Minister Remmel: Bahnlärm macht die Menschen krank

NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz vereinbaren gemeinsames Eckpunktepapier

9. Juni 2015

NRW-Umweltminister Johannes Remmel hat die Bundesregierung aufgefordert, Bürgerinnen und Bürger besser vor Bahnlärm zu schützen. Er erneuerte seine Forderungen, den Lärmschutz in den anstehenden Beratungen der Verkehrslärmschutzverordnung zu stärken.

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NRW-Umweltminister Johannes Remmel hat die Bundesregierung aufgefordert, Bürgerinnen und Bürger besser vor Bahnlärm zu schützen. Er erneuerte seine Forderungen, den Lärmschutz in den anstehenden Beratungen der Verkehrslärmschutzverordnung zu stärken. „Bahnlärm macht die Menschen krank. Der Bund muss die Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Schienenstrecken besser schützen. Sie brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz“, so der Minister. „Besonders nachts bedeutet Lärm eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner an Straßen und Schienen sind um ihren Schlaf gebracht.“
 
Nordrhein-Westfalen wird seine Forderungen jetzt im Rahmen der Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung erneut über den Bundesrat einbringen. NRW hatte den Bund bereits im vergangenen Jahr im Bundesrat sowie auf der Umweltministerkonferenz in Heidelberg aufgefordert, sich für einen verbesserten Lärmschutz an Straßen und Schienen einzusetzen.
 
Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm
Lärm kann schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben. Zu den Folgen zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und Stress. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass Umweltlärm im Westen Europas jedes Jahr zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren führt. Das NRW-Umweltministerium hat jetzt gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Hessen die einschlägige wissenschaftliche Literatur zum aktuellen Stand zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Bahnlärm ausgewertet.
 
Die Ergebnisse dieser Literaturstudie wurden in Düsseldorf in einem Fachgespräch mit Experten aus der Lärmwirkungsforschung und dem Umweltbundesamt diskutiert. Im Anschluss formulierten sie die wichtigsten Kernaussagen und ihre Forderungen in einem gemeinsamen Eckpunktepapier.
 
Die wichtigsten Kernaussagen sind:

  • Bahnlärm kann sich genauso auf die Gesundheit der Menschen auswirken wie andere Verkehrslärmquellen.
  • Bahnlärm kann das Risiko für Bluthochdruck und langfristige Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.
  • Bahnlärm stört den Schlaf. Er verändert die Schlafqualität und beeinflusst das autonome Nervensystem. Bereits ab einem Maximalpegel von 33 Dezibel dB(A) am Ohr des Schlafenden steigt die Herzschlagfrequenz und die Wahrscheinlichkeit, durch Bahnlärm aufzuwachen, erhöht sich. Eine wichtige Rolle spielt dabei, wie hoch die Maximalpegel sind und wie oft diese pro Nacht auftreten.
  • Bahnverkehr verursacht Erschütterungen. Diese können die Auswirkungen des Bahnlärms auf die Gesundheit verstärken. 
     
Diese Erkenntnisse müssen künftig berücksichtigt werden, wenn es um die Formulierung von Anforderungen an den Lärmschutz geht. So ist es wichtig, dass die Werte der Weltgesundheitsorganisation für den Schutz vor Lärm (z. B. der Zielwert für die Nacht: 40 dB(A) außen) auch für Lärm aus dem Bahnverkehr als Orientierung dienen.
 
Da der Güterverkehr in der Nacht in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat und in Extremfällen Maximalpegel an der angrenzenden Wohnbebauung von über 100 dB (A) außen erreicht werden, entstehen insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner von stark frequentierten Bahnstrecken gesundheitliche Belastungen. Durch eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen beim Bahnlärm müssen sie deshalb vor allem in der Nacht besser vor Bahnlärm und den damit verbundenen Erschütterungen geschützt werden. Umweltminister Johannes Remmel fordert den Bund auf, das bei den Beratungen zur Verkehrslärmschutzverordnung zu berücksichtigen: „Was die Bundesregierung in der Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung bislang vorhat, reicht bei weitem nicht aus. Wir brauchen ambitionierte gesetzliche Regelungen, um einen ausreichenden Gesundheitsschutz sicherzustellen. Denn Lärm bedeutet Stress für die Menschen“, so Remmel.
 
Als zentrale Forderungen an einen verbesserten Lärmschutz ergeben sich deshalb:
  • Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Schienenstrecken müssen einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz bekommen.
  • Die Immissionsgrenzwerte und Auslösewerte für die Lärmsanierung müssen überarbeitet werden.
  • Für den Schutz der Nachtruhe sollen hierzu die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte als Orientierung dienen und Kriterien für die Höhe von Maximalpegeln und die Häufigkeit von Zugvorbeifahrten entwickelt werden.
  • Oftmals leiden Anwohnerinnen und Anwohner sogar unter Mehrfachbelastungen von Lärmquellen. Deshalb muss Bahnlärm zusammen mit anderen Verkehrslärmbelastungen betrachtet werden. Dabei müssen auch die Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb am Wohnort mit einbezogen werden. 
     
„Weniger Lärm bedeutet Gesundheitsschutz und mehr Lebensqualität, dafür muss der Bund sorgen“, forderte der Minister. „Er muss die Anwohnerinnen und Anwohner an Schienenstrecken besser schützen. Es kann nicht sein, dass sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben, wenn sie nachts von vorbeirauschenden Güterzügen um den Schlaf gebracht werden.“
 
Die Literaturstudie und das Ergebnis des Fachgespräches sowie die Kernaussagen zur Gesundheit und die Eckpunkte zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen sind im Internet unter www.umwelt.nrw.de abrufbar.

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