Minister Remmel: Artenreichtum und Vielfalt in unseren Kulturlandschaften gibt es nicht zum Nulltarif

28. November 2014

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Maßnahmen zum Natur- und Tierschutz in der Landwirtschaft sowie den Ökologischen Landbau in diesem Jahr mit rund 42 Millionen Euro gefördert. Ziel der Förderung ist es, die Lebensbedingungen für gefährdete Tiere und Pflanzen in der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft zu erhalten und zu verbessern, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu verringern und Boden und Gewässer zu schützen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Maßnahmen zum Natur- und Tierschutz in der Landwirtschaft sowie den Ökologischen Landbau in diesem Jahr mit rund 42 Millionen Euro gefördert. Ziel der Förderung ist es, die Lebensbedingungen für gefährdete Tiere und Pflanzen in der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft zu erhalten und zu verbessern, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu verringern und Boden und Gewässer zu schützen. Außerdem soll ein hoher Anteil an Dauergrünland gesichert werden, die vielfältigen Kulturlandschaften sollen erhalten und gepflegt werden, das tiergerechte Haltungsverfahren soll unterstützt sowie mehr Ökobetriebe gewonnen werden, um die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln zu befriedigen. „Artenreichtum und Vielfalt unserer Kulturlandschaften gibt es nicht zum Nulltarif“, erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Johannes Remmel. „Wenn unsere Landwirte und Landwirtinnen Gelder erhalten für Natur- oder Tierschutzmaßnahmen, ist das keine Betriebssubvention, sondern ein Leistungsentgelt für öffentliche Güter, deren Wert immer mehr Menschen bewusst wird.“
 
Fast 12.000 Betriebe haben in diesem Jahr an einer oder an mehreren Agrarumweltmaßnahmen teilgenommen, rund 3.200 Betriebe waren in mindestens eine der beiden Tierschutzmaßnahmen (Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh bzw. Weidehaltung von Milchvieh) eingebunden. Als Maßnahmen gefördert werden zum Beispiel eine extensive Grünlandnutzung, die Anlage von Blühstreifen und von Uferrandstreifen, Vertragsnaturschutz oder die Zucht vom Aussterben bedrohter Haustierrassen.
 
Für Minister Remmel sind die Agrarumweltmaßnahmen und der Vertragsnaturschutz ein wichtiger Faktor, um die Vielfalt der Kulturlandschaften auf Dauer erhalten zu können: „Wir haben deshalb das aktuelle Förderprogramm neu ausgerichtet, um die Aspekte Umwelt- und Naturschutz sowie Tierschutz in der Landwirtschaft stärker fördern zu können. Dazu benötigen wir auch in Zukunft die Hilfe engagierter Landwirtinnen und Landwirte, die in möglichst großer Zahl an unseren Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie am Vertragsnaturschutz teilnehmen“, erklärte Remmel. „Wir haben die Weichen für attraktive und finanziell gut ausgestattete Fördermaßnahmen gestellt. Jetzt hoffe ich auf grünes Licht aus Brüssel für unsere ambitionierten Planungen.“
 
Das neue NRW-Programm zur Förderung des ländlichen Raums wurde im Sommer bei der Europäischen Kommission vorgelegt. Das Programm sieht vor, die Förderprämien für die einzelnen Maßnahmen zu erhöhen, um damit noch mehr Landwirtinnen und Landwirte für die einzelnen Agrarumwelt-, Vertragsnaturschutz- und Tierschutzmaßnahmen zu gewinnen. „Im Förderzeitraum von 2014 bis 2020 haben wir insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Geldern zur Verfügung, die wir in den ländlichen Raum investieren möchten. Davon sollen mindestens 45 Prozent für den Bereich der Agrarumweltmaßnahmen, einschließlich Vertragsnaturschutz, den Ökolandbau und die Tierschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.“

Hintergrundinformationen:

Die verschiedenen Fördermaßnahmen des Jahres 2014 waren noch Bestandteil des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007 bis 2013. Während mit dessen Auslaufen in einer Übergangszeit noch mehrjährige Maßnahmen auf alter Programmgrundlage ausfinanziert werden, laufen zeitgleich die Arbeiten für den Wechsel auf das Nachfolgeprogramm, das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 – 2020, mit dem die sogenannte 2. Säule der Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.
 
Parallel zum Genehmigungsprozess auf EU-Ebene werden – unter Vorbehalt der endgültigen Zusage der Europäischen Kommission – bereits die ersten Antrags- und Bewilligungsverfahren auf neuer Programmgrundlage vorbereitet. Der Wettbewerb der Regionen um Leader-Fördermittel ist bereits gestartet. Anträge zum Agrarinvestitionsprogramm (AFP) können schon gestellt werden.
 
Bei den Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sollen noch im Dezember zwei Teilmaßnahmen an den Start gehen: Die deutlich breiter als bisher aufgestellte Förderung der Zucht bedrohter Haus- und Nutztierrassen sowie die aufgewertete, zukünftig einjährige Tierschutzmaßnahme „Haltungsverfahren auf Stroh“. Beide Maßnahmen sollen für neue Interessenten zum 1. Januar 2015 starten. In Kürze wird der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter über die Fördermodalitäten informieren und das Antragsverfahren eröffnen. Rechtzeitig vor Beginn der Weideperiode im Frühjahr 2015 folgt dann das neue Antragsverfahren für die Weidehaltung, bei der Milchkühe und Färsen förderfähig sind.
 
Die meisten mehrjährigen Bewilligungen des alten Programms laufen zum 30. Juni 2015 aus. Rechtzeitig vorher können Neuanträge für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus, für sämtliche Angebote des Vertragsnaturschutzes sowie für die Agrarumweltmaßnahmen (Grünlandextensivierung, Anlage von Blüh- und Schonstreifen, Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen, Anbau vielfältiger Kulturen sowie Anbau von Zwischenfrüchten für den Gewässerschutz) gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen wird zeitgleich allen bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Agrarumweltmaßnahmen, deren fünfjährige Bewilligung erst Mitte 2016 oder später endet, den früheren Wechsel in das neue Programm und die neuen Prämien anbieten, soweit der Rechtsrahmen dies erlaubt.

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