Ministerin Steffens: Altengerechte Entwicklung von Quartieren nimmt kräftig Fahrt auf

Zwei Drittel aller Kreise und kreisfreien Städte haben schon Landesmittel für hauptamtliche Quartiersmanagerinnen und -manager beantragt

29. Oktober 2015

Kommunen nehmen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere eine Schlüsselrolle ein. Daher unterstützt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die Kommunen durch das Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aktiv auf diesem Weg.

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Die Entwicklung altengerechter Quartiere in Nordrhein-Westfalen nimmt kräftig Fahrt auf. Rund zwei Drittel aller 53 Kreise und kreisfreien Städte (32 von 53) haben bereits die finanzielle Förderung des Landes für den Einsatz hauptamtlicher Quartiersmanagerinnen und -manager beantragt. Diese Zahl gab Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen, in Oberhausen bekannt.
 
„Immer mehr Kommunen steigen professionell in die Entwicklung altengerechter Quartiere ein. Das ist eine gute Nachricht. Denn die meisten Menschen möchten auch bei Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können“, erklärte Ministerin Barbara Steffens bei der Vorstellung der Pläne für zwei altengrechte Quartiere in Oberhausen. „Gerade in der Startphase braucht es dazu einen ,Motor‘ in Person einer Quartiersmanagerin oder eines Quartiersmanagers, um solche Projekte durch einen breiten Beteiligungsprozess zum Erfolg zu führen“, so Steffens weiter.
 
Kommunen nehmen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere eine Schlüsselrolle ein. Daher unterstützt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die Kommunen durch das Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aktiv auf diesem Weg. Für die Beschäftigung einer Quartiersmanagerin oder eines Quartiermanagers stehen jährlich 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Kreis oder kreisfreier Stadt können damit für drei Jahre pro Jahr bis zu 40.000 Euro beantragt werden, die in einem zu benennenden Quartier für Personal- und Sachkosten sowie teilhabeorientierte Maßnahmen wie beispielsweise Informationsveranstaltungen bestimmt sind. Bei den Personalkosten deckt diese Förderung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten ab.
 
Mit Hilfe von Quartiersmanagerinnen und -managern können Kreise und Kommunen den Prozess zur altengerechten Umgestaltung von Wohnvierteln vor Ort entscheidend voranbringen. Hierbei geht es vor allem darum, die für die individuelle Situation vor Ort notwendigen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu organisieren, die Versorgung mit Artikeln für den täglichen Bedarf sicherzustellen und die Möglichkeit zur Teilhabe an Gemeinschaften zu stärken.
 
Im Rahmen des „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ bietet das Land Kommunen außerdem Hilfe durch das im Juni 2013 eröffnete „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ mit Sitz in Bochum bei der Quartiersentwicklung an. Neben individueller Beratung können die Kommunen auch mit Hilfe eines modularen Baukastens Möglichkeiten zur Analyse und Umsetzung eines solchen Prozesses erhalten. Unter „Quartier“ ist dabei der Ort zu verstehen, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Das kann ein Stadtviertel, ein Dorf oder im dünn besiedelten ländlichen Bereich auch ein Gebiet mit mehreren kleinen Siedlungen sein.
 
Bis 2050 sagen Prognosen für Nordrhein-Westfalen eine Zunahme der Zahl der über 65-Jährigen von 3,6 Millionen auf 4,9 Millionen voraus. Dabei wird sich der Anteil der über 80-Jährigen von 0,9 Millionen auf 2,2 Millionen mehr als verdoppeln. Zugleich wird die NRW-Gesamtbevölkerung bis 2060 um 1,05 Millionen Menschen abnehmen. Rund ein Drittel der Bevölkerung wird dann über 65 Jahre alt sein; derzeit ist es etwa ein Fünftel.
 
Weitere Informationen zum Förderangebot, Auskünfte und Antragsformular auf den Internetseiten des Landesbüros altengerechte Quartiere.NRW unter www.aq-nrw.de.

Liste der Kreise und kreisfreien Städte, die bereits Landesförderung zur hauptamtlichen Beschäftigung einer Quartiersmanagerin oder eines Quartiersmanagers beantragt haben:

  • Städteregion Aachen (Eschweiler)
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Kreis Borken (Bocholt)
  • Duisburg
  • Kreis Düren (Heimbach + Jülich)
  • Ennepe-Ruhr-Kreis (Hattingen)
  • Gelsenkirchen
  • Hamm
  • Kreis Heinsberg (Geilenkirchen)
  • Herford
  • Hochsauerlandkreis (Meschede)
  • Kreis Höxter (Nieheim)
  • Köln
  • Krefeld
  • Leverkusen
  • Märkischer Kreis (Herscheid)
  • Kreis Mettmann (Ratingen)
  • Mönchengladbach
  • Münster
  • Oberhausen
  • Paderborn
  • Rheinisch-Bergischer Kreis (Burscheid)
  • Rhein-Sieg-Kreis (Ruppichteroth)
  • Kreis Soest (Bad Sassendorf)
  • Solingen
  • Kreis Unna (Lünen)
  • Kreis Viersen (Kempen)
  • Kreis Warendorf (Ahlen)
  • Kreis Wesel (Moers)
  • Wuppertal
     

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