Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden ab dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.
Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden ab dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Bürgerinnen und Bürger sollen diese rund um die Uhr von zu Hause beantragen können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Ministerin Silke Gorißen: „Mit der Umsetzung des Digitalisierungsprojektes im Fischereiwesen eröffnen wir Angelfreundinnen und Angelfreunden eine zusätzliche digitale Möglichkeit, um Fischereischeine einfach und schnell von zu Hause aus zu beantragen und auch so die Fischereiabgabe zu entrichten. Das neue Format im Scheckkartenformat und auf dem Smartphone ist zudem wesentlich fälschungssicherer. Und wir sorgen dafür, dass dank der Digitalisierung die amtliche Fischereiaufsicht mit einer modernen App zur Kontrolle der neuen Fischereischeine ausgestattet wird.“
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben. Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein soll im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Nordrhein-Westfalen wird nach Schleswig-Holstein das zweite Land sein, welches das neue Verfahren mit modernisierten Fischereischeinformaten einführt. Perspektivisch sollen in den nächsten Jahren weitere Länder folgen. Eine Neuausstellung von Fischereischeinen nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, ist künftig nicht mehr notwendig – ein großer Schritt zur Harmonisierung der Fischereiverwaltung in Deutschland.
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