgesehenen Spielräume der Schuldenregel. Geplant ist eine Nettoneuverschuldung in Höhe von fünf Milliarden Euro. Davon entfallen rund 1,69 Milliarden Euro auf die Konjunkturkomponente und rund 3,31 Milliarden Euro auf die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die Länder.
Die Landesregierung setzt diese Mittel gezielt ein, um zentrale Aufgaben zu erfüllen, Investitionen zu ermöglichen und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Eine pauschale Kürzung von Zukunftsinvestitionen würde Wachstum und Modernisierung erschweren. Deshalb verbindet der Haushaltsplanentwurf 2027 klare Prioritäten mit finanzpolitischer Verantwortung.
Der Haushaltsplanentwurf 2027 wird nun dem Landtag Nordrhein-Westfalen zugeleitet. Die Einbringung in den Landtag ist für Mitte September vorgesehen.
Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2027 im Überblick
| Eckdaten | Haushaltsplanentwurf 2027 | Haushaltsgesetz 2026 |
|---|---|---|
in Mrd. EUR | in Mrd. EUR | |
| Haushaltsvolumen | 115,5 | 112,3 |
| Steuereinnahmen | 83,0 | 82,0 |
| Steuerfinanzierungsquote | 71,8 | 73,0 |
| Personalausgaben | 39,9 | 38,3 |
| Personalausgabenquote | 34,5 v.H. | 34,1 v.H. |
| Investitionsausgaben | 13,5 | 12,6 |
| Investitionsausgabenquote | 11,6 v.H. | 11,2 v.H. |