Ministerin Gorißen: Gemeinsam mit Waldbesitzenden gegen unbegründete Klage der Sägewerke

Ministerium veranlasst förmliche Information des Waldbesitzes über die Kartellklage zur kooperativen Holzvermarktung und legt Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbauernschaft vor

6. Dezember 2022
PHB Gorißen, Silke - ernst, blauer Hintergrund (2022)

Wegen einer früher praktizierten, kooperativen Holzvermarktung sieht sich die nordrhein-westfälische Forstverwaltung einer Klage ausgesetzt: Eine eigens zu diesem Zweck gegründete Inkassogesellschaft, die angebliche Ansprüche von 32 Sägewerken bündelt, hat einen behaupteten Schaden in Höhe von rund 187 Millionen Euro wegen überhöhter Holzpreise gerichtlich geltend gemacht.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen einer früher praktizierten, kooperativen Holzvermarktung sieht sich die nordrhein-westfälische Forstverwaltung einer Klage ausgesetzt: Eine eigens zu diesem Zweck gegründete Inkassogesellschaft, die angebliche Ansprüche von 32 Sägewerken bündelt, hat einen behaupteten Schaden in Höhe von rund 187 Millionen Euro wegen überhöhter Holzpreise gerichtlich geltend gemacht. Das Land Nordrhein-Westfalen weist als Beklagte diesen Vorwurf als unbegründet zurück.

Als übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme hat das Land jetzt veranlasst, dass ein Teil der Waldbesitzenden, die früher an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen haben, im Zuge des laufenden Verfahrens förmlich über die Kartellklage informiert wird. In der sogenannten „Streitverkündung“ erhalten rund 800 Waldbesitzende (private Waldbesitzer, Waldgenossenschaften, Kommunen), die sich mit einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt haben, in Kürze ein entsprechendes Schreiben, das vom zuständigen Landgericht zugestellt wird.

Wichtig ist: Der Großteil des Waldbesitzes in Nordrhein-Westfalen, der an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen hat, ist nicht von der „Streitverkündung“ betroffen.

Im Zuge der „Streitverkündung“ haben zudem die rund 800 Waldbesitzenden jetzt die Möglichkeit, sich an die Seite des Landes zu stellen, um gemeinsam in die weitere rechtliche Auseinandersetzung gegen die Sägewerke zu gehen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Bei Verzicht auf einen Beitritt entstehen keine unmittelbaren Kosten.

Forstministerin Silke Gorißen: „Mir ist bewusst, vor welchen Herausforderungen die Waldbesitzenden beim Umbau unserer Wälder stehen. Diese Klage der Sägeindustrie richtet sich gegen alle, die sich in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, unseren Wald zu bewahren und ihn zu schützen. Deshalb es ist mir wichtig, dass wir gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gegen die aus unserer Sicht unbegründete Klage vorgehen. Wir als Land sind gut vorbereitet.“

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits Vorkehrungen getroffen, die den Umfang der „Streitverkündung“ auf das rechtlich absolut notwendige Minimum reduzieren. 95 Prozent der Waldbesitzenden sind deshalb gar nicht betroffen.

Ministerin Silke Gorißen: „Gemeinsam mit dem Waldbesitz ist unser erstes Ziel ein stabiler und anpassungsfähiger Mischwald. Hierzu werden auch in den nächsten Jahren umfangreiche Fördergelder bereitgestellt. Darüber hinaus stellen wir ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzenden zur Verfügung – so stärken wir gleichzeitig die wirtschaftliche Perspektive beim Umbau des Waldes.“

Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbauernschaft

Das Land stellt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – aus den Haushaltsmitteln für das Jahr 2023 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bereit. Damit will das Forstministerium bei der großen Aufgabe des Umbaus zu einem klimaangepassten und gesunden Wald helfen.

  • Zum Maßnahmenpaket gehört eine Erhöhung der Wegebauförderung in Waldgebieten, die besonders unter den Kalamitäten gelitten haben und deshalb ertragsschwach sind. Dies gilt nur für Betriebe, die weniger als 1.000 Hektar Wald bewirtschaften.
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in denen vor allem der Kleinwaldbesitz ehrenamtlich zusammengeschlossen sind, sehen sich mit immer mehr Bürokratie konfrontiert und brauchen eine professionelle Geschäftsführung. Damit diese finanziell tragbar ist, wird das Land hierfür eine verbesserte Förderung einführen.
  • Waldbesitz außerhalb forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wurde bisher kaum von den Angeboten der Forstverwaltung erreicht. Deshalb wird die kostenfreie Initialberatung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer intensiviert, die nicht in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sind. Die Aufgabe, den Wald zu einem klimaangepassten Mischwald umzubauen, ist komplex und bedarf einer Fachberatung durch ausgebildete Forstleute.
  • Zudem soll es in Zukunft möglich sein, vor allem auf Nadelholz-Kalamitätsflächen Windenergieanlagen aufzustellen. Dies erweitert die Einkommensmöglichkeiten der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erheblich.

Umfassendes Informationsangebot an den Waldbesitz

Das für Forstangelegenheiten zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt sich mit den betroffenen rund 800 Waldbesitzenden in Verbindung. Unter der E-Mail-Adresse kartellrechtsstreit@mlv.nrw.de steht das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz außerdem für betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und ihre Fragen zur Verfügung. Auf www.mlv.nrw.de wird zudem ein umfangreicher Frage- und Antwort-Katalog zum Hintergrund und aktuellen Stand der Klage der Sägewerke gegen das Land Nordrhein-Westfalen und des Instruments der Streitverkündung bereitgestellt.

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