Land und Kommunen leiten Paradigmenwechsel in ihren Finanzbeziehungen ein
Angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise im Land ist Ministerpräsident Hendrik Wüst mit den führenden Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände des Landes zu einem Austausch über die aktuelle Situation der Kommunen zusammengekommen.
Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 erhöht das Land den kommunalen Anteil an den Steuereinnahmen in einem ersten Schritt auf 23,5 Prozent. Dies stellt gleichzeitig den Einstieg in einen gemeinsamen Prozess einer „Kommunalen Modernisierungsagenda“ dar, auf den sich Ministerpräsident Wüst und die stellvertretende Ministerpräsidentin Neubaur mit dem Vorsitzenden des Städtetags, dem Präsidenten des Landkreistags und dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen verständigt haben.
Angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise im Land ist Ministerpräsident Hendrik Wüst mit den führenden Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände des Landes zu einem Austausch über die aktuelle Situation der Kommunen zusammengekommen. Anlass des Gesprächs waren neben den Rekorddefiziten der kommunalen Haushalte in den beiden vergangenen Jahren auch die nach der jüngsten Steuerschätzung erwarteten Rückgänge der kommunalen Steuereinnahmen. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Auswirkungen konjunkturell bedingter Mindereinnahmen in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen.
Dazu erklären Ministerpräsident Wüst, die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Mona Neubaur, Oberbürgermeister Thomas Kufen, Vorsitzender des Städtetags Nordrhein-Westfalen, Landrat Dr. Olaf Gericke, Präsident des Landkreistags Nordrhein-Westfalen, und Bürgermeister Tobias Stockhoff, Präsident des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen:
„Die Finanzlage der Kommunen ist besorgniserregend. Im Jahr 2025 verzeichneten die Städte, Gemeinden und Kreise im Land Nordrhein-Westfalen zum zweiten Mal in Folge ein Rekorddefizit. Diese Entwicklung gefährdet die Handlungsfähigkeit vor Ort – und damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat insgesamt.
Gemeinsam stellen wir fest, dass die Landesregierung mit der Übernahme kommunaler Altschulden, der Bereitstellung von Investitionsmitteln im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ sowie den grundsätzlich erzielten Übereinkünften mit dem Bund zu einem Konnexitätsmechanismus bereits substanzielle und strukturelle Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht hat. Nun soll in einer weiteren Kraftanstrengung auch bei den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein Paradigmenwechsel erreicht werden.
Der Verbundsatz soll dazu grundsätzlich und dauerhaft angehoben werden. In einem ersten Schritt wird der Anteil an den Steuereinnahmen beginnend mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 dauerhaft um 0,5 Prozentpunkte auf 23,5 Prozent erhöht. Es ist die erste strukturelle Erhöhung dieses Satzes seit Mitte der 1970er-Jahre – ein Wendepunkt und ein starkes finanzpolitisches Signal.
Diese Anhebung des Verbundsatzes ist zugleich der Einstieg in einen strukturellen Prozess der kommunalen Staatsmodernisierung – hin zu einer nachhaltigen und dauerhaften Stärkung der kommunalen Finanzausstattung als Beitrag zur Überwindung der strukturellen Unterfinanzierung und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Unser gemeinsames Ziel dieser „Kommunalen Modernisierungsagenda“ ist es, die Kommunen nicht nur finanziell besser auszustatten, sondern sie zugleich organisatorisch und administrativ spürbar zu entlasten. Dazu gehören insbesondere höhere pauschale Zuweisungen statt komplizierter Förderprogramme, mehr Vertrauen in kommunale Eigenverantwortung, eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit, eine umfassende kommunale Aufgabenkritik, der Abbau entbehrlicher Standards sowie einfachere und digitale Verwaltungsverfahren. Entscheidend ist: Die Kommunen sollen mehr Spielraum erhalten, um vor Ort eigenverantwortlich zu handeln.
Die Erhöhung des Verbundsatzes im GFG 2027 ist der Beginn für diesen Prozess, der sich über die aktuelle Legislaturperiode hinaus erstrecken wird. Im weiteren Verlauf werden weitere Verbesserungen der kommunalen Finanzausstattung durch das Land erfolgen. Dabei wollen wir auch die angestoßene Evaluation des Konnexitätsmechanismus in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen. Deren Ergebnisse müssen in den Prozess der Kommunalen Modernisierungsagenda einfließen und im Rahmen der Aufstellung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2028 Berücksichtigung finden.
Schließlich wollen wir als Land und Kommunen weiterhin Schulter an Schulter daran arbeiten, die Gestaltungskraft unserer Städte, Gemeinden und Kreise nachhaltig zu stärken. Dazu gehört auch, dass wir uns weiter gemeinsam beim Bund für eine spürbare und dauerhafte Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben einsetzen. Darüber hinaus sehen wir den Bund weiterhin in der Verantwortung, seine Beteiligung an der Altschuldenentlastung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus zu verstetigen.“
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Dienstag, 14. Juli 2026, die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 sowie die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu diesen Eckpunkten beschlossen.
Hintergrund
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW regelt die jährlichen Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände und legt die Verteilungsgrundsätze des Landesanteils an den Steuereinnahmen fest. Das Land stellt den Kommunen im Rahmen des GFG einen prozentualen Anteil (Verbundsatz) seines Aufkommens aus den Gemeinschaftsteuern zur Verfügung. Zudem beteiligt es die Kommunen in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.
Im Jahr 2026 erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen über das GFG eine Finanzausgleichsmasse von insgesamt 16,84 Milliarden Euro, basierend auf einem Verbundsatz von 23 Prozent. Die Eckpunkte für das GFG 2027 sehen nun eine Anhebung des Verbundsatzes auf 23,5 Prozent vor. Das entspricht einer Erhöhung der Kommunalzuweisungen um rund 360 Millionen Euro. Mit der Anhebung des Verbundsatzes von 23 auf 23,5 Prozent wird der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen des Landes erstmals seit Jahrzehnten wieder strukturell gestärkt.
Die Eckpunkte für das GFG 2027 beruhen teilweise auf der Mai-Steuerschätzung und ergeben eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 17,13 Mrd. Euro, mehr als je zuvor. Damit wird der seit 2011 anhaltende kontinuierliche Anstieg der Kommunalzuweisungen fortgesetzt. Für die endgültige Finanzausgleichsmasse des GFG 2027 ist das Ist-Aufkommen der maßgeblichen Verbundsteuern im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 entscheidend. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 wird zusammen mit dem Landeshaushalt 2027 zum Ende des Jahres 2026 beschlossen und wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
| Telefon: | 0211 / 837-1134 |
|---|---|
| E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |