Ministerin Gebauer: Wir unterstützen die Schulen bei den Herausforderungen des neuen Schuljahres

Neue Handreichungen zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht

6. August 2020
phb Schule Hand Buch

Nach den Sommerferien beginnt für die Schulen in Nordrhein-Westfalen ein angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten, der möglichst in Präsenzunterricht stattfinden soll.

Schule und Bildung

Nach den Sommerferien beginnt für die Schulen in Nordrhein-Westfalen ein angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten, der möglichst in Präsenzunterricht stattfinden soll. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland neue Handreichungen zum Lernen auf Distanz veröffentlicht, um die Schulen im kommenden Schuljahr didaktisch-pädagogisch zu begleiten und das Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele sicherzustellen. Die „Handreichung zur Lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen“ sowie die „Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg“ unterstützen die Schulen im Umgang mit dem neuen rechtlichen Rahmen für den Distanzunterricht.
 
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Schulen haben die für alle plötzlich eingetretenen Herausforderungen des vergangenen Schuljahres mit Engagement gemeistert und gezeigt, wie das Lernen auf Distanz möglichst gut gelingen und wie es mit dem Präsenzunterricht organisatorisch und didaktisch sinnvoll verknüpft werden kann. Erste konzeptionelle Entwicklungen sind entstanden und in die Unterrichtspraxis umgesetzt worden. Unsere neuen Handreichungen greifen diese Entwicklungen auf und bieten darüber hinaus neue Hinweise und Leitgedanken, die der Professionalisierung und der Systematisierung dienen. Sie sollen die Schulen dabei unterstützen die rechtlichen, organisatorischen und didaktisch-methodischen Herausforderungen bewältigen zu können. Unser Ziel ist der Präsenzunterricht, gleichzeitig treffen wir im Sinne des Rechts auf Bildung organisatorische und pädagogische Vorkehrungen für das Lernen auf Distanz, sollte dies notwendig werden.“
 
Mit dem kürzlich vorgestellten Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten sowie der geplanten Verordnung für das Lernen auf Distanz wurden für das Schuljahr 2020/21 umfassende Vorkehrungen getroffen, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung zu sichern sowie Unterricht nach Stundentafel stattfinden zu lassen. Wenn Präsenzunterricht nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des notwendigen Infektionsschutzes nicht vollständig möglich ist, findet Distanzunterricht statt. Hier setzen die Handreichungen an:
 
Die Handreichung für die allgemeinbildenden Schulen stellt dar, wie die Verknüpfung zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernförderlich gestaltet werden kann. Neben organisatorischen Hinweisen wird in der Handreichung ein Schwerpunkt auf Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts gelegt. Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) wird ergänzend zu dieser Handreichung zu Beginn des neuen Schuljahres Unterrichtsvorhaben für einzelne Fächer und Schulformen anbieten, die die lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht illustrieren. Das Angebot wird im Laufe des Schuljahres sukzessive ausgebaut.
 
Die Handreichung für Berufskollegs enthält zudem Beispiele guter Unterrichtspraxis und gibt einen Ausblick auf die zunehmende Nutzung digitalisierter Lernformate, die chancengerechte und individuelle Bildungsverläufe ermöglichen.
 
Als Erweiterung der Handreichungen ist ein Webangebot der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule geplant. Zudem unterstützt das Land NRW diese Formate durch die Schulplattform
LOGINEO NRW und das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS, die durch einen Messengerdienst und ein Videokonferenztool vervollständigt werden.
 
Die Handreichungen finden Sie hier:
 
Allgemeine Schulen: www.broschüren.nrw/distanzunterricht
Berufskollegs: www.berufsbildung.nrw.de
 

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